Streit um Zurückweisungen an Grenzen: Berliner Grünen-Richter war Mitglied einer linksextremen Gruppe

vor 11 Tagen

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Neue Erkenntnisse im Fall des Richters aus Berlin, der die Zurückweisungen von drei Somaliern für rechtswidrig erklärt hatte. Bereits bekannt ist seine enge Verbindung zu den Grünen. NIUS-Recherchen zeigen nun, dass er zumindest zeitweise auch enge Verbindungen ins linksextreme Lager pflegte. Als junger Mann trat Florian von Alemann der marxistischen Gruppierung „JungdemokratInnen/Junge Linke“ bei. Zu dieser Zeit wurde die Gruppe vom Verfassungsschutz als „linksextreme Bestrebung“ geführt.

Im Jahr 2000 verfasste von Alemann als Student einen Beitrag in der Zeitschrift Forum Recht, die seit 1983 vom „Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen“ und verschiedenen linken Studentenausschüssen vierteljährlich herausgegeben wird. Die Ausgabe 1/2000 hatte die Überschrift: „Die Europäische Union zwischen Neoliberalismus und Demokratisierung.“

In seinem Beitrag „Bis auf Weiteres geschlossen – die Entwicklung der europäischen Asylpolitik bis zum Vertrag von Amsterdam“ beschäftigte sich von Alemann schon damals mit den Fragen des Asylrechts. „Flüchtlinge werden ausschließlich als ein Problem der ‚Inneren Sicherheit‘ gesehen“, beklagte sich der Nachwuchsjurist damals. Es brauche eine „fortschrittlichere Politik“. Asyl sei unwiederbringlich „ein europäisches Thema“, schrieb von Alemann. „Das muss allen, die für offene Grenzen eintreten, bewusst werden.“ Am Ende seines Textes taucht dazu eine Autorenangabe auf: „Florian von Alemann studiert Jura und ist Mitglied der JungdemokratInnen/Junge Linke.“

Der Textausschnitt aus dem Aufsatz des Berliner Richters in der Zeitschrift „Forum Recht“.

Der Verband geht auf die 1919 gegründeten „Deutschen Jungdemokraten“ zurück, die sich in der späteren Bundesrepublik als FDP-nahe, liberale Jugendorganisation verstanden. Beginnend mit der 1968er-Bewegung rückte der Verein jedoch zunehmend nach links. Das Ende der sozialliberalen Koalition 1982 bedeutete einen endgültigen Bruch mit der FDP.

Ab Mitte der 1980er Jahre arbeiteten die „Jungdemokraten“ relativ eng mit den Grünen zusammen. Auch die prominente Grünen-Politikerin Claudia Roth war beispielsweise Mitglied der „Jungdemokraten“.

1992 schloss man sich schließlich mit der marxistischen Jugendvereinigung „Junge Linke“ zusammen. Die Töne wurden radikaler, auch der Verfassungsschutz wurde auf sie aufmerksam. Noch 1999 wird die Gruppierung im Verfassungsschutzbericht als „linksextreme Bestrebung“ geführt. Zu diesem Zeitpunkt ist von Alemann Mitglied der „JungdemokratInnen/Junge Linke“. Wie lange er es blieb, ist unklar. Noch 2003 hielt er im Namen der Organisation Vorträge beim „Arbeitskreis kritischer Juristen“ in Potsdam. An der Universität Potsdam war er auch Mitglied des Studentenrates. Eine Anfrage von NIUS beim Verwaltungsgericht Berlin, wie lange Florian von Alemann bei der linken Gruppierung Mitglied war, bleibt unbeantwortet. „Dazu liegen uns als Pressestelle des Verwaltungsgerichts Berlin keine Erkenntnisse vor“, erklärt eine Sprecherin.

Im Verfassungsschutzbericht von 1999 heißt es über die Jungdemokraten: „Der Verband ist ideologisch nicht homogen; in ihm existieren nebeneinander marxistische, marxistisch-leninistische, ‚antideutsche‘ bzw. ‚antinationale‘, autonome und anarchistisch-libertäre Ansätze und Strömungen des Linksextremismus. Ihnen gemeinsam ist jedoch die sozialrevolutionär begründete Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“

In den darauffolgenden Jahren taucht die Gruppe nicht mehr in den Berichten auf. Sie existiert bis heute und setzt sich für Antirassismus, Antifaschismus und offene Grenzen ein. „Migration bereichert unsere Gesellschaft und bringt unterschiedliche Perspektiven, Kulturen und Erfahrungen zusammen. Wir glauben, dass jeder Mensch das Recht hat, in Würde zu leben und seine Träume zu verwirklichen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder sozialem Status“, heißt es auf der Homepage.

1998 protestierten Mitglieder der Jungdemokraten vor einer SPD-Parteizentrale gegen das Mitwirken der SPD an der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Am Montag hatte von Alemann als Vorsitzender Richter der 6. Kammer einen brisanten Beschluss gefasst: Das Gericht verpflichtete die Bundespolizei dazu, den Grenzübertritt von drei Somaliern zu gestatten, um hierzulande „ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren einzuleiten“, wie es in den Gerichtsakten heißt.

Zwei Männer und eine Frau aus Somalia hatten am 2. und 3. Mai versucht, über eine Brücke nach Deutschland zu gelangen. Beide Male wurden sie zurückgewiesen. Am 9. Mai erfolgte der nächste Einreiseversuch, diesmal per Zug und unter Mithilfe der deutschen NGO „Pro Asyl“. Eine Anwältin des Lobbyvereins legte die passenden Asylanträge vor, später landete die Angelegenheit in Berlin vor Gericht, wo Richter von Alemann übernahm. Der Richter pflegt in den sozialen Medien gute Kontakte ins grüne Milieu und wurde auf einer Internetseite des fachpolitischen Forums Demokratie und Recht der Grünen zudem als „unser Mitglied“ bezeichnet.

Lesen Sie auch:Ein grüner Richter, zwei NGOs und drei Somalis.

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