
Der Lobbyverein „Pro Asyl“ hat erfolgreich vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt. Dieses Gericht erklärte am Montag die Zurückweisung von drei Somalis als rechtswidrig. Der Verein veröffentlichte daraufhin sogleich ein Video des flüchtlingspolitischen Sprechers Tareq Alaows, in dem über das Urteil triumphiert wurde. Innenminister Dobrindt gab am Montagabend jedoch bekannt, man halte an den Zurückweisungen fest.
Hier äußert sich der flüchtlingspolitische Sprecher von „Pro Asyl“:
Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann erklärte bei NIUS Live, welche Bedeutung dem Fall zukommt und wie er sich auf weitere Zurückweisungen auswirken könnte. „Das Verwaltungsgerichtsurteil ist kein Hauptsache-Verfahren. Es wurde in keinerlei Hinsicht über die Zurückweisungen an einer deutschen Binnengrenze entschieden. Das ist ein Einzelfall“.
Ostermann: „Was wir grad erleben, ist eine politisch aufgeblasene Debatte, die in sich jeglicher Grundlage entbehrt“. Denn am Ende müsse ein deutsches Gericht im genannten Hauptsache-Verfahren entscheiden. „Vielleicht wird auch mit Unwissenheit der Zivilbevölkerung gespielt.“ Der Polizeigewerkschafter fügt hinzu: „Sie verkaufen Rechtsauffassung als Rechtsprechung“.
Es sei erstaunlich, dass gerade jetzt zahlreiche Klageverfahren gegen die Maßnahmen der neuen Regierung in Gang gesetzt werden. „Selbstverständlich sind genau diese Organisationen und Menschen darauf bedacht, rechtsstaatliche Maßnahmen zunichtezumachen“. Die drei Somalier wurden anwaltlich von „Pro Asyl“ unterstützt. Sie waren mit dem Zug von Polen nach Deutschland eingereist, wurden kontrolliert und noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Der Lobbyverein kündigte damals, am 9. Mai, an, dagegen vorzugehen.
Was erfolgt als Nächstes? Manuel Ostermann ist gelassen. „Wenn wir ein solides Urteil in der Hauptsache haben, dann können wir entscheiden“. Bis dahin werde die Bundespolizei weiter ihrer Arbeit nachgehen und die Landesgrenzen schützen.
Die ganze Sendung NIUS Live:
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