
Bis zum 31. Mai wollte Sachsen-Anhalt 861 Personen abschieben, von denen letztendlich nur 272 auch abgeschoben werden konnten. Hinzu kommen weitere 13 Personen, die freiwillig ausgereist sind, wie aus einer kleinen Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Büttner hervorgeht. Damit sind 66,9 Prozent der Abschiebungen gescheitert. Die Quote der geplatzten Abschiebungen in dem ostdeutschen Bundesland ist bisher sogar leicht schlechter als im vorherigen Jahr. 2024 fanden 62 Prozent der geplanten Abschiebungen nicht statt.
Hauptgrund für die gescheiterten Abschiebungen in diesem Jahr ist, dass die Person abgängig war oder nicht angetroffen wurde, was in 294 Fällen zu der geplatzten Abschiebung führte. In 165 Fällen waren sonstige Gründe ausschlaggebend, wozu die Landesregierung rechtliche/organisatorische Gründe, fehlende Passersatzpapiere und Flugausfälle aufgrund von Streiks/Sperrungen/Umbuchungen/Überbuchungen zählt. Aufgrund von Kapazitätsengpässen mussten 53 Abschiebungen abgesagt werden.
Renitenz, wie sie zum Beispiel im staatlich geförderten Handbook of Germany empfohlen wird (Apollo News berichtete), führte in 30 Fällen dazu, dass die betreffenden Personen nicht abgeschoben wurden. Im kleineren Umfang führten Kirchenasyl (14 Fälle), Erkrankungen/Mutterschutz (10 Fälle), Anträge bei der Härtefallkommission (6 Fälle), Strafverfahren (3 Fälle) und in einem Fall die Stellung eines Asylfolgeantrags dazu, dass nicht abgeschoben werden konnte.
Wie aus der Anfrage weiter hervorgeht, hat die Landesregierung bei 1.232 Ausländern, die in Sachsen-Anhalt wohnen, aktuell keine Handhabe. Diese werden derzeit nur geduldet, weil ihre Identität nicht festgestellt werden kann. Dieser Automatismus basiert auf § 60b des Aufenthaltsgesetzes. Um die Identität feststellen zu können, ist es notwendig, dass die Herkunftsstaaten der Ausländer kooperieren und Passersatzpapiere ausstellen. Doch manche Herkunftsländer tun dies gar nicht, während andere es nur tun, wenn eine freiwillige Ausreise erfolgen soll.
Die größte Gruppe der Profiteure dieser Regelung in Sachsen-Anhalt stellen Inder dar mit insgesamt 406 Personen. Obwohl 2022 ein Migrationsabkommen mit Indien abgeschlossen wurde, das im März 2023 in Kraft trat, gibt es nur langsam Fortschritte bei den geduldeten Indern in Sachsen-Anhalt. 2023 wurden fünf Inder abgeschoben, 2024 bereits 37. Hinzu kommt, dass 2023 16 Inder und 2024 28 Inder freiwillig ausreisten.
Neben den 406 geduldeten Indern aufgrund nicht festgestellter Identität profitieren noch 128 Personen aus Guinea-Bissau, 82 Beniner, 81 Personen aus Niger, 72 Personen aus Burkina Faso und 61 Malier. Hinzu kommen aus Russland und der Türkei jeweils 48 Personen sowie aus Kamerun und Gambia jeweils 33 Personen. Bei 35 Duldungsinhabern wurde das Herkunftsland bisher noch nicht geklärt. Weitere 205 geduldete Ausländer stammen aus diversen weiteren Ländern, die nicht explizit aufgezählt werden.