Zwei Messerangriffe, keine Untersuchungshaft: Mutmaßliche Täter von Berlin und Halle wieder auf freiem Fuß

vor 27 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Am Freitagabend stach ein Mann in Berlin-Neukölln auf einen Polizisten ein und verletzte diesen schwer. Nur wenige Stunden nach dem Angriff war der 28-jährige mutmaßliche Täter wieder auf freiem Fuß. Ein Angriff mit Tötungsabsicht wurde nämlich nicht angenommen; unter anderem gebe es „keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten Messereinsatz“, so die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl sollen nicht erfüllt gewesen sein, so die Polizei. Das Opfer des Mannes wurde durch den Angriff lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Nun sichten die Ermittler das Beweismaterial.

Am Sonntag, nur wenige Tage nach dem Angriff in Berlin, stach ein Kosovare in Halle (Saale) auf mehrere Menschen, darunter Kinder, ein und verletzte drei von ihnen. Bereits am Montag war der mutmaßliche Täter wieder frei – laut Staatsanwaltschaft liege auch hier „kein dringender Tatverdacht für einen Versuch des Tötungsdelikts mehr“ vor. Die Entscheidung, den Mann freizulassen, geschah, nachdem man ihn und Zeugen vernommen hatte.

Die Staatsanwaltschaft Halle lobte gegenüber der Bild den Täter, der ein zwölfjähriges Kind verletzt hatte: „Der Beschuldigte hat sich bei den Vernehmungen sehr kooperativ verhalten. Er hat selbst die Rettungskette ausgelöst.“ Offenbar sieht man auch deshalb die Gefahr, dass der Täter erneut gewalttätig werden könnte, nicht als hoch genug, um ihn in Gewahrsam zu halten.

Die Freilassung der mutmaßlichen Täter sowohl in Berlin als auch in Halle ist angesichts der überwältigenden Beweislast in beiden Fällen fragwürdig. Im Fall des Kosovaren in Halle ist dieser sogar offenbar geständig: Gegenüber der Bild stritt der Anwalt des Mannes lediglich eine Tötungs- oder Verletzungsabsicht des 46-Jährigen ab, nicht die Tat selbst. Ein dringender Tatverdacht, ebenso wie ein Haftgrund nach Paragraf 112 der Strafprozessordnung, nämlich ein Angriff mit Gefährdung von Leib und Leben einer anderen Person, liegt in beiden Fällen eigentlich vor.

Solch ein Vorgehen kann auch gefährlich werden, immer wieder bleiben Intensivstraftäter auf freiem Fuß und begehen dann erneut Straftaten. Der Fall um den in Hamburg lebenden Syrer Firas A. sorgte etwa im April für bundesweites Aufsehen: Trotz mehrerer Sachbeschädigungen mit einem Gesamtschaden von über 250.000 Euro, einem Raubüberfall an einer 84-Jährigen sowie einem Brandanschlag auf ein Fahrzeug, blieb A. immer wieder auf freiem Fuß. Dann stach er nach einer Auseinandersetzung an einer Bushaltestelle zwei Menschen schwer – erst nach einer Öffentlichkeitsfahndung konnte Firas A. von der Polizei gefasst werden.

Neben solchen vorschnellen Freilassungen tut sich zunehmend ein weiteres Problem auf: Wie die Bild am Sonntag im Februar berichtete, müssen immer mehr Tatverdächtige aufgrund zu lang andauernder Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Bei 61 dringend Tatverdächtigen einer schweren Straftat war dies demnach 2024 der Fall – mutmaßliche Mörder und Sexualstraftäter konnten somit ohne eine vorherige Verurteilung wieder auf die Straßen Deutschlands. Grund für die langen Verfahren ist eine zunehmend überlastete Strafjustiz.

Ähnlich lief das auch beim Messerstecher in der Berliner U-Bahn ab. Am 13. April tötete der Syrer einen Fahrgast mit einem Messer – dabei war gegen ihn zum Tatzeitpunkt ein Sicherungshaftbefehl ausgeschrieben, nachdem eine Strafaussetzung im Zuge einer Bewährungsstrafe widerrufen wurde, weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Da er nicht an seiner Meldeadresse aufzufinden war, wurde er nicht durch die Polizei festgenommen – und konnte so einen Menschen ermorden. Dieser und andere Fälle zeigen, dass das Problem, dass mutmaßliche Schwerverbrecher in Deutschland wieder vorzeitig auf freiem Fuß kommen, systematisch ist.

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