
Am Dienstagabend gerieten auf dem Vorplatz zum Bahnhof Gesundbrunnen mehrere Personen in Streit, der schnell eskalierte. Ein Mann starb. Der 39-Jährige wurde „mutmaßlich mit einem Messer am Hals verletzt“, so ein Sprecher der Polizei am Mittwoch. Beamte eilten zum Tatort und begannen mit der Reanimation des Verletzten. Im Krankenhaus erlag er später seinen schweren Verletzungen. Eine Mordkommission ermittelt nun zu den Hintergründen der Messer-Attacke.
Ein paar Tage zuvor, am Samstagabend, spielte sich an der Frankfurter Allee in Berlin-Lichtenberg folgende Szene ab: Ein Mann betritt einen Supermarkt, kauft ein Küchenmesser – und sticht wenig später damit auf einen Kunden ein. Der erste Angriff gilt einem 22-Jährigen, der dem Messer ausweichen kann und unverletzt bleibt. Der Täter gibt nicht auf: Auf dem Parkplatz des Supermarkts attackiert er einen zweiten Kunden, einen 66-jährigen Mann, und verletzt ihn lebensgefährlich. Dieser wurde notoperiert, sein Zustand soll stabil sein.
Der mutmaßliche Täter, der zunächst fliehen konnte, rund eine Stunde später dann festgenommen wurde, ist laut B.Z. ein 40-jähriger slowenischer Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Berlin.
Laut Kriminalstatistik hatten im Jahr 2024 rund 58 Prozent aller Messer-Tatverdächtigen keine deutsche Staatsangehörigkeit. Was sich hinter dem Begriff „deutsch“ jedoch verbirgt, bleibt zumindest in Berlin weiterhin undurchsichtig.
Trotz juristischem Dämpfer hält Berlins Innenbehörde an ihrer Linie fest: Eine Liste mit den Vornamen deutscher Messer-Tatverdächtiger bleibt unter Verschluss. „Eine erneute Begründung wird geprüft, erarbeitet und geschrieben“, erklärte eine Sprecherin gegenüber der B.Z. Das Berliner Verfassungsgericht hatte der Klage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar stattgegeben.
Vallendar hatte die Herausgabe der 20 häufigsten Vornamen deutscher Tatverdächtiger gefordert. Bis 2022 war die Nennung g der Namen der Täter übliche Praxis. Seit 2023 verweigert der Senat die Auskunft unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte und Missbrauchsgefahr. Die Verfassungsrichter hielten diese Begründung für zu allgemein. Sie verpflichteten die Innenverwaltung aber nicht zur Herausgabe der Namen, sondern lediglich zu einer neuen Entscheidung.
Vallendar sprach nach dem Urteil von einer „Ohrfeige“ für den CDU-geführten Senat, der im Wahlkampf noch für mehr Transparenz geworben hatte.