Zweiter Anlauf: Wahl der Verfassungsrichter soll am 25. September stattfinden

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Der Zeitplan für die Wahl der neuen Richterinnen bzw. eines neuen Richters für das Bundesverfassungsgericht steht offenbar. Nach einem Bericht des Düsseldorfer „Handelsblatts“ soll der Deutsche Bundestag am 25. September über die drei jetzt vorgeschlagenen Personalien abstimmen.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Wahlausschuss des Parlaments drei Tage vorher am 22. September die von der SPD neu nominierte Kandidatin Sigrid Emmenegger billigt. Das geht aus einem Schreiben des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), an die Abgeordneten von CDU und CSU hervor. Emmenegger wurde von der SPD nachnominiert, nachdem die heftig umstrittene ultralinke Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf auf ihre bewerbung verzichtet hatte.

Emmenegger, derzeit Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig,  muss vom Wahlausschuss mit Zweidrittel-Mehrheit nominiert werden. Auch bei der Abstimmung im Parlament ist eine Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Das bedeutet, die Koalition ist auf Stimmen von „Grünen“ und Linken angewiesen. Die hatten sich zuletzt erneut verärgert über eine mangelnde Einbindung in das Verfahren gezeigt.

Eine weitere offene Frage ist, ob der von der CDU/CSU aufgestellte Arbeitsrichter Günter Spinner womöglich nur mit Stimmen der AfD ins Amt kommt. Unklar ist auch, ob die ultralinke SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold alle Stimmen aus der Union erhält. Falls nicht, dürften die Spannungen in der schwarz-roten Chaos-Koalition weiter zunehmen.

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