
Nach dem Haushaltsentwurf 2025 soll der Etat des Deutschen Bundestages in diesem Jahr 1,2 Milliarden Euro betragen – 16 Prozent mehr als 2023. Gegenüber dem Vorjahr sinkt er trotz Verkleinerung des Parlaments von zuletzt 733 auf 630 Abgeordnete um gerade einmal fünf Millionen Euro. Damit steigen die Kosten pro Abgeordneten von knapp 1,7 Millionen auf fast zwei Millionen Euro im Jahr.
Auf den letzten Metern der Beratungen hat der Haushaltsausschuss noch die Bundestags-Förderung für zwei Vereine erhöht. Das betrifft das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR) und die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V. (DPG).
Das DIMR gilt zwar als „unabhängige Institution“, wird aber mit der Erhöhung zu circa 85 Prozent vom Bundestag finanziert. Anfang des Jahres forderte der Verein, der „die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren“ soll, ein Verbot der AfD. „Die AfD ist gefährlich für die Demokratie. Und die AfD ist gefährlich für die Menschen-Rechte. Das wissen viele Menschen nicht“, meldete das vom Bundestag finanzierte Institut in einfacher Sprache.
Der Zuschuss für die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft soll nach dem Willen des Haushaltsausschusses auf 2,9 Millionen Euro ansteigen. Im Jahr 2011 lag er noch bei 1,4 Millionen Euro, 2019 schon bei 1,8 Millionen Euro. Dazu kommt die unentgeltliche Überlassung eines Gebäudes direkt neben dem Bundestag. Die DPG organisiert das ungezwungene, interfraktionelle Zusammentreffen von Abgeordneten. In der Vergangenheit versuchte der Verein allerdings, eine Fraktion (die der AfD) durch Blockwahl vom Vorstand auszuschließen – rechtswidrig, wie das Amtsgericht Berlin-Mitte feststellte. Eigenmittel machen nur etwa 10 Prozent der Ausgaben der DPG aus.
Diese Beschlüsse wurden in der sogenannten Bereinigungsitzung des Haushaltsausschusses gefasst. Dort geht es eigentlich um die abschließende Konsolidierung aller Haushaltstitel, bevor der Entwurf für die zweite und dritte Lesung ins Plenum geschickt wird. Sie wird aber auch regelmäßig genutzt, um Projekte und Partikularinteressen zu finanzieren, die einzelnen Abgeordneten relevant erscheinen.
Eine weitere Kuriosität findet sich im Bundestags-Etat: Sechs Millionen Euro für die IT-Sicherheit des Parlaments werden nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet – Stichwort „Bereichsausnahme Verteidigung“. Dabei handelt es sich insbesondere um den Ersatz alter Computer und anderer Geräte. In der Vergangenheit war der Bundestag mehrfach Ziel von Hackerangriffen gewesen. Diese Ausgaben zur Bundesverteidigung zu rechnen, scheint allerdings weit hergeholt.
Abgestimmt wird über diesen Teil des Haushalts, wie auch über die Etats des Bundespräsidenten und des Bundesrates indes ohne Aussprache. Oppositionsabgeordnete können im Bundestagsplenum also nicht einmal mehr verdeutlichen, was genau sie an diesem Einzelplan stört. Eine gute Gelegenheit, um heikle Ausgabenwünsche durchzusetzen.