140.000 nicht vollstreckte Haftbefehle und die Politik belastet die Justiz mit ihren „Schwachkopf”-Fällen

vor 5 Monaten

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Deutsche Politiker zeigen Beleidigungen an und das in rauen Mengen. Während der Justiz-Apparat vor mehr als 140.000 offenen Haftbefehlen sitzt, wird dieser weiter durch Lappalien wie Habecks „Schwachkopf“-Causa belastet.

Spitzenreiterin der Anzeigen ist FDP-Politikerin Agnes Strack-Zimmermann, doch auch die Grünen Politikerinnen Annalena Baerbock und Luisa Neubauer zeigten Beleidigungen an.

NIUS hat den Strafverteidiger Udo Vetter um eine Einschätzung gebeten, welcher Aufwand mit der Bearbeitung von Beleidigungen von Politikern verbunden ist.

„Wenn Sie sich mal das Jahreskontingent eines Staatsanwalts anschauen, haben diese, je nach Bedeutung des Dezernats, in der Regel so zwischen 300 bis maximal 500 Fälle pro Jahr.“ Das seien allein im Falle von FDP-Politikerin Agnes Strack-Zimmermann mit ihren rund 1900 Anzeigen um die drei bis vier Staatsanwälte, die mit ihren Anzeigen beschäftigt seien – und das in Vollzeit. „Das muss man sich mal vorstellen“, so Vetter.

„Das ist ja nicht nur so, dass da die Akte angeht, der (Staatsanwalt, Anm. d. R.) muss ja die Ermittlungen auch leiten“, erklärt der Strafverteidiger. Weiter sagt Vetter: „Wenn Sie mal sehen, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf um die 66 Staatsanwälte beschäftigt, wäre da allein die Frau Strack-Zimmermann ein Hauptarbeitgeber.“

Strafverteidiger Udo Vetter (rechts) im Einsatz am Landgericht

Doch nicht nur die Staatsanwälte kümmern sich um die Fälle. Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt: „Die eigentliche Arbeit wird ja dann durch Polizeibeamte gemacht, das heißt, die müssen die Akte prüfen, die müssen IP-Adressen abfragen, gucken, wer dahintersteckt.“ „Wenn man es auf Deutschland hochrechnet, kann man mit Sicherheit sagen, dass Dutzende Staatsanwälte und sicherlich eine knappe Hundertschaft an Polizeibeamten mittlerweile damit beschäftigt sind, diese läppischen Fälle aufzuarbeiten“, so Vetter.

Bei der Polizei kommen auch noch die Hausdurchsuchungen dazu: „So eine Hausdurchsuchung dauert ja auch einen halben Tag, die muss vorbereitet werden. Dann kommen drei Polizeibeamte, dann muss ein Zeuge von der Gemeinde hinzugezogen werden. Das sind in der Regel 2 bis 4 Leute, die da anwesend sind, 2 bis 4 Beamte, die einen halben Tag wegfallen. Nur für so eine Bagatellgeschichte“, erklärt der Jurist.

Weiter spricht Vetter den Fall der „Schwachkopf“-Hausdurchsuchung in Bayern an. Der Angezeigte hatte gegenüber NIUS erklärt, dass es ihm so vorkam, als wäre den Beamten dieser Einsatz wegen der Beleidigung unangenehm. Vetter: „Ich höre von Polizeibeamten, dass ihnen diese Bagatellfälle unglaublich auf die Nerven gehen. Sie sagen: ‚Das kann doch nicht euer Ernst sein! Bei uns nimmt der Bestand der Kriminalität überhand und es geht alles den Bach runter und wir müssen so viele, unzählige Arbeitsstunden mit solchen, mit solchen Kamellen verbringen – unsere Zeit verschwenden‘.“

Mehr NIUS:

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel