3.000 Euro Strafe, Waffenscheinentzug, drohendes Berufsverbot: Anwalt verurteilt, weil er Habeck, Baerbock und Scholz als „bösartige Versager“ bezeichnete

vor 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Der renommierte Rechtsanwalt Markus Roscher wurde wegen eines Posts auf X zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Im Zuge der Debatte um die Gasumlage nannte er Habeck, Scholz und Baerbock im Sommer 2022 „bösartig[e], arrogant[e] Versager“. Die Politiker würden „für eine grünschwarzrote Scheinmoral ihre Bürger zugrunde gehen“ lassen, während sie sich „selbst die Taschen“ vollstopfen würden.

Weiter schrieb Roscher, sie seien zu „dumm, um durchdachte Gesetze auf den Weg zu bringen“. Dafür erging ein Strafbefehl gegen ihn, 2023 folgte die Verurteilung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch – also wegen gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung. Der Strafbefehl liegt Apollo News exklusiv vor.

Laut dem Amtsgericht Kassel hätte Roscher Olaf Scholz, Robert Habeck und Annalena Baerbock durch seinen Tweet in ihrem öffentlichen Wirken „erheblich beeinträchtigt“. Konkret heißt es, er habe zum Ausdruck gebracht, sie seien „korrup, dumm, arrogant und bösartig“. Sie seien dadurch „im Sinne einer Schmähkritik herabgewürdigt“, was sie „in ihrem politischen Fortkommen – zumal diese Einschätzung von einem Rechtsanwalt artikuliert wird, der auch als solcher Auftritt – nicht unerheblich behindern“ könne.

Wie Roscher gegenüber Apollo News erklärt, hat sich später auch die Rechtsanwaltskammer „eingeschaltet“. Sollte er sich noch einmal kritisch gegenüber Politikern äußern, könnte ihm im Falle einer weiteren Verurteilung ein „Berufsverbot drohen“, hieß es von dort. Doch das ist nicht alles: Ihm soll nun auch wegen „Unzuverlässigkeit“ der Waffenschein entzogen werden.

Im Falle einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von über 60 Tagessätzen kann einem Bürger der Waffenschein entzogen werden. Allerdings müssen die Behörden bei einem solchen Entzug immer die Verhältnismäßigkeit abwägen. Roscher äußerte lediglich seine politische Meinung, die keinen Anhaltspunkt für eine von ihm ausgehende Bedrohung liefert. Er selbst, als Anwalt, sieht in diesem Fall die gebotene Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Den Versuch, ihm den kleinen Waffenschein zu entziehen, bezeichnet Roscher als „absurd“.

Gegenüber Apollo News erklärte Roscher zudem, warum er überhaupt im Besitz eines kleinen Waffenscheins ist. Vor einigen Jahren war er Verteidiger in einem Mordprozess, im Zuge dessen erhielt der Strafverteidiger „Morddrohungen“. Aus „Selbstschutz“ erhielt er diesen Waffenschein, der ihm das Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ermöglicht.

Roscher fühlt sich vom Staat alleine gelassen – und von seinen Anwaltskollegen. Früher, so Roscher, sei es „normal gewesen“, dass sich Anwälte aller politischen Couleur, alleine aus Gründen des Berufsethos, gegenseitig unterstützt hätten. In seinem Fall sei die Unterstützung „ausgeblieben“.

Da Roscher seinen Wohnsitz inzwischen nach Niedersachsen verlegt hat, sind für den versuchten Entzug nun auch die niedersächsischen Behörden zuständig. In Niedersachsen, genauer in Göttingen, hat unter anderem auch die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet ihren Sitz.

Der Fall erinnert an den des fränkischen Rentners Stefan Niehoff, bei dem wegen einer vermeintlichen Beleidigung eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Er hatte ein satirisches Bild von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ retweetet. Seit dem wurden immer mehr Fälle öffentlich, in denen Bürger wegen (Schmäh)Kritik an Politikern zu hohen Geldstrafen verurteilt oder ihre Privaträume von Behörden durchsucht wurden (Apollo News berichtete).

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