
Weil sie sich durch eine Stellenausschreibung diskriminiert sah, hat eine Transperson einen Speditionsunternehmer aus Oberhausen verklagt – und Recht bekommen. Das Arbeitsgericht Oberhausen verurteilte Dennis Fittkau zunächst zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro, weil er die Stelle nicht wie vorgesehen für männliche, weibliche und diverse Bewerber ausgeschrieben hatte, berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung.
Demnach hatte Fittkau bei der Suche nach einem kaufmännischen Mitarbeiter für seine Firma H. F. Transporte im vergangenen Juli das „d“ für „divers“ vergessen. Veröffentlicht wurde die Ausschreibung als Anzeige auf dem Kleinanzeigenportal von eBay. Die Transperson mit dem Namen Alina S. hatte daraufhin ihre Bewerbung eingereicht: Sie halte das „innovative und zukunftsorientierte Umzugsunternehmen für sehr interessant“, hieß es demnach in der Bewerbung. Fittkau ignorierte sie, weil er eine technische Ungereimtheit an der E-Mail feststellte und dahinter möglicherweise auch Firmenspionage vermutete.
Alina S. ist 48 Jahre alt, seit zwölf Jahren arbeitssuchend und bezieht Bürgergeld. Nach eigenen Angaben soll sie in diesem Zeitraum 1.600 Bewerbungen geschrieben haben. Wird sie abgelehnt, nutzt sie oftmals das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), um eine Entschädigungszahlung geltend zu machen. Das AGG soll Schutz vor Diskriminierung im Alltag bieten – etwa bei sexueller Identität. Gegenüber Fittkau erklärte sie, dass bei ihr eine „Transsexualität von Mann zu Frau vorliegt und aufgrund einer nicht vollständigen Geschlechtsangleichung auch Intersexualität“. Sechs Monate nach ihrer Bewerbung meldete sie sich erneut und bemängelte das fehlende „d“ in der Stellenausschreibung.
Vor Gericht erhielt sie Recht. „Würden sich die Firmen an die gesetzlichen Vorgaben halten, bestünde kein Anlass, dass sie Klage erheben müsste“, zitiert die WAZ das Arbeitsgericht Oberhausen. Auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gab der Klägerseite recht, die Strafzahlung wurde jedoch auf 3.750 Euro abgesenkt. Fittkau zeigte sich gegenüber der Zeitung empört: „Ich habe niemanden diskriminiert. Aber mit dieser Masche kommt sie bei den Gerichten durch und hat sogar noch Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen.“
Tatsächlich ist Alina S. kein unbeschriebenes Blatt. Die Transperson soll in etwa 250 Fällen das AGG geltend gemacht und eine Entschädigungszahlung gefordert haben. Dabei ging es, wie auch in diesem Fall, oftmals um eine niedrige bis mittlere vierstellige Summe. Das Arbeitsgericht Bielefeld schätzt, dass Alina S. so eine Viertelmillion Euro eingenommen haben könnte – und das, „wenn wir ganz konservativ davon ausgehen, dass es pro Klage nur 1.000 Euro gab. Tatsächlich sind die Summen aber oft genug höher“, erklärte der Direktor des Arbeitsgerichts Bielefeld, Joachim Kleveman, dem Westfalen-Blatt.