
Im Wahlkampfjahr 2025 hatte die CDU/CSU-Fraktion eine ambitionierte Idee: Sie stellte der damaligen Bundesregierung 551 Fragen zur staatlichen Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) – ein beachtliches Konvolut, das angesichts jährlich fließender Millionensummen naheliegende Fragen aufwarf: Wer bekommt wie viel? Warum? Und mit welchem Ergebnis?
Die Reaktion: ausweichend, lückenhaft, formalistisch. Zahlreiche Fragen wurden gar nicht beantwortet, bei anderen wurde auf angeblichen „Zeitdruck“ verwiesen. Trotz dieser bemerkenswerten Antwortverweigerung ließ die Union das Thema dann einfach fallen – mutmaßlich aus Rücksicht auf den frisch gebackenen Koalitionspartner, der jede Prüfung staatlich finanzierter Vereine sofort als „Angriff auf die Zivilgesellschaft“ denunzierte. Wenn es um die Umverteilung öffentlicher Gelder an staatsnahe Strukturen geht, endet der Aufklärungswille offenbar an der eigenen Karrieregrenze.
NIUS zeigte mehr Ausdauer. Am Tag der Vereidigung der neuen Bundesregierung (was allein schon ein schönes Detail ist), stellten wir für NIUS eine neue, präzisere Anfrage: 91 Fragen, zusammengesetzt aus den wichtigsten unbeantworteten CDU/CSU-Punkten – ergänzt um 30 eigene Fragen zu Förderhöhen, Empfängern, Kriterien und personellen Verflechtungen.
Am Tag der Vereidigung der neuen Bundesregierung, stellte Anwalt Steinhöfel 91 Fragen.
Das Ergebnis: staatlich organisierter Ausweichsport auf höchstem Niveau.
Wer Antworten suchte, bekam Verweise – auf Webseiten, auf Einzelpläne des Haushalts, auf alte Drucksachen, auf das Lobbyregister, das keine konkreten Angaben enthält – und auf die alte Lieblingsformel des Verwaltungsapparats: „Keine Erkenntnisse vorliegend.“
Anstelle konkreter Zahlen zur Mittelvergabe verweisen die Ministerien auf öffentlich zugängliche Quellen, in denen gerade keine konkreten Zahlen enthalten sind. Zum Beispiel: der Bundeshaushalt. Oder Drucksache 20/15101 – in der es ausdrücklich heißt, man habe nur „zumutbar Ermittelbares“ geliefert und übernehme keine Verantwortung für Vollständigkeit.
Das Bundesinnenministerium verweist auf eine Tabelle zur Beantwortung einer AfD-Anfrage, in der einige Summen auftauchen – allerdings ohne Zusammenhang, Zeitraum, Zweckbindung oder Aussagekraft. Eine Tabelle als Placebo.
Das Lobbyregister wird als Offenlegungsplattform bemüht, obwohl es nur Summen ab einer bestimmten Höhe erfasst – viele NGOs tauchen dort gar nicht auf. Wer nicht hinschauen will, findet immer einen Vorwand, wegzuschauen.
Zur Frage, ob es personelle Verflechtungen zwischen Ministerien und geförderten Organisationen gibt – etwa durch frühere Arbeitgeber, Partnerschaften oder Netzwerke – gibt es dann kollektives Schulterzucken. „Keine Erkenntnisse“, „wird nicht zentral erfasst“, „nicht bekannt“. Staatliche Blindheit auf Anweisung.
Die Ironie der Geschichte: Einige Ministerien wurden nun mit exakt den Fragen konfrontiert, die die eigenen Parteifreunde wenige Monate zuvor gestellt hatten – und auf die man damals noch vollständige Antworten verlangte. Jetzt, da man selbst in Regierungsverantwortung ist, gilt offenbar: Fragen stellen ist gut, Antworten geben aber leider unzumutbar.
Von den 91 konkreten Fragen blieb etwa ein Drittel völlig unbeantwortet oder wurde nur mit Textbausteinen „beantwortet“, die das Gegenteil einer Antwort sind.
Das Bild ist eindeutig: Die Bundesregierung – gleich welcher Couleur – will offenbar nicht, dass Licht in den Förderdschungel fällt. Es geht um viel Geld, viele Verbindungen und ein System von politisch genehmen Vereinen, das in seiner Intransparenz offenbar bewusst kultiviert wird.
Die Bundesregierung scheint kein Interesse an einer Aufklärung zu haben.
Deshalb wird der Vorgang nun – nach Ablauf der Antwortfrist – dem Verwaltungsgericht Berlin zur Prüfung vorgelegt. Denn was der Staat nicht freiwillig offenlegt, muss er sich womöglich gerichtlich entreißen lassen.
Im Folgenden dokumentieren wir die 91 Fragen und die jeweiligen Antworten – oder das, was Ministerien dafür halten.
Anbei finden Sie eine Übersicht und Kommentare zu den Fragen und den Antworten der Bundesministerien und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Flüchtlinge, Migration und Integration.
Abkürzungen:
Nicht oder nicht ausreichend beantwortet sind die Fragen 1, 2, 5, 6, 8, 9, 11-18, 27-29, 37, 40, 44, 48, 51, 54, 56, 59, 62, 66, 70, 72, 76, 77, 80, 84, 88 und 91.
1) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMFSFJ hat auf den Einzelplan 17 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 verwiesen. Die Unterlagen enthalten diese Angaben nicht.
Einige Fragen gingen auch an das Haus von Familienministerin Prien.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion, Bundestagsdrucksache 20/15101 enthält in deren Anlage Angaben zu Zahlungen des BMFSFJ an verschiedene NGOs für das Jahr 2025. In der Antwort der BR heißt es ferner (Seite 4):
„Die aufgeführten Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen kurzen Fristen ermittelbaren Informationen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.“
Also ist offen, ob, an wen und in welcher Höhe 2025 ggf. weitere Fördermittel gezahlt wurden. Vollständig offen sind Zahlungen des Vorjahres 2024.
2) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Auswärtigen Amt? In welcher Höhe liegen diese?
Das AA hat auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion, Bundestagsdrucksache 20/15101 sowie auf den Haushaltsplan des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05) verwiesen.
Dem Einzelplan sind hierzu keine Angaben zu entnehmen. Die Anlage der Antwort der BR auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion, Bundestagsdrucksache 20/15101, enthält keine Angaben zu vom AA gezahlten Fördermittel. Zudem hat die BR keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhoben (siehe Kommentar zu Frage 1).
3) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMWE verweist auf den Einzelplan 09, der solche Angaben nicht enthält. Ferner verweist das BMWE auf das Lobbyregister, welches allerdings nur Zahlungen über 10.000 Euro aufführt und für die hier relevanten NGOs keine Angaben zu Zuwendungen im Jahr 2024 enthält.
Die Frage ist dennoch – jedenfalls im Hinblick auf das BMWE – beantwortet, weil das BMWE insoweit detailliert geantwortet hat.
4) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung? In welcher Höhe liegen diese?
Im Hinblick auf projektbezogene Förderungen hat das BMZ auf das dem Transparenzportal des BMZ verwiesen. Dort sind derartige Angaben zu finden, Anhaltspunkte, dass die Angaben unvollständig wären, sind nicht ersichtlich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Im Übrigen hat das BMZ geantwortet, keine der im Fragenkatalog aufgeführten Organisationen habe im gefragten Zeitraum Zuwendungen vom BMZ erhalten.
5) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Justiz? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMJ verweist auf den Einzelplan 07 in Kapitel 0710 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025.
Dort sind keine derartigen Angaben aufgeführt.
6) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMFTR verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 20/15101). Dort findet sich hierzu nichts. Dasselbe gilt für den Einzelplan 30 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025, auf den das BMFTR ebenfalls verweist.
Davon abgesehen antwortet das BMFTR: „Eine Auflistung aller Zuwendungen … an ‚Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger‘ ist nicht möglich.“
Der Hinweis auf eine eigene Recherchemöglichkeit hier.
7) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMI verweist auf Einzelplan 06 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/10952) im Anhang.
Diese Unterlagen enthalten die Angaben nicht.
Die Anlage der Antwort der BR auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion, Bundestagsdrucksache 20/15101, enthält allerdings Angaben zu vom BMI im Jahr 2025 gezahlten Fördermitteln. Die BR hat jedoch ausdrücklich einen Anspruch auf Vollständigkeit verneint (siehe Kommentar zu Frage 1).
8) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMAS verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion Bundestagsdrucksache 20/15101 (Link: Drucksache 20/15101) sowie vor allem auf die dortigen Vorbemerkungen der Bundesregierung.
Dort finden sich keine Antworten auf die gestellte Frage. Ferner antwortet das BMAS, eine allgemeine Abfrage nach „Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger“ sei nicht möglich.
9) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium der Finanzen? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMF verweist auf die Antwort der BR auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 20/15101). Diese enthält keine hinreichende Antwort auf die gestellte Frage.
Der weitere Hinweis des BMF auf den Einzelplan 08 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 beantwortet die Frage ebenfalls nicht, da diese die erfragten Angaben nicht enthalten.
Das Haus Klingbeil fühlt sich nicht für die Fragen zuständig.
10) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium der Verteidigung? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMVg antwortet, aus dem Geschäftsbereich des BMVg würden keine Bündnisse, Vereine, Organisationen oder sonstige private Träger, deren Gegenstand gesellschaftspolitische oder sonstige politische Themen im Sinne der Fragestellung sind, Zuwendungen erhalten.
11) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMLEH verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, ferner auf den Einzelplan 10 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025.
Diese enthalten die erfragten Angaben nicht.
12) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Gesundheit? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMG verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, ferner auf den Einzelplan 15 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025.
Die Antwort der Bundesregierung bzw. der Einzelplan 15 oder der Regierungsentwurf enthalten die erfragten Angaben nicht.
13) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMV hat auf die Presseanfrage nicht geantwortet.
14) Welche Bündnisse, Vereine und Organisationen erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMUK hat geantwortet, eine Auswertung nach derart allgemeinen, unbestimmten Kriterien wie „Bündnisse, Vereine oder Organisationen" sei angesichts einer Vielfalt und großen Anzahl an Zuwendungsempfängern nicht zu leisten.
15) Welche Bündnisse, Vereine und Organisationen erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen? In welcher Höhe liegen diese?
Das BMWSB verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, ferner auf den Einzelplan 25 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025.
Die Antwort der Bundesregierung bzw. der Einzelplan 15 oder der Regierungsentwurf enthalten die erfragten Angaben nicht.
16) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Budget der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien? In welcher Höhe liegen diese?
Der BKM hat geantwortet, institutionelle Förderungen wie auch Projektförderungen im Geschäftsbereich des BKM könnten dem Einzelplan 0452 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 entnommen werden.
Diese enthalten die erfragten Angaben nicht.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion enthält einzelne Fördersummen des BKM (für 2025). Weitergehende Angaben sind auch dort nicht enthalten.
17) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger erhielten und erhalten 2024 und 2025 institutionelle und projektbezogene Fördermittel aus dem Budget der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration? In welcher Höhe liegen diese?
Der Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration verweist auf den Einzelplan 04 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025. Diese enthalten die erfragten Angaben nicht.
18) Auf welche Höhe taxiert die Bundesregierung die Gesamtausgaben der institutionellen und projektbezogenen Fördermittel für Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger im Bereich der Nichtregierungsorganisationen im Jahr 2024?
Hierzu verweist das BMFSFJ auf den Einzelplan 17 des Bundeshaushaltes 2024 bzw. den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, das BMG verweist auf die Antwort der Bundesregierung in Drucksache 20/15101. Diese Unterlagen enthalten die betreffenden Angaben nicht.
Das BMUKN verweist auf seine Antwort zu Frage 14 (keine Beantwortung der Frage aufgrund zu großen Rechercheaufwands).
19) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger verantworteten und verantworten im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die „Partnerschaften für Demokratie“ in den Jahren 2024 und 2025? Welche Zuwendungen erhielten (2024) und erhalten (2025) sie aus dem Familienministerium? (Bitte aufschlüsseln nach Träger und Ort)
Die Informationen finden sich gem. dem BMFSFJ auf der Programmwebsite von „Demokratie leben!“ zugänglich, und zwar
2. Förderperiode (2020-2024) (Partnerschaften + Fördersumme)
3. Förderperiode (ab 2025, Stand: 17.02.2025)
20) An welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger wurden und werden 2024 und 2025 im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Zuwendungen als Letztempfänger weitergeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach örtlicher „Partnerschaft für Demokratie“ und allen jeweiligen Letztempfängern)
Laut BMFSFJ richten sich die Weiterleitungen nach Nr. 12 der VV zu § 44 der BHO (Bundeshaushaltsordnung) zu § 44. Derzeit liegen nur die Antrags- bzw. Bewilligungsstände für die zur Förderung ausgewählten Projekte der in Bezug genommenen Jahre vor. Es ist daher noch nicht bekannt, in welchen Fällen die Erstempfänger ihre Zuwendungen an Letztempfänger weitergeleitet haben. Die Information wird frühestens mit Abschluss der Prüfung der Verwendungsnachweise für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vor.
21) Welche Bündnisse, Vereine, Organisationen und sonstige private Träger verantworteten und verantworten die „Landes-Demokratiezentren“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in den Jahren 2024 und 2025? Welche Zuwendungen erhielten sie aus dem Familienministerium? (Bitte aufschlüsseln nach Träger und Ort)
Das Logo des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Hierzu verweist das BMFSFJ erneut auf die Programmwebsite von „Demokratie leben!“:
2. Förderperiode (2020-2024)
3. Förderperiode (ab 2025)
22) An welche Bündnisse, Vereine und Organisationen wurden und werden 2024 und 2025 im Rahmen der „Landes-Demokratiezentren“ Zuwendungen als Letztempfänger weitergeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach örtlichem Landes-Demokratiezentrum und allen jeweiligen Letztempfängern)
Das BMFSFJ verweist hierzu auf die Antwort zu Frage 20).
23) Anfang des Jahres veröffentliche das Bundesfamilienministerium die „Gesamtevaluation des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ in der zweiten Förderphase 2020-2024“. Trifft es zu, dass das mit der Evaluation beauftragte Deutsche Jugendinstitut Fördermittel aus dem Bundesfamilienministerium erhalten hat? Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung die Evaluation zurückzuziehen? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung der Evaluation einen sinngemäßen Hinweis darauf hinzuzufügen, dass die Evaluation durch einen abhängigen Leistungsempfänger und keine unabhängige wissenschaftliche Institution beauftragt wurde?
Das BMFSJF bejaht die Frage. Das Deutsche Jugendinstitut erhielt Fördermittel aus dem BMFSFJ. Ein Hinweis auf die Förderung befindet sich in den jeweiligen Publikationen.
24) Erkennt die Bundesregierung ein Problem darin, dass an der Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Gestalt von Diana Zierold auch eine Kommunalpolitikerin der Grünen beteiligt war, wenn ein zentrales Wahlversprechen der Grünen die Ausweitung von Fördermitteln für „zivilgesellschaftliche Akteure“ über Bundesprogramme wie „Demokratie leben!“ ist?
Die Frage zielt auf eine Bewertung. Hierzu antwortet das BMBFSFJ, es sei nicht seine Aufgabe, allgemeine Informationen über die Aktivitäten von Personen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten, gleichviel ob sie – wie weit überwiegend – eine Projektförderung oder eine institutionelle Förderung oder keine Förderung erhalten. Parteipolitisches Engagement jenseits der konkreten staatlich geförderten Projektumsetzung sei ferner Ausdruck einer Grundrechtsausübung und vom Grundgesetz ausdrücklich erwünscht.
25) Liegen der Bundesregierung dazu Erkenntnisse vor, ob abgesehen von Frau Zierold auch die vier weiteren verantwortlichen Wissenschaftler der Evaluation (Maren Jütz, Frank König, Tobias Roscher und Diana Wilken) Mitglied einer Partei sind und wenn ja welcher?
Das BMFSFJ verweist auf die Antwort zur vorhergehenden auf Frage 24).
26) Als Beweis für die Wirkung von „Demokratie leben!“ dient in der Evaluation eine Umfrage unter „programmexternen Fach-Expert:innen und Politiker:innen auf der Ebene der Bundesländer“. Eine deutliche Mehrheit dieser Experten und Politiker stimmt demnach der Aussage zu, wonach „Demokratie leben!“ dafür sorgt, „dass neue Ideen, Arbeitsansätze und/oder Strukturen für die Stärkung von Demokratie und die Prävention von Rassismus und Extremismus entstehen“. Bitte benennen Sie die befragten Politiker und deren Parteizugehörigkeit? Welche „programmexternen Fach-Expert:innen“ haben die Umfrage beantwortet? Wie viele „programmexterne Fach-Expert:innen und Politiker:innen auf der Ebene der Bundesländer“ von wie vielen befragten Personen dieser Gruppe insgesamt waren Mitglieder von Vereinen oder Organisationen, die Fördermittel über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten?
Lt. BMFSFJ wurde die Befragung anonymisiert und nach wissenschaftlichen Standards durchgeführt, so dass keine Aussagen über einzelne Personen möglich sind. Im Übrigen wurden laut DJI alle Parteien angefragt. Befragt wurden laut DJI nicht am Bundesprogramm beteiligte Akteure.
27) Die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ läuft von 2025 bis 2032, also über acht Jahre und nicht wie zuvor über vier Jahre. War die Verlängerung der Förderperiode von vier auf acht Jahre eine Idee der Ministerin Lisa Paus? Falls nein, von wem ging im Bundesfamilienministerium der Vorschlag aus? Hat die Bundesregierung a) die rechtliche Möglichkeit oder b) die Absicht, die Förderperiode wieder zu verkürzen?
Zum Ideengeber äußert sich das BMFSFJ nicht.
Lt. BMFSFJ wird über konkrete Fördermodalitäten aufgrund fachlicher Überlegungen entschieden. Federführend sei das Fachressort, das für den Fördertitel zuständig ist. Im Übrigen seien für die 3. Förderperiode Projektvorhaben zur Förderung ausgewählt worden, die eine konzeptionelle Grundlage für eine Gesamtförderdauer von bis zu vier oder maximal acht Jahren bieten. Unabhängig davon betrage der konkrete Bewilligungszeitraum der Projekte bei allen Projekten aktuell ein Jahr.
28) Welche institutionellen und projektbezogenen Fördermittel erhielt der Verein „Villa Aurora & Thomas Mann House“ in den vergangenen fünf Jahren (2019 bis 2024) durch das Auswärtige Amt und die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien?
Das BMBFSFJ teilt mit, es habe hierzu keine Erkenntnisse. Der BKM verweist auf das AA, das federführend sei. Dieses hat sich hierzu nicht geäußert.
29) Der Vorstand der Villa Aurora & Thomas Mann House e.V. hat beschlossen, keine AfD-Mitglieder und AfD-Politiker in den Residenzhäusern in Los Angeles zu empfangen. Sieht die Bundesregierung aufgrund des Neutralitätsgebots der Verfassung ein Problem darin, dass ein durch Steuermittel finanzierter Verein Politikern von im Bundestag vertretenen Parteien den Zutritt zu ihren Räumlichkeiten verwehrt?
Das BMI teilt mit, es habe hierzu keine Erkenntnisse. Der BKM verweist auf das AA, das federführend sei. Dieses hat sich hierzu nicht geäußert.
30) Welche institutionellen und projektbezogenen Fördermittel hat der Bund für das in Köln geplante „Haus der Einwanderungsgesellschaft“ seit Projektbeginn bereitgestellt und welche künftigen Ausgaben sind bereits eingeplant? Wann soll das Museum nach jetzigem Stand eröffnet werden? Welche Vereine und Organisationen sind an der Planung des Migrationsmuseums beteiligt? Wer hat die unterschiedlichen Kooperationspartner für das Museum und den Trägerverein „DOMiD e.V. — Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland“ ausgewählt und was waren die für die Auswahl entscheidenden Gründe?
Der BKM hat die Frage dahin beantwortet, dass der Deutsche Bundestag im Bundeshaushalt 2020 Investitionsmittel in Höhe von bis zu 22,13 Mio. € für das „DOMiD – Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland“ etatisiert habe. Für das Bauvorhaben liegt noch kein Antrag vor; durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurden bisher keine Mittel bewilligt. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist die Eröffnung des Museums im Jahr 2029 geplant.
Von Wolfram Weimer, dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), wurden bisher keine Mittel bewilligt.
Weitere Erkenntnisse lägen dem BKM nicht vor.
31) Welche institutionellen und projektbezogenen Fördermittel erhielt die Amadeu Antonio Stiftung durch den Bund seit ihrer Gründung 1998? Welche institutionellen und projektbezogenen Fördermittel sind für 2025 eingeplant?
Das BMFSFJ antwortet unter Verweis auf die Angaben auf der Programmwebseite von „Demokratie leben!“:
1. Förderperiode (2015-2019)
2. Förderperiode (2020-2024):
Hier
Hier
Hier
und hier.
In der 3. Förderperiode (ab 2025) (Stand: 17.02.2025)
Der BKM hat ferner geantwortet, seit 2022 habe die Amadeu Antonio Stiftung Projektmittel in Höhe von insgesamt rund 201 000 Euro aus dem BKM-Haushalt erhalten.
32) Gibt es personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der CORRECTIV gGmbH und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Wenn ja, sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an die CORRECTIV gGmbH befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
33) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die CORRECTIV gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, von welchen internationalen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
34) Hat die CORRECTIV gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ und das BMUKN verweisen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drs. 20/15101). Diese hat in der Anlage zu ihrer Antwort Angaben zur Förderhöhe der Correctiv gGmbH gemacht, aber nur für das Jahr 2025. Angaben zur Entwicklung der Förderhöhe in den letzten vier Jahren finden sich dort nicht.
Das BMI antwortet, ihm lägen hierzu keine Erkenntnisse vor, der BKM antwortet, nach seiner Kenntnis habe es keine Erhöhung oder Kürzung gegeben, die Correctiv gGmbH sei lediglich Wege einer Projektförderung aus dem BKM-Haushalt unterstützt worden.
Das BMI verweist allerdings auf eine Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/10345). Dort wird die Förderhöhe der Correctiv gGmbH aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ für 2023 und 2024 angegeben (Anlage Seite 3, Erhöhung von 61 T Euro auf 69 T Euro). Ferner wird dort eine Förderung durch das BMI in den Jahren 2020 und 2021 angegeben (Anlage Seite 238, Abnahme von 96 T Euro auf 36 T Euro).
35) Gibt es personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an den Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. befasst sind?
Omas gegen rechts.
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
36) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
37) Hat der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drs. 20/15101). Diese hat in der Anlage zu ihrer Antwort keine Angaben zur Förderhöhe von Omas gegen Rechts Deutschland e.V. gemacht, auch für die dort aufgeführten NGOs werden dort keine Angaben zur Entwicklung der Förderhöhe in den letzten vier Jahren gemacht.
38) Gibt es personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal des Vereins Campact e. V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an den Campact e. V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
39) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob der Verein Campact e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
40) Hat der Verein Campact e. V. in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ und das BMUKN verweisen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drs. 20/15101). Diese hat in der Anlage zu ihrer Antwort keine Angaben zur Förderhöhe des Campact e.V. gemacht.
41) Ist der Bundesregierung bekannt, welcher prozentuale Anteil an den finanziellen Mitteln des Attac Trägervereins e. V. aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM antworten auf die Frage, diesbzgl. verfügten sie über keine Erkenntnisse.
Das BMUKN verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bt-Drs. 20/15101, wo sich diesbzgl. keine derartigen Angaben finden.
42) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an den Attac Trägerverein e.V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
43) Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, ob der Attac Trägerverein e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
44) Hat der Attac Trägerverein e. V. in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ und das BMUKN verweisen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich dagegen auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
45) Gibt es personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der Amadeu Antonio Stiftung und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an die Amadeu Antonio Stiftung befasst sind?
Amadeu Antonio Stiftung
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
46) Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Amadeu Antonio Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung, und aus welchen Einzelplänen stammen diese?
BMFSFJ: Die Fragen 46) und 54) werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 27) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101 wird verwiesen.
BMI: Siehe Antworten zu Frage 7 und zu Frage 31.
BMUKN: Es wird auf die Antwort zu Frage 31 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU verwiesen.
BKM: Seit 2022 hat die Amadeu Antonio Stiftung aus dem Einzelplan 0452. Projektmittel in Höhe von insgesamt rund 201 000 Euro aus dem BKM-Haushalt erhalten.
47) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Amadeu Antonio Stiftung von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, von welchen internationalen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
48) Hat die Amadeu Antonio Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ, das BMUKN und das BMI verweisen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
Der BKM hat mitgeteilt, die Amadeu Antonio Stiftung werde lediglich im Wege einer Projektförderung aus dem BKM-Haushalt unterstützt.
Das BMJ hat die Höhe der projektbezogenen Förderung der Amadeu Antonio Stiftung durch das Ministerium im Zeitraum 2010 bis 2023 mitgeteilt, für 2025 sei keine3 Förderung aus dem Einzelplan 07 geplant.
49) Gibt es personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal des Peta Deutschland e. V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an Peta Deutschland e.V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
50) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Peta Deutschland e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, von welchen und in welcher Höhe?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
51) Hat der Peta Deutschland e. V. in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ, das BMUKN und das BMI verweisen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
52) Ist der Bundesregierung bekannt, welcher prozentuale Anteil an den finanziellen Mitteln des Vereins Animal Rights Watch e. V. aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM antworten auf die Frage, diesbzgl. verfügten sie über keine Erkenntnisse.
Das BMUKN verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bt-Drs. 20/15101, wo sich diesbzgl. keine derartigen Angaben finden.
53) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal des Animal Rights Watch e. V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an den Animal Rights Watch e. V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
54) Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Animal Rights Watch e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung und aus welchen Einzelplänen stammen diese?
Das BMFSFJ verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 27) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101. Dort wird auf die Anlage zur Antwort der Bundesregierung verwiesen, in der es zu Animal Rights Watch e.V. heißt: „Keine Treffer bei der Abfrage“.
Offen ist, wie die Abfrage formuliert wurde. Die Anlage führt auch bei positiver Abfrage nur die Förderhöhe für das Jahr 2025 auf.
55) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Animal Rights Watch e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland finanzielle Zuwendungen erhält, wenn ja, von welchen internationalen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
56) Hat die Animal Rights Watch e. V. in den letzten vier Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ, das BMUKN und der BKM verweisen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
57) Gibt es personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal des Foodwatch e.V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an Foodwatch e.V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
58) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Foodwatch e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Zuwendungen erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
59) Hat Foodwatch e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ sowie das BMUKN verweisen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
59) Ist der Bundesregierung bekannt, welcher prozentuale Anteil an den finanziellen Mitteln des Vereins Dezernat Zukunft e. V. aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM antworten auf die Frage, diesbzgl. verfügten sie über keine Erkenntnisse.
Das BMUKN verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bt-Drs. 20/15101, wo sich diesbzgl. keine derartigen Angaben finden.
60) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal des Dezernat Zukunft e. V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an den Dezernat Zukunft e. V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
61) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob der Dezernat Zukunft e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Zuwendungen erhält, wenn ja, von welchen von Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
62) Hat der Dezernat Zukunft e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ und das BMUKN verweisen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
63) Ist der Bundesregierung bekannt, welcher prozentuale Anteil an den finanziellen Mitteln der Deutschen Umwelthilfe e.V. aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM antworten auf die Frage, diesbzgl. verfügten sie über keine Erkenntnisse.
Das BMUKN verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bt-Drs. 20/15101, wo sich diesbzgl. keine derartigen Angaben finden.
64) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der Deutschen Umwelthilfe e.V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an die Deutsche Umwelthilfe e. V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
65) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Deutsche Umwelthilfe e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Zuwendungen erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
66) Hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ und das BMUKN verweisen lediglich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich dagegen auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
Detailliert geantwortet hat dagegen das BMWE, dass die genauen vom BMWE geleisteten Fördersummen der Jahre 2021 – 2025 mitteilt.
Offen ist dennoch, ob und seitens welcher Ministerien weitere Fördermittel an den Deutsche Umwelthilfe e.V. gezahlt wurden.
67) Ist der Bundesregierung bekannt, welcher prozentuale Anteil an den finanziellen Mitteln der Agora Agrar gGmbH aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM antworten auf die Frage, diesbzgl. verfügten sie über keine Erkenntnisse.
Das BMUKN verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bt-Drs. 20/15101, wo sich diesbzgl. keine derartigen Angaben finden.
68) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der Agora Agrar gGmbH und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seiten der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an die Agora Agrar gGmbH befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
69) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Agora Agrar gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
70) Hat die Agora Agrar gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich dagegen auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
Im Übrigen heißt es in der Anlage zur Antwort der Bundesregierung im Hinblick auf die Agora Agrar gGmbH: „Keine Treffer bei der Abfrage“.
Es ist offen, wie die Abfrage formuliert wurde. Die Anlage führt auch bei positiver Abfrage nur die Förderhöhe für das Jahr 2025 auf.
71) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Agora Energiewende gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Zuwendungen erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Ursprünglich wurde die Agora Energiewende von Robert Habecks Staatssekretär Dr. Patrick Graichen mitaufgebaut, der dort bis ende 2021 als Geschäftsführer tätig war.
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
72) Hat die Agora Energiewende gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101. Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich dagegen auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
Im Übrigen heißt es in der Anlage zur Antwort der Bundesregierung im Hinblick auf die Agora Energiewende gGmbH: „Keine Treffer bei der Abfrage“.
Es ist offen, wie die Abfrage formuliert wurde. Die Anlage führt auch bei positiver Abfrage nur die Förderhöhe für das Jahr 2025 auf.
Detailliert geantwortet hat dagegen das BMWE, dass die genauen vom BMWE geleisteten Fördersummen der Jahre 2021 – 2023 mitteilt.
Offen ist dennoch, ob und seitens welcher Ministerien weitere Fördermittel an die Agora Energiewende gGmbH gezahlt wurden.
73) Ist der Bundesregierung bekannt, welcher prozentuale Anteil an den finanziellen Mitteln des Vereins Greenpeace e. V. aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM antworten auf die Frage, diesbzgl. verfügten sie über keine Erkenntnisse.
Das BMUKN verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bt-Drs. 20/15101, wo sich diesbzgl. keine derartigen Angaben finden.
74) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal des Greenpeace e. V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an Greenpeace e. V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
75) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Greenpeace e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Greenpeace bei einer kürzlichen Aktion vor dem Bundestag.
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
76) Hat Greenpeace e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich dagegen auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
Im Übrigen heißt es in der Anlage zur Antwort der Bundesregierung im Hinblick auf Greenpeace: „Keine Treffer bei der Abfrage“.
Es ist offen, wie die Abfrage formuliert wurde. Die Anlage führt auch bei positiver Abfrage nur die Förderhöhe für das Jahr 2025 auf.
Detailliert geantwortet hat dagegen das BMWE, dass die genauen vom BMWE geleisteten Fördersummen der Jahre 2023 und 2024 mitteilt.
Offen ist dennoch, ob und seitens welcher Ministerien weitere Fördermittel an Greenpeace e.V. gezahlt wurden.
77) Ist der Bundesregierung bekannt, welcher prozentuale Anteil an den finanziellen Mitteln des BUND e. V. aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM antworten auf die Frage, diesbzgl. verfügten sie über keine Erkenntnisse.
Das BMUKN verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bt-Drs. 20/15101, wo sich diesbzgl. keine derartigen Angaben finden.
78) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal des BUND e.V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an den BUND e. V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
79) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob der BUND e.V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Zuwendungen erhält, wenn ja, von welchen Organisationen und NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
80) Hat der BUND e.V. nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101. Die Bundesregierung hat sich zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen. Die hiesige Presseanfrage bezieht sich dagegen auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
In der Anlage zu der Antwort der Bundesregierung sind Fördermittel für den BUND e.V. des BMFSFJ und des BMUV für das Jahr 2025 aufgeführt. Ferner hat das BMWE die an den BUND e.V. geleisteten Fördersummen der Jahre 2023 bis 2025 mitteilt.
Offen ist dennoch, ob und seitens welcher Ministerien weitere Fördermittel an den BUND e.V. gezahlt wurden.
81) Ist der Bundesregierung bekannt, welcher prozentuale Anteil an den finanziellen Mitteln des Netzwerk Recherche e. V. aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM antworten auf die Frage, diesbzgl. verfügten sie über keine Erkenntnisse.
Das BMUKN verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bt-Drs. 20/15101, wo sich diesbzgl. keine derartigen Angaben finden.
82) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal des Netzwerk Recherche e. V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an den Netzwerk Recherche e. V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
83) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob das Netzwerk Recherche e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Zuwendungen erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
84) Hat das Netzwerk Recherche e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen.
Die hiesige Presseanfrage bezieht sich dagegen auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
85) Ist der Bundesregierung bekannt, welcher prozentuale Anteil an den finanziellen Mitteln des Vereins Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
Das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM antworten auf die Frage, diesbzgl. verfügten sie über keine Erkenntnisse.
Das BMUKN verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bt-Drs. 20/15101, wo sich diesbzgl. keine derartigen Angaben finden.
86) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal des Vereins Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. befasst sind?
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
87) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Zuwendungen erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
88) Hat der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich dort allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen. Die hiesige Presseanfrage bezieht sich dagegen auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
In der Anlage zur Antwort der Bundesregierung werden Fördersummen an den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. aufgeführt, allerdings nur die „Förderhöhe im Jahr 2025 (bis einschließlich 24.02.2025).
Offen ist, ob, seitens welcher Ministerien und in welcher Höhe in den Vorjahren weitere Fördermittel an den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. gezahlt wurden.
Aus der Antwort des BKM, wonach der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. (lediglich) im Wege einer Projektförderung aus dem BKM-Haushalt unterstützt wurde, ergibt sich, dass weitere Fördermittel gab.
89) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle Überschneidungen und/oder familiäre Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der Delta1 gGmbH und Regierungsbehörden, wenn ja, welche? Sind hiervon auf Seite der Regierungsbehörden Mitarbeiter von Abteilungen betroffen, die mit der Mittelvergabe an die Delta 1 gGmbH befasst sind?
Jakob Bilabel, derzeitiger Geschäftsführer der Delta1 gGmbH, 2023 mit Claudia Roth.
Auf die Fragen nach personellen Überschneidungen / familiären Verbindungen zwischen Organen, Vorständen oder sonstigem leitenden Personal der in der Presseanfrage angesprochenen NGOs und Regierungsbehörden antworten im Wesentlichen einheitlich. Danach erfolge keine Erfassung personeller Überschneidungen und/oder familiärer Beziehungen der Beschäftigten zu externen Vereinen und Institutionen. Entsprechend längen keine Erkenntnisse zu derartigen Verbindungen vor.
90) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Delta1 gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Zuwendungen erhält, wenn ja, von welchen Organisationen oder NGOs und in welcher Höhe jeweils?
Zur Frage nach Zuwendungen aus dem Ausland haben die Bundesministerien weitestgehend übereinstimmend geantwortet, hierzu lägen keine Erkenntnisse vor (so das BMAS, das BMFSFJ, das BMI, das BMZ und der BKM). Das BMUKN hat geantwortet, die Berichtslegung obliege den NGOs selbst.
91) Hat die Delta1 gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Das BMFSFJ verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 30) der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU BT-Drs. 20/15101.
Die Bundesregierung hat sich dort allerdings zu einer Beantwortung der Frage nicht in der Lage gesehen und sich auf eine „unspezifischen Fragestellung“ nach einer Erhöhung oder Kürzung staatlicher Förderung „in den letzten Jahren“ berufen. Die hiesige Presseanfrage bezieht sich dagegen auf den konkreten Zeitraum der letzten vier Jahre.
In der Anlage zur Antwort der Bundesregierung wird eine Förderung der Delta1 gGmbH durch den BKM aufgeführt, allerdings nur für das Jahr 2025. Der BKM selbst hat auf die Presseanfrage geantwortet, die Delta1 gGmbH werde lediglich im Wege einer Projektförderung aus dem BKM-Haushalt unterstützt.
Offen ist, ob, seitens welcher Ministerien und in welcher Höhe in den Vorjahren weitere Fördermittel an die Delta1 gGmbH gezahlt wurden.