Der Minister zeigte ihn persönlich an: Habeck fordert 600 Euro Schmerzensgeld für „*loch“

vor 5 Monaten

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Robert Habeck beschäftigt Agenturen, wie er sagt, die das Internet nach Beiträgen und Kommentaren absuchen, die möglicherweise beleidigend sein könnten – und bringt diese dann zur Anzeige.

Im Fall eines Mannes aus Lünen (Name der Redaktion bekannt) wollte der grüne Wirtschaftsminister neben der Strafverfolgung auch 600 Euro Schmerzensgeld erwirken, wie ein Anwaltsschreiben belegt, das NIUS vorliegt.

Der Mann hatte bei X (früher Twitter) einen Beitrag kommentiert. Ein anderer Nutzer hatte einen Bloomberg-Artikel und ein Bild von Robert Habeck veröffentlicht, dazu die Worte: „Die Ampel-Regierung ist das Ende der deutschen Industrie, Habeck: Wenn russisches Gas nicht [weiterhin] durch die Ukraine nach Osteuropa fließt, gilt, was europäisch verabredet wurde: Bevor Leute dort frieren, müssten wir unsere Industrie drosseln oder gar abschalten.“

Der Mann, von dem Habeck nun 600 Euro Schmerzensgeld verlangt, kommentierte dazu: „Wie kann man dieses *loch loswerden?“ – wobei das Sternchen nicht von der Redaktion stammt, es ist Teil des Originalkommentars.

Zivilrechtlich wollte die Habeck-Kanzlei 600 Euro Schmerzensgeld erwirken.

Die Anwaltskanzlei „Hass im Netz beenden“, die Habeck zivilrechtlich vertritt, wollte nicht nur eine Unterlassungserklärung von dem Mann erwirken, Habeck habe auch einen Geldentschädigungsanspruch „durch Verwirklichung des Straftatbestandes der Beleidigung“, heißt es in dem Schreiben aus dem Januar 2024. Neben den Anwaltskosten von 309,76 Euro seien weitere 600 Euro fällig – und zwar unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung, die parallel eingeleitet worden war.

Das wollte der Beschuldigte so nicht hinnehmen: „Mein Anwalt hat ein Schreiben mit einem Widerspruch aufgesetzt. Seitdem haben wir von der Kanzlei nichts mehr gehört. Dafür meldeten sich aber Polizei und Amtsgericht.“

Denn auch die Behörden ermittelten wegen des „*loch“-Kommentars. Es handle sich dabei um „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ nach Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch. Im Strafbefehl heißt es zur Begründung: „Der ehrverletzende Gehalt dieses Kommentars war Ihnen bewusst.“ Die zunächst veranschlagte Strafe von 30 Tagessätzen und insgesamt 900 Euro wurde durch das Amtsgericht Lünen herabgesetzt.

Das Verfahren wird eingestellt, der Mann aus Lünen für seinen „*loch“-Kommentar 600 Euro für einen guten Zweck spendet.

Mehr NIUS:

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel