
Die AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm muss sich am Montag, dem 21. Juli vor Gericht verantworten, weil sie ein Video veröffentlichte, in dem ein Passant am Rande einer Demonstration der Bürgerbewegung „Rhein-Main steht auf“ mit seiner linken Hand einen Hitlergruß zeigte. Dazu deutete der Passant, der offenkundig gegen die Demonstration war, mit seiner rechten Hand ein Hitlerbärtchen an. Storm veröffentlichte das Video und schrieb dazu: „Hier ist ein Gegner der Bürgerinitiative ‚Bürgerinitiative Franken‘ … schaut genau hin.“
Storm, deren Immunität wegen des Vorfalls aufgehoben wurde, bekam wegen der Veröffentlichung des Videos zunächst einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 200 Euro wegen Verstoßes gegen § 86a StGB, da die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgelegen haben soll. Storm hätte damit nicht nur 24.000 Euro zahlen müssen, sie wäre auch vorbestraft gewesen. Gegen diesen Strafbefehl legte Storm Einspruch ein.
In einer Pressemitteilung zum Prozess gegen sie verurteilt sie den Umgang der Justiz mit ihr. Dies sei ihrer Auffassung nach „ziemlich weit weg von einem Rechtsstaat“. Weiter führt sie aus: „Der beste Beweis dafür, dass J. D. Vance mit seiner Rede, über die sich unsere Systemvertreter so schrecklich empört haben, absolut ins Schwarze getroffen hat“.
Nach Informationen von Main Echo wurde der Passant, der den Hitlergruß zeigte, ebenfalls angezeigt. Sein Verfahren wurde vom Amtsgericht Aschaffenburg gegen die Auflage der Ableistung von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt, weil der mittlerweile 83 Jahre alte pensionierte Lehrer dem Gericht erklärte, dass sein Hitlergruß als Warnung vor dem „Faschismus im neuen Gewand“ dienen sollte, den er bei den Demonstranten sah. Außerdem engagiere sich der Senior bereits sein Leben lang gegen rechts.
Apollo News berichtete in der Vergangenheit bereits über einen ähnlich gelagerten Fall. Eine Frau wurde vom Amtsgericht Schweinfurt zu 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie ein Standbild von Karl Lauterbach, auf dem er den rechten Arm ausstreckte, zeigte. Das Amtsgericht sah in der Verwendung des Bildes von Lauterbach die Verbreitung eines Hitlergrußes.