
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Beschwerde der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zurückgewiesen. Damit ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2024 rechtskräftig, das die Beobachtung der Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erlaubt.
Die AfD bleibt damit ein vom Inlandsgeheimdienst beobachteter Verdachtsfall. Das bedeutet, dass das Bundesamt weiterhin bestimmte geheimdienstliche Mittel einsetzen darf – etwa V-Leute oder nachrichtendienstliche Überwachung. Eine Revision hatte das Oberverwaltungsgericht Münster nicht zugelassen. Die AfD hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Diese wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht verworfen.
Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, ist der Weg für die AfD damit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorerst erschöpft. Die Partei kündigte nach Angaben des ZDF an, sich nun an das Bundesverfassungsgericht wenden zu wollen.
Parallel zur gescheiterten Beschwerde läuft ein weiteres Verfahren am Verwaltungsgericht Köln: Anfang Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD in einer Pressemitteilung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnet. Gegen diese Hochstufung wehrt sich die Partei juristisch.
Das Bundesamt zog seine Erklärung mittlerweile zurück. In einem Schreiben, das der Kanzlei Höcker vorliegt, die die AfD vertritt, teilte die Behörde mit, man werde die Partei „bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen“. Auch die entsprechende Pressemitteilung werde von der Internetseite entfernt.
Damit kam das Amt einer möglichen gerichtlichen Anordnung zuvor. Eine Rechtspflicht habe man nicht anerkannt, erklärten sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch das Verwaltungsgericht Köln ausdrücklich.
Ein vergleichbarer Fall hatte sich bereits 2021 ereignet. Damals hatte der Verfassungsschutz die AfD erstmals öffentlich als rechtsextremistischen Verdachtsfall bezeichnet. Auch damals gab es Stillhaltezusagen, die nicht eingehalten wurden. In der Folge untersagte das Verwaltungsgericht Köln die öffentliche Einstufung vorerst per Eilbeschluss.
Die Entscheidung über die Hochstufung als gesichert rechtsextrem steht weiterhin aus. Wann das Verwaltungsgericht Köln dazu urteilt, ist offen.