AfD Brandenburg: Verfassungsschutz muss Karten auf den Tisch legen – Partei zieht Eilantrag aus taktischen Gründen zurück

vor etwa 3 Stunden

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Die brandenburgische AfD gilt formal wieder als „gesichert rechtsextrem“. Der Verfassungsschutz hat diese Hochstufung erneut aktiviert, nachdem die Partei einen Eilantrag dagegen aus taktischen Gründen zurückgezogen hat. Damit will AfD-Landeschef René Springer die Veröffentlichung der vermeintlichen Verfassungsschutz-Erkenntnisse erzwingen.

Hintergrund ist: Anfang Mai hatte der Brandenburger Verfassungsschutz unter fragwürdigen Umständen eigenmächtig die Hochstufung des dortigen AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“ verkündet – dies praktisch zeitgleich mit der Entscheidung des Kölner Bundesamts bezüglich der Bundespartei.

Nachdem die AfD Brandenburg gegen die Hochstufung einen Eilantrag eingereicht hatte, wurde die neue Klassifizierung infolge einer juristischen Stillhaltezusage zunächst auf Eis gelegt. Jetzt ist die AfD in Brandenburg wieder offiziell als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft – denn sie hat ihre Klage gegen die Hochstufung aus taktischen Gründen zurückgezogen.

Hierzu muss man wissen: Das Innenministerium in Potsdam hatte den Einstufungsvermerk kurzerhand zur Verschlusssache erklärt und dies mit dem rechtlichen Vorgehen der Partei begründet. Nun will die AfD die Veröffentlichung des Dokuments ermöglichen, indem sie mit der Rücknahme des Eilantrags der vorgeschobenen formal-juristischen Begründung des Innenministeriums zur Geheimhaltung die Grundlage entzieht.

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