AfD darf Dortmunder Stadtwappen nicht verwenden – doch die Omas gegen Rechts erhielten eine Genehmigung

vor etwa 4 Stunden

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Die AfD darf das Wappen der Stadt Dortmund nicht auf den Plakaten für die Kommunalwahl am 14. September verwenden. Das hatte die Stadt bereits in der vergangenen Woche entschieden. Dabei verwies die AfD darauf, dass das Wappen auch 2014 im Wahlkampf der CDU zum Einsatz gekommen sei und zuletzt vor der Bundestagswahl von den Omas gegen Rechts verwendet wurde – doch das begründet die Stadt gegenüber der Jungen Freiheit jetzt mit einer Projektförderung.

Demnach hieß es, dass die Stadt von Förderempfängern als Zuwendungsgeberin deklariert werden müsse. Pikant: Der betreffende „Infostand“, den die Omas gegen Rechts in Dortmund aufgebaut hatten, diente im Vorfeld der Bundestagswahl auch dem Protest gegen die AfD, wie aus den in dazugehörigen Instagram-Beiträgen verwendeten Hashtags des Vereins zu entnehmen ist.

Auch die Nutzung des Wappens durch die CDU und die Freien Wähler im Kommunalwahlkampf 2014 für deren Oberbürgermeisterkandidatin Annette Littmann rechtfertigte die Stadt gegenüber der Zeitung. Demnach bräuchte es eine Genehmigung der Stadt, denn generell gestattet die Stadt „Parteien und Wählervereinigungen im Kommunalwahlkampf keine Nutzung des Stadtwappens“. Die Genehmigungen seien für fünf Jahre ausgesprochen worden – und daher mittlerweile nicht mehr gültig.

Außerdem verweist die Stadt auf Paragraf 14 Absatz 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung sowie Paragraf 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Denn diesen sei zu entnehmen, dass das alleinige Führungsrecht für Wappen oder Flaggen bei der Kommune läge. In der Gemeindeordnung steht an der genannten Stelle: „Die Gemeinden führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen.“

Dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist wiederum aus Paragraf 12 zu entnehmen: „Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.“

Die Stadt hat die AfD deshalb dazu aufgefordert, die Wappen von den Wahlplakaten zu entfernen und bestehende Abbildungen unkenntlich zu machen. Die Stadt werde deswegen beim Landgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung einreichen, teilte ein Pressesprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa in der vergangenen Woche mit. Der Jungen Freiheit zufolge will der AfD-Kreisverband den erstinstanzlichen Beschluss abwarten und erst anschließend abwägen, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel