AfD-Kandidat von OB-Wahl in Ludwigshafen ausgeschlossen: Verfassungsschutz-„Gutachten“ wirft Joachim Paul Text zum Nibelungenlied vor

vor 4 Tagen

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Es ist das erste Mal, dass ein AfD-Politiker von einer Wahl in Deutschland ausgeschlossen wurde –  und es ist ein bisher beispielloser Anschlag auf die Demokratie: In Ludwigshafen, mit knapp 180.000 Einwohnern zweitgrößte Stadt von Rheinland-Pfalz, hat der Wahlausschuss für die Oberbürgermeisterwahl am 21. September die Bewerbung des AfD-Kandidaten Joachim Paul zurückgewiesen!

Es gebe Zweifel an der Verfassungstreue des Landtagsabgeordneten, heißt es mit Verweis auf angebliche „Erkenntnisse“ des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Vorwürfe sind an Lächerlichkeit nicht zu überbieten – sogar ein Text des AfD-Politikers über das Nibelungenlied gilt dem Verfassungsschutz als verdächtig!

Der Paukenschlag in Rheinland-Pfalz macht deutlich: Den Altparteien schwimmen die Felle davon – jetzt auch auf kommunaler Ebene in Westdeutschland. In seiner Verzweiflung versucht das Kartell der Systemparteien, AfD-Kandidaten mit bestellten Verfassungsschutz-„Gutachten“ zu diskreditieren, so zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen, wo im September Kommunalwahlen stattfinden. Aktuelles und spektakuläres Beispiel ist Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz.

In der Sitzung des dortigen Wahlausschusses verlas die amtierende Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen, Jutta Steinruck (parteilos), ein Schreiben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Die frühere SPD-Politikerin hatte sich eigenen Angaben zufolge an das SPD-geführte Innenministerium in Mainz gewandt und eine Einschätzung angefordert, wie es um die Verfassungstreue von Joachim Paul bestellt sei.

Das Ministerium zählte daraufhin unter Verweis auf ein „Gutachten“ des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes verschiedene Auftritte und Äußerungen Pauls auf: von Begegnungen mit Martin Sellner (Identitäre Bewegung) in Österreich bis hin zu Äußerungen bei einem AfD-Forum in Ludwigshafen, wo er vor einem „Bevölkerungstausch“ im Stadtteil Hemshof gewarnt habe.

Nibelungenlied wird zum „Corpus delicti“

Das nun öffentlich gewordene interne „Gutachten“ des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes zeigt, mit welch lächerlichen Argumenten der AfD-Politiker von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgegrenzt wurde. So wird Paul ein Artikel zum Nibelungenlied unter dem Titel „Deutscher Mythos kehrt zurück: ‚Hagen – im Tal der Nibelungen‘ als Schritt in die richtige Richtung“ vorgehalten.

In dem Text bezeichnete der rheinland-pfälzische AfD-Politiker die Sage „als Geschichte großer Männer und Frauen, die tun, was getan werden muss, weil sie ihren Werten und damit sich selbst treu bleiben wollen. Gleich gültig, was das Leben auch schicken mag. Und zwar selbst und gerade dann, wenn ihres auf dem Spiel steht.“ Diese Äußerung hält der Inlandsgeheimdienst für problematisch. Das Landesamt für Verfassungsschutz merkt dazu kritisch an, dass für Paul die Sage „eine große Bedeutung in Bezug auf nationalen Stolz“ habe.

Vorgeworfen wird Paul auch, am „Tag des Vorfelds“ des AfD-Landesverbandes Schleswig-Holstein teilgenommen zu haben. Problematisch dabei sei gewesen, dass auch das Freilich-Magazin sowie der Verein „Ein Prozent“ vor Ort gewesen seien. Zweifel an der Verfassungstreue Pauls würden zudem seine Einladung zu einem Bücherbasar im „Quartier Kirschstein“ begründen. Hier habe nämlich „unter anderem das Chemnitzer ‚Antiquariat Zeitenstrom‘ diverse rechte Literatur“ ausgestellt.

Das Schnüffel-Dossier sollte seinen Zweck nicht verfehlen: Die Entscheidung, Paul von der OB-Wahl in Ludwigshafen auszuschließen, fiel im Wahlausschuss mit sechs zu eins Stimmen.

AfD-Kandidat kündigt rechtliche Schritte an

Die Bürger von Ludwigshafen seien um ihre Stimme betrogen worden, sagte Paul im „Südwestrundfunk“ (SWR). Er stellte in Frage, dass die Oberbürgermeisterwahl unter diesen Umständen noch demokratisch sei. Paul kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Wahlausschusseses in Ludwigshafen einzulegen.

Auch vor den ebenfalls im September stattfindenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen hat das Düsseldorfer Landesamt für Verfassungsschutz die Wahlausschüsse in mehreren Kommunen auf angebliche Zweifel an der Verfassungstreue von AfD-Bewerbern hingewiesen. Die Gemeinden gehen mit der offensichtlich von der schwarz-„grünen“ Landesregierung in Düsseldorf gesteuerten Kampagne des Inlandsgeheimdienstes unterschiedlich um.

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