
Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul bleibt endgültig von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und als unzulässig verworfen. Der Beschluss wurde am Dienstag veröffentlicht.
Paul wollte mit den Beschwerden seine Zulassung zur Wahl erreichen, nachdem der Wahlausschuss der Stadt ihn wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zugelassen hatte. Zuvor hatten bereits das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entsprechende Eilanträge abgelehnt.
Damit ist der Rechtsweg vor dem Bundesverfassungsgericht erschöpft. Der Beschluss ist unanfechtbar. Offen bleibt allerdings noch eine weitere Verfassungsbeschwerde Pauls vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.
NIUS berichtete ausführlich über den Fall: