AfD siegt vor Gericht: Berliner Senat muss Vornamen von deutschen Messer-Tätern nennen!

vor 10 Tagen

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Der Berliner Senat muss weiterhin die 20 häufigsten Vornamen tatverdächtiger Deutscher bei Messerdelikten nennen. Das Berliner Verfassungsgericht gab der Klage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar im Streit mit dem Berliner Senat Recht.

Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus (Landesparlament) hat sich mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht erfolgreich gegen den Berliner Senat durchgesetzt. Die schwarz-rote Landesregierung hatte zuvor eine Anfrage der AfD zur Nennung der häufigsten Vornamen von deutschen Messer-Straftätern abgelehnt. Das Berliner Verfassungsgericht entschied nun im Sinne der AfD.

Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar hatte 2024 in einer Anfrage an den Senat die 20 häufigsten Vornamen von Messer-Straftätern mit deutscher Staatsangehörigkeit wissen wollen. Der Senat hatte das abgelehnt, weil einzelne Menschen so identifiziert und Tatverdächtige mit Migrationshintergrund diskriminiert werden könnten.

Das Gericht erklärte, die Begründung des Senats sei nicht nachvollziehbar und die Weigerung verletze das parlamentarische Fragerecht. Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine als nicht plausibel. Die 20 häufigsten Vornamen seien nur ein kleiner Ausschnitt aus der großen Anzahl von fast 1.200 Verdächtigen.

Die AfD stellte die Frage zu den Vornamen, weil bei den Verdächtigen in der Statistik der Polizei zwar zwischen deutscher und ausländischer Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen Migrationshintergrund eingegangen wird. Den wollte die AfD über die Vornamen klären.

AfD will neue Anfrage stellen

Der Berliner AfD-Abgeordnete Vallendar begrüßte die Gerichtsentscheidung und nannte sie eine „Ohrfeige für den regierenden Bürgermeister Wegner“. Er erinnerte daran, dass die CDU im Wahlkampf selbst noch Vornamen-Transparenz gefordert hatte, diese jetzt aber als Regierungspartei verweigere.

Zu den häufigsten Vornamen bei Messerdelikten mit Beteiligung deutscher Staatsangehöriger  zählten übrigens zuletzt nach Angaben der rot-„grünen“ Vorgängerregierung in Berlin u.a. „Ali“ und „Mohamed“ in allen Schreibweisen.

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