
Die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestages zur Beschließung eines 500-Milliarden-Euro schweren Sondervermögens und einer Lockerung der Schuldenbremse stoßen auf entschiedenen Widerstand der AfD. Die Partei fordert eine Absage der Sitzungen und droht mit einer Verfassungsklage, sollte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas an der Einberufung festhalten. Unterstützt wird die AfD in ihrem Vorhaben von dem Rechtsanwalt Ralf Höcker.
Die Sitzungen, die für die kommenden zwei Wochen angesetzt sind, wurden auf Verlangen von CDU/CSU und SPD einberufen. Hintergrund ist eine Grundgesetzänderung, die erforderlich wäre, um einen Infrastruktur-Sondertopf in Höhe von 500 Milliarden Euro zu schaffen und massive Investitionen in die Verteidigung zu ermöglichen. Die bisherigen Mehrheitsverhältnisse im alten Bundestag würden eine Verabschiedung noch ermöglichen – im neuen Parlament hingegen fehlen SPD, Union und Grünen die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die AfD kritisiert dieses Vorgehen scharf. Der stellvertretende Parteivorsitzende Stephan Brandner argumentiert gegenüber der Rheinischen Post, dass es nicht Aufgabe des alten Bundestages sei, „grundlegende Weichen für die Zukunft zu stellen“. Sobald das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl feststehe, müsse Bas den neuen Bundestag einberufen, so die Forderung der AfD.
Wir klagen für die @AfDimBundestag gegen die Aufhebung der Schuldenbremse und das Sondervermögen von 1 Billion Euro @_FriedrichMerz hat sich von der SPD nur über den Tisch ziehen und sich 1 Billion € aus dem Kreuz leiern lassen, weil er am Dienstag von allen Seiten hörte (auch… https://t.co/kHe7pJTmnb
— Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 8, 2025
Brandner kündigte ein offizielles Schreiben an die Bundestagspräsidentin an, in dem sie zur Absage der Sitzungen aufgefordert wird. Sollte sie dem nicht nachkommen, werde die AfD zu Beginn der kommenden Woche eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. „Wir als Abgeordnete haben nicht genügend Zeit zur Einarbeitung und zur politischen Willensbildung, um über Grundgesetzänderungen zu entscheiden“, betonte Brandner.
Auch aus juristischer Sicht sieht die AfD das Verfahren kritisch. Artikel 39 des Grundgesetzes verlangt, dass ein Drittel der Abgeordneten eine Sondersitzung beantragt. Laut Bas habe jedoch lediglich die Fraktion von CDU/CSU und SPD dies verlangt – Fraktionen seien dazu jedoch nicht befugt. Es müssten konkrete, handschriftlich unterzeichnete Anträge namentlich benannter Abgeordneter vorliegen.
Auch die Linke erwägt, juristisch gegen die Sondersitzungen vorzugehen. „Wir prüfen momentan verschiedenste rechtliche Optionen, um vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke.
Zusätzlich hat die parteilose Abgeordnete Joana Cotar, ehemals AfD, bereits angekündigt, eine Verfassungsklage einzureichen. Sie hält es für nicht nachvollziehbar, warum „völlig ohne Not das alte Parlament noch einmal antreten soll“, wenn der neue Bundestag bereits feststeht. Ihrer Ansicht nach verletze dieses Vorgehen die Rechte der Abgeordneten, da nicht genügend Zeit für eine ordnungsgemäße Beratung der Vorschläge bleibe.