AfD will Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als „Verdachtsfall“ einlegen

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Die AfD hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ einlegen zu wollen. 2021 hatte der Verfassungsschutz die Partei als „Verdachtsfall“ eingestuft. Seitdem geht sie juristisch dagegen vor, scheiterte aber in den unteren Instanzen. Am 13. Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, dass die Einstufung rechtens sei. Eine Revision des Verfahrens war nicht zugelassen worden.

Daraufhin legte die AfD Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses entschied am 22. Juli ebenfalls, dass die Einstufung rechtens sei und eine Revision ausgeschlossen sei. Nun wendet sich die Partei an das Verfassungsgericht. Die AfD habe „eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde“ eingereicht und „mehrere Grundrechtsverletzungen, aber auch die Verletzung elementarer rechtsstaatlicher Verfassungsvorgaben wie des Rechts auf den gesetzlichen Richter, gerügt“, heißt es in der Pressemitteilung vom Donnerstag.

Die Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel sagen laut der Pressemitteilung: „Die AfD wird alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und vor allem ihre Mitglieder vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen.“ Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könne in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben. Denn legale Äußerungen würden als verfassungsfeindlich eingestuft werden.

In der Tat erscheint die Einstufung der Partei als „Verdachtsfall“ fragwürdig, wenn man sich das Gutachten durchliest, das diese Einstufung begründet. Das Gutachten von 2021 wurde im Februar von Netzpolitik.org vollständig veröffentlicht. Das Gutachten umfasst 1.000 Seiten. Der Verfassungsschutz prüfte, ob „tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ vorliegen. Dazu wurden nur öffentlich zugängliche Reden und Aussagen in den sozialen Medien sowie Wahlprogramme analysiert.

Der Bericht definiert vorab Begriffe wie Menschenwürde oder Rechtsstaatsprinzip. Weil die gesammelten Aussagen gegen die Definitionen verstoßen, gelten die Aussagen als Beleg für ein Bestreben der Partei, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verstoßen. So wird der Partei vorgeworfen, gegen die Menschenwürde zu verstoßen. Als Beleg dient der Behörde folgende Aussage: „Dass die Geburtenrate unter Migranten mit mehr als 1,8 Kindern deutlich höher liegt als unter deutschstämmigen Frauen, verstärkt den ethnisch-kulturellen Wandel der Bevölkerungsstruktur.“

Auch islamkritische Aussagen werden als problematisch angesehen, weil die AfD eine „gegen den Islam gerichtete Grundtendenz“ zeige, wenn sie Muezzin-Rufe und Minarettbauten verhindern will. Als islamfeindliche Äußerung gelten die Worte Gottfried Curios auf Facebook vom 25. August 2019: „Die Fülle der ‚Einzelfälle‘ zeigt eine Struktur auf: wer Frauen- und Ehrenmorde noch als Einzelfälle und ‚Beziehungstaten‘ verharmlost, verschleiert den kulturellen Mechanismus, der hinter diesen Morden steht. Die Täter-Opfer-Konstellation ist eben kein Zufall: Frauenverachtung hat in muslimischen Gesellschaften System und lässt sich direkt aus dem Gründungsdokument des Islams ableiten.“ (mehr Beispiele hier).

Der Verfassungsschutz führt Aussagen als Beleg dafür auf, dass die Partei rechtsextrem sei, weil sie nicht den Definitionen des Verfassungsschutzes entsprechen. Die Behörde schreibt, dass es nicht genügt, wenn einzelne radikale Aussagen vorliegen. Die verfassungsschutzrelevanten Anhaltspunkte müssen „von hinreichendem Gewicht sein und in hinreichender Zahl vorliegen“. Allerdings wird in dem Bericht nicht genau definiert, ab wie vielen Aussagen das Kriterium der hinreichenden Anzahl erfüllt ist.

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