20 Bewacher und Beißschutz vor Gericht: Afrikaner verübte 51 Straftaten in 30 Tagen

vor 7 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Hohe Sicherheitsvorkehrungen waren am Donnerstag nötig, um einen Serien-Straftäter aus Westafrika vor Gericht davon abzuhalten, sein Umfeld zu attackieren.

Wie Bild berichtet, musste der 30-Jährige aus Guinea-Bissau mit Stahl-Handschellen, Spuck- und Beißhaube und 20 Justizbeamten gesichert werden, als ihm am Amtsgericht Lüneburg der Prozess gemacht wurde. Trotzdem randalierte er während der Verhandlung immer wieder, beschimpfte den Richter und andere Anwesende.

Gegenüber dem NDR erklärte ein Gerichtssprecher, der Mann sei beim Anhörungstermin körperlich angespannt gewesen und habe aggressiv herumgeschrien, weswegen eine vernünftige Kommunikation nicht ansatzweise möglich gewesen sei. „Deportiere mich doch nach Guinea-Bissau, du Drogen dealender Motherfucker-Richter“, rief der Mann laut Bild.

Dem 30-Jährigen aus Guinea-Bissau wird vorgeworfen, in den vergangenen Wochen 51 Straftaten begangen zu haben. Beispielsweise, das berichtet die Bild, attackierte der illegale Migrant Bäckerei-Inhaberin Fatemeh C. (41) aus Lüneburg an zwei unterschiedlichen Tagen: „Er hat mir ins Gesicht gespuckt, packte meine Haare und schlug mit dem Gesicht auf meine Nase. Ich habe nur noch versucht, mich zu schützen. Beim zweiten Mal biss er mich mehrfach.“

In Restaurants soll er zahlreiche Speisen verdrückt haben ohne zu zahlen, außerdem berichtet eine 29-jährige Polizistin, er habe ihr bei einem Einsatz mit den Fingern in die Augen gestochen und ins Gesicht geschlagen, sodass sie nicht mehr richtig höre.

Das Gericht geht davon aus, dass der Mann den Rückflug nicht widerstandslos hinnehmen wird, deshalb wird er auf dem Flug gefesselt und notfalls mit Medikamenten ruhiggestellt.

Das Amtsgericht Lüneburg erließ einen Abschiebehaftbefehl. Dem NDR sagte ein Sprecher des Gerichts, dass der 30-Jährige höchstens bis zum 20. März in der Abschiebehaft festgehalten werden darf und dass mehrere Personen nötig seien, die den Mann zum Schutze anderer Passagiere begleiten.

Die Bundespolizei habe daher geregelt, dass der Mann mit Sicherheitspersonal nach Guinea-Bissau abgeschoben werden kann, so der Sprecher des Amtsgerichts Lüneburg weiter gegenüber dem NDR. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann den Rückflug nicht widerstandslos hinnehmen wird, weswegen er auf dem Flug gefesselt und notfalls mit Medikamenten ruhiggestellt werden darf.

Mehr NIUS: Wer „Nie wieder ist jetzt“ sagt, muss Abschiebungen fordern

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