„Alles für Deutschland“-Kommentar und Strafe nicht bezahlt – Rentner muss für 75 Tage in Haft

vor 20 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Im März und im Mai 2024 nutzte ein Rentner aus dem Landkreis Traunstein auf X in zwei Kommentaren den Ausdruck „Alles für Deutschland“. In Folge dieser Kommentare muss der 73-Jährige nun bald ins Gefängnis: Am Dienstag erhielt er eine Ladung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe durch die Staatsanwaltschaft Traunstein. Das Dokument liegt Apollo News exklusiv vor.

Bis zum 5. Juni soll der Rentner die Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen antreten, weil er die ursprüngliche Geldstrafe, die gegen ihn wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs verhängt worden ist, nicht gezahlt hat. Nach eigenen Angaben konnte er die Strafe aufgrund seiner finanziellen Situation nicht zahlen. In solchen Fällen ist normalerweise ein Aufschub des Strafvollzugs oder eine Ratenzahlung möglich – dies ist hier offenbar nicht erfolgt. Gegenüber Apollo News bestätigte die Staatsanwaltschaft Traunstein die Ladung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe.

In beiden Fällen der „Alles für Deutschland“-Kommentare des Rentners wurde er bereits im November 2024 vor dem Amtsgericht Traunstein rechtskräftig verurteilt. Vom Gericht wurde er angewiesen, eine Strafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro zu zahlen – insgesamt also 4.500 Euro. Gegenüber Apollo News bestätigten die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Traunstein diesen Umstand.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Rentner einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Traunstein erhalten. Der Rentner gibt an, dass er von einer Anzeige gegen sich bereits im Juli durch die Polizei informiert wurde – dabei soll er auch erfahren haben, dass er durch die mittlerweile staatlich anerkannte Meldestelle und Trusted Flagger „REspect!“ angezeigt worden ist. Der Strafbefehl liegt Apollo News vor.

Die Parole „Alles für Deutschland“ wurde in der Zeit des Nationalsozialismus durch die SA verwendet – der Rentner verwendete den Ausdruck jedoch im Zusammenhang mit der Anklage und Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke wegen der Nutzung des Ausdrucks. Höcke hatte den Spruch bei einer Wahlkampfveranstaltung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 verwendet – er gab an, nichts von der Geschichte des Begriffs zu wissen. Im Mai 2024 wurde Höcke deshalb vor dem Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe verurteilt.

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