
In Thüringen droht eine Blockade der Justiz durch die AfD. Die Partei verhindert bislang die Neuwahl der Wahlausschüsse für die Richter- und Staatsanwältewahl im Landtag durch ihre Sperrminorität. Ihr Ziel ist es, die Wahl von AfD-Vertretern in zwei wichtige Kontrollgremien zu erzwingen: die Parlamentarische Kontrollkommission und die G-10-Kommission, die den Verfassungsschutz überwachen.
Am Mittwoch legte Justizministerin Beate Meißner (CDU) nun ein Rechtsgutachten vor, das belegen soll, dass die Wahlausschüsse des Landtags aus der vorherigen Legislaturperiode weiterhin beschlussfähig bleiben. Das Gutachten von Professor Michael Brenner von der Universität Jena kommt zu dem Schluss, dass die Wahlausschüsse, einschließlich des Richterwahl- und Staatsanwältewahlausschusses, solange bestehen bleiben, bis neue Ausschüsse gewählt sind. Sie seien weiterhin in der Lage, Ernennungen von Richtern und Staatsanwälten vorzunehmen.
Die Wahlausschüsse bestehen gemäß den bisherigen Regelungen aus 15 Mitgliedern: zehn Abgeordneten des Landtags und fünf Richtern oder Staatsanwälten. Für eine Entscheidung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Laut Gutachten bleiben die Ausschüsse beschlussfähig, wenn mindestens fünf der bisherigen Abgeordneten auch im neuen Landtag vertreten sind. Bisher war unklar, ob die bestehenden Ausschüsse weiterhin handlungsfähig bleiben würden.
Justizministerin Meißner bestätigte, dass diese Voraussetzung erfüllt ist: In beiden Ausschüssen sind jeweils vier Mitglieder sowie ein Stellvertreter weiterhin im Landtag vertreten. Zusammen mit den fünf bestellten Richtern oder Staatsanwälten ergibt sich eine Mitgliederzahl von zehn. Da für eine Beschlussfähigkeit mindestens acht Mitglieder anwesend sein müssen, können Ernennungen nun vorgenommen werden.
Die Mehrheit des Thüringer Landtags hatte zuvor bereits das Berechnungsverfahren für die Ausschussbesetzung geändert. Statt des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens wird nun das Rangmaßzahlverfahren angewandt, das kleinere Fraktionen begünstigt.
Zusätzlich wurde die Ausschussgröße für zukünftige Ausschüsse auf zwölf Mitglieder festgelegt. Dadurch verliert die AfD ihre Sperrminorität: Sie stellt in allen neuen Ausschüssen nur vier Abgeordnete – eine Stimme zu wenig für eine Blockade.
Während die AfD in den neuen Ausschüssen ihre Sperrminorität verliert, gilt dies nicht für die Wahl von Verfassungsrichtern. Anders als auf Bundesebene, wo ein Wahlausschuss die Ernennung vornimmt, entscheidet in Thüringen der gesamte Landtag. Für die Wahl eines Verfassungsrichters ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erforderlich. Da die AfD hier nicht von der neuen Regelung betroffen ist, kann sie künftige Ernennungen blockieren.
Der Thüringer Landtag hat die AfD als stärkste Fraktion von wichtigen Ämtern ausgeschlossen. Entgegen der üblichen parlamentarischen Praxis, wonach die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für den Parlamentspräsidenten hat, wurde der AfD dieser Posten im Thüringer Landtag verweigert. Dies war möglich, weil die Geschäftsordnung des Landtags geändert wurde, wodurch der AfD das Vorschlagsrecht für den Parlamentspräsidenten entzogen wurde.
In der Wahl um das Amt des Parlamentspräsidenten setzte sich schließlich Thadäus König (CDU) mit 54 Stimmen gegen die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal durch, die nur 32 Stimmen erhielt. Auch bei der Wahl des Vizepräsidenten ging die AfD leer aus. Muhsal erhielt in ihrer Kandidatur für dieses Amt ebenfalls nur 32 Ja-Stimmen und fiel deutlich durch.