Angebliche Strohmannspende: Jetzt drohen der AfD sieben Millionen Euro Strafe

vor 2 Monaten

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Anfang Februar erhielt die AfD eine Sachspende im Wert von 2,3 Millionen Euro – doch die eigentlich harmlos wirkende Spende könnte der Partei jetzt auf die Füße fallen. Laut dem Spiegel könnte bei der Spende ein Strohmann eingesetzt worden sein. Sollte sich das bewahrheiten, droht der AfD eine Millionenstrafe, auch wenn die Partei nicht von den Vorgängen wusste.

Die Spende, die am 1. Februar einging und am 3. Februar dem Bundestag gemeldet wurde, stammte laut der Spendenmeldung an den Bundestag von dem ehemaligen Landesgeschäftsführer der FPÖ im österreichischen Bundesland Vorarlberg, Gerhard Dingler. Spenden im Wert von über 35.000 Euro müssen der Bundestagsverwaltung gemeldet werden. Zugutekam der AfD das Geld in Form von 6.395 Großplakaten für die Bundestagswahl.

Doch jetzt hat das österreichische Bundeskriminalamt sowie die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der verdeckten Parteienfinanzierung aufgenommen. Laut dem Spiegel erhielt Dingler wenige Wochen vor der Parteienspende eine Schenkung in Höhe von 2,6 Millionen Euro von dem deutschen Immobilienunternehmer Henning Conle. Gegenüber seiner Bank, der Raiffeisenbank Montfort, soll Dingler erklärt haben, das Geld für ein Immobilienprojekt verwenden zu wollen.

Wenig später habe der ehemalige FPÖ-Politiker dann aber eine Überweisung an ein Kölner Werbeunternehmen, die ASS Werbe GmbH, getätigt. 2.349.906 Euro zahlte Dingler an die auf Plakatwerbung spezialisierte Firma – ebenjene Summe wurde auch von der AfD an die Bundestagsverwaltung als Spende gemeldet.

Die österreichischen Behörden gehen jetzt dem Verdacht nach, bei der Parteienspende könnte es sich um eine Strohmannspende handeln. Mit derartigen Überweisungen soll die Identität des eigentlichen Geldgebers verschleiert werden. Brisant ist die für Strohmannspenden geltende Strafe: Wegen illegaler Parteienfinanzierung droht der AfD eine Geldstrafe in dreifacher Höhe des erhaltenen Betrags, also etwa sieben Millionen Euro.

Aus dem Rechenschaftsbericht der AfD für 2024 an die Bundestagsverwaltung geht hervor, dass die Partei Ende letzten Jahres rund 40 Millionen Reinvermögen zur Verfügung hatte. Eine Millionenstrafe könnte die Partei durchaus empfindlich treffen. Hinzu kommen Ausgaben für den derzeitigen Wahlkampf. 2021 verausgabte die AfD etwa 15 Millionen Euro und verbuchte am Ende des Jahres ein Defizit. Heute ist die Partei finanziell zwar besser aufgestellt und die Ausgaben fallen durch den verkürzten Wahlkampf möglicherweise nicht ganz so hoch aus – dennoch könnte die Partei durch die Strafzahlung und die Wahlkampfausgaben massive Verluste verzeichnen. Ob es wirklich dazu kommt, ist jedoch ungewiss.

Conle wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgeworfen, Spenden an die AfD verschleiern zu wollen. Bezüglich der Bundestagswahl 2017 soll der Milliardär über Umwege Alice Weidel mit einem, in einzelne Spenden aufgeteilten, Betrag in Höhe von 130.000 Euro unterstützt haben. Nachdem die Staatsanwaltschaft Konstanz den Geldgeber identifiziert und der betroffene AfD-Kreisverband eine falsche Spenderliste vorgelegt haben soll, verhängte die Bundestagsverwaltung eine Strafe von rund 400.000 Euro. Weidels Pressesprecher ging damals von einer bewussten Aktion aus, um der AfD zu schaden.

Für Conle, der in Zürich und London wohnt und eine Holding in Liechtenstein führt, hatten die Spenden bislang offenbar keine Konsequenzen, er gilt zudem als schwer greifbar: Über den Unternehmer ist kaum etwas bekannt. Ein AfD-Sprecher teilte dem Spiegel jedoch mit, die Partei habe bislang keine Hinweise gefunden, dass es sich bei der aktuellen Spende um eine Strohmannspende handele. Dingler selbst habe zudem erklärt, das Geld aus seinem eigenen Vermögen aufgebracht zu haben.

Die Plakat-Spende ist die nächste Unterstützung, die die AfD vor unangenehme Fragen stellt. Im Januar hatte die Partei eine Spende über 999.990 Euro von einem Unternehmer aus Jena erhalten. Daraufhin erhöhte sich der mediale Druck auf die Partei und den Unternehmer, weil über diesen zunächst ebenfalls wenig bekannt war. Er arbeitete im Aufsichtsrat der Böttcher AG. Das Unternehmen und dessen Geschäftsführer, Udo Böttcher, wurden daraufhin ebenfalls ins Visier der Öffentlichkeit genommen.

Sogar der Jenaer Oberbürgermeister Thomas Nitzsche von der FDP schaltete sich ein und kritisierte die Überweisung. Trotz der für Amtsträger geltenden Neutralitätspflicht hatte Nitzsche eine rasche Aufklärung gefordert, um „mehr Klarheit über den Zusammenhang“ der Böttcher AG mit der Spende zu schaffen. Dadurch sollte auch ein möglicher „Schaden“ von der Region abgewendet werden, meinte der FDP-Politiker. Diese Stellungnahme wurde mittlerweile erfolgreich von der AfD angefochten und von der Stadtverwaltung zurückgezogen (Apollo News berichtete).

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