
Die SPD will ein Verbotsverfahren gegen die AfD weiter vorantreiben. Auf Betreiben des Vorstandes soll der Parteitag am Wochenende einen Antrag beschließen, der ein solches vorbereiten soll. Darin heißt es unter anderem, dass die Partei „kein normaler politischer Akteur“, sondern „Demokratiefeind in den Parlamenten“ sei.
„Schon bei ihrer Gründung zeigte die AfD rechtsradikale Tendenzen – heute ist sie klar rechtsextremistisch. Der völkische Flügel dominiert die Partei“, urteilt der Antragstext über die AfD. „Ein demokratisches Korrektiv existiert (…) faktisch nicht mehr.“ Die Partei sei auch ein Agitator gegen „das Zusammenleben in Vielfalt“.
„Mit einer Partei, die demokratische Regeln missbraucht, um die Demokratie von innen zu bekämpfen, ist kein fairer Wettbewerb möglich. Jeder Versuch, sie in den demokratischen Diskurs einzubinden, läuft ins Leere“, behauptet der Antragstext weiterhin. Aus Verantwortung „vor unserer Geschichte und zum Schutz unserer Demokratie“ müsse man ein Verbotsverfahren nun einleiten.
In Vorfeld des Parteitages fordern viele Stimmen die Umsetzung des Antrages. Die Schleswig-Holsteinische Landesvorsitzende Serpil Midyatli erklärte dem Handelsblatt, dass sich die AfD immer weiter radikalisiere. „Nicht zuletzt die Einstufung durch den Verfassungsschutz ist ein weiterer Beleg dafür“, sagte sie.
SPD-Vorstandsmitglied Sebastian Roloff schloss sich gegenüber der gleichen Zeitung dieser Forderung an. „Nachdem der rechtsextreme Charakter der AfD quasi amtlich dokumentiert ist, muss der Rechtsstaat alles versuchen, was in seiner Macht liegt, um sich dieser Gefahr für das eigene Bestehen entgegenzustellen“, sagte Roloff.
Der SPD-Innenpolitiker Lars Castelluci, der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, forderte ebenfalls ein Verbotsverfahren, das man jedoch sorgfältig vorbereitet werden müssten. Der Ablauf sollte so gestaltet werden, „dass ein Verbotsverfahren in dem Moment eingeleitet werden kann, wenn die Gerichte letztinstanzlich die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem bestätigt haben – wovon man ausgehen kann“.