ARD-Sportschau unterliegt vor Gericht – Doping-Experte Seppelt gibt Unterlassungserklärung ab

vor 6 Monaten

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Bildquelle: NiUS

von Joachim Nikolaus Steinhöfel

Als NIUS am 19. August 2024 („ARD-Sportschau: Verleumden können sie, recherchieren nicht“) über eine während der Olympischen Spiele ausgestrahlte ARD-Sportschau berichtete, in der eine ganze olympische Sportart, der internationale Fechtverband (FIE) und ihr Präsident, Alischer Usmanow*, an den Pranger gestellt wurden, stand die gerichtliche Auseinandersetzung über die Sendung noch bevor.

Mohamed Amer nach einem Fechtkampf bei den olympischen Spielen

Dass und warum die Berichterstattung der ARD reine Desinformation war, ist in dem NIUS-Artikel aus August im Einzelnen dargelegt. Insbesondere verschwieg der Bericht den Zuschauern die wichtige Entscheidung eines US-Schiedsgerichtes, die die Legende von institutionalisierter Schiedsrichterbestechung und die Glaubwürdigkeit des ARD-Kronzeugen Schulz zerstörte.

Dass inzwischen ein weiteres US-Urteil veröffentlicht wurde, das für das ARD-Narrativ ähnlich fatal war, hat die ARD bis heute für sich behalten. Die gesamte Berichterstattung war ein journalistischer Totalausfall. Es wurde mit diskreditierten Zeugen operiert, dem Unterschlagen wichtiger Fakten anstelle von Beweisen, begnügte man sich mit Hörensagen aus fragwürdigen Quellen, irreführendem Raunen und dem Missachten grundlegender journalistischer Standards. Das Schmähstück gipfelte in der frei erfundenen Unterstellung von Seppelt, der russisch-usbekische Milliardär Usmanow habe ein „System der Schiedsrichterbestechung etabliert“. Die Welt hat den Fall mit viel Hintergrundmaterial sehr lesenswert aufbereitet.

Hajo Seppelt gewann für seine Recherchen in der Vergangenheit den deutschen Fernsehpreis.

Dieser Kernvorwurf wurde zwischenzeitlich vom Landgericht Hamburg verboten. Der presserechtlich verantwortliche WDR hat die einstweilige Verfügung des Gerichts anerkannt, ohne auch nur den Versuch zu machen, sich in der Sache zu verteidigen. Das zeigt deutlich, wie die öffentlich-rechtliche Anstalt die Qualität der eigenen Berichterstattung selbst rechtlich einschätzt. Eine Kapitulationserklärung des gebührenfinanzierten Journalismus.

Darüber hinaus hat Hajo Seppelt persönlich am 29.10.2024 die hier eingeblendete Unterlassungserklärung abgegeben.

Gegen Seppelt und seinen Kronzeugen Schulz sind bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeigen erstattet worden. Mit Anfang November zugegangenen Schreiben bat die Staatsanwaltschaft in dem „Ermittlungsverfahren“ um „Übersendung sämtlicher Video- und Sounddateien“.

Man kann sicherlich behaupten, dass der Gebührenzahler von den öffentlich-rechtlichen Sendern mehr erwartet als die rechtswidrige und strafbare Verbreitung von Desinformationen.

* Hinweis der Redaktion: Herr Usmanow wird von Herrn Steinhöfel presserechtlich vertreten.

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