
Na sowas aber auch: Der Richter, der die Zurückweisung von drei Somaliern an der Grenze zu Polen aufgehoben und damit dem neuen Grenzregime von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Tiefschlag versetzt hat, ist offensichtlich ein „Grüner“!
Gleichzeitig verdichten sich Hinweise, dass die Schwarzafrikaner (zwei Männer, eine Frau) im abgesprochenen Zusammenwirken mit der Asylindustrie die Merz-Regierung gezielt vorgeführt haben.
Fakt ist jedenfalls: Der im konkreten Fall zuständige Richter Florian von Alemann, Vorsitzender der 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts, wird auf einer Internetseite des fachpolitischen Forums Demokratie und Recht der Ökosozialisten als „unser Mitglied“ bezeichnet und gilt als bestens vernetzt im linksgrünen Milieu.
„Pro Asyl“ jubiliert
Nach eigenen Angaben hat die Eilentscheidung des Gerichts vor allem die Lobbyorganisation „Pro Asyl“ bewirkt. Die Organisation jubilierte gestern (2.Juni): „Seit Start der Zurückweisungen sind wir an der Grenze aktiv & haben für die rechtliche Vertretung von drei (davon eine minderjährig) mehrfach zurückgewiesenen Geflüchteten aus Somalia gesorgt. Heute hat das VG Berlin im Eilverfahren klargestellt: Diese Zurückweisungen waren rechtswidrig.“
Ganz offensichtlich handelt es sich bei dem Beschluss also nicht um die verzweifelte Klage von Menschen mit einem legitimen Schutzanspruch, sondern um eine konzertierte Aktion der deutschen Asylindustrie – angeführt von der NGO „Pro Asyl“ und entschieden von einem Richter mit auffälligen Verbindungen zu den „Grünen“. Vieles deutet mithin darauf hin, dass es sich bei der Klage der Schwarzafrikaner um eine politisch abgesprochene Aktion handeln dürfte.
Da wundert es nicht, dass „Grüne“ und Linke fast wie auf Bestellung jauchzen. „Es ist unseriös und höchst bedenklich, wenn man immer wieder versucht, den rechtlichen Rahmen maximal auszutesten und dafür auch bereit ist, den Rechtsbruch in Kauf zu nehmen“, sagte „Grünen“-Chef Felix Banaszak. Ähnlich äußerte sich Linken-Chef Jan van Aken.
Somalier kamen über Weißrussland
Nach Aktenlage stellt sich der Fall nunmehr wie folgt dar: Die drei Somalier versuchten bereits am 2. und 3. Mai über die Brücke zwischen Słubice (Polen) und Frankfurt/Oder nach Deutschland einzureisen, wurden allerdings von der Bundespolizei an der Grenze zurückgewiesen. Einen Antrag auf Asyl hatten sie – offenbar aus Unwissenheit – nicht gestellt.
Wie es in den Gerichtsbeschlüssen heißt, reisten sie nach eigenen Angaben Mitte April 2025 „auf dem Landweg über Weißrussland nach Litauen in die Europäische Union ein“. Dann folgten die gescheiterten Einreiseversuche nach Deutschland.
Daraufhin übernahm Medienrecherchen zufolge eine polnische NGO die drei somalischen Staatsbürger in einem Hotel in Słubice unter und kam auch für die Hotelkosten auf. Das Trio wurde für die Weiterreise ins gelobte deutsche Land mit neuer Kleidung und neuen Mobiltelefonen ausgestattet.