
Für mehrere Beleidigungen im Netz gegen Politiker erhielt ein Mann aus Franken nun eine Strafe von insgesamt 9600 Euro!
NIUS berichtete im Mai exklusiv, dass Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) wegen der Äußerung „dümmste Außenministerin der Welt“ auf Twitter/X Strafantrag gegen einen Mann aus Ludwigsstadt (Bayern) gestellt hatte. Baerbock unterschrieb den Antrag eigenhändig – als Bundesministerin.
Der Beitrag war für die Außenministerin offensichtlich Grund genug, den Verfasser vor Gericht zu ziehen!
Annalena Baerbock (Grüne) unterschrieb als Bundesministerin den Strafantrag.
Jetzt fiel das Urteil: Der 58-jährige Deutsche aus Oberfranken in Bayern muss 9600 Euro Strafe zahlen. Dabei ging es um den 188-Paragrafen, der auch Majestätsbeleidigung-Paragrafen von Kritikerin genannt wird.
Doch die 9600 Euro erhielt er nicht allein für diesen X-Post gegen Grünen-Ministerin Baerbock. In vier Fällen erkannte das Gericht bei dem Franken Beleidigungen: „Eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung in zwei Fällen sowie Beleidigung in weiteren zwei Fällen“, sagte ein Sprecher, wie inFranken berichtet.
Die Coburger Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl aufgrund von Beleidigung gestellt und eine Gesamtgeldstrafe von 9600 Euro (120 Tagessätze) gefordert. Der angeklagte 58-Jährige legte dagegen mit seinem Anwalt Axel Schwier Einspruch ein. Letzten Dienstag erfolgte die Hauptverhandlung.
Reichen die Äußerungen „Trottel“ und „dümmste Außenministerin“ wirklich schon aus für ein Strafurteil? Sein Rechtsanwalt Axel Schwier zu NIUS: „Der richterliche Hinweis auf eine Erhöhung der Strafe führte zu der Rücknahme des Einspruchs. Fragen der Meinungsfreiheit schienen das Gericht nicht zu interessieren. Es ist nachvollziehbar, dass sich dann dem Druck in einem solchen Verfahren gebeugt wird. Eben darauf bauen diese Strafanzeigen.“
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) verklagte auch bereits einen Unternehmer wegen einer Karikatur.
Hintergrund: Als Grund für den Baerbock-Post nannte der X-User, dass die Ministerin seiner Ansicht nach „Friedensgespräche“ verhindere. Dadurch, dass Baerbock Waffenlieferungen in die Ukraine unterstütze, würde sie „verantwortlich“ für „den Tod vieler Menschen“ sein, behauptet er. Sie gehöre – wie Russlands Präsident Wladimir Putin – „vor den Strafgerichtshof. Mildes Urteil, weil dumm“.
Die Zentrale Meldestelle des Bundeskriminalamtes (BKA) sammelte dazugehörige Informationen.
Der Post wurde ursprünglich anonym bei dem Meldeportal „Hessen gegen Hetze“ gemeldet. Wie üblich bei solchen Meldungen wurde dann durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Zentrale Meldestelle (ZMI) eine Routineabfrage durchgeführt, um den Klarnamen der Person zu ermitteln.
Im weiteren Verlauf nahm die Polizei die Ermittlungen auf und gab den Fall weiter an die zuständige Staatsanwaltschaft. Das Vergehen: Dem Beschuldigten liegt der Straftatbestand der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gemäß § 188 Abs. 1 StGB zur Last. Heißt im Klartext: Majestätsbeleidigung!
Baerbocks persönliche Mitarbeiterin korrespondierte in ihrem Auftrag mit dem Polizeikommissar.
Weil bei der Staatsanwaltschaft „Zweifel“ bestanden, „inwiefern die Taten geeignet sind, das öffentliche Wirken der Politiker erheblich zu erschweren“, musste die Staatsanwältin die Kriminalpolizei bitten, die Strafanträge bei dem Opfer – also Baerbock – „einzuholen“.
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