Ballweg meldet Revision gegen Urteil an

vor etwa 5 Stunden

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Querdenken-Gründer Michael Ballweg hat zusammen mit seinem Anwalt Ralf Ludwig angekündigt, in Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und wegen „versuchter Steuerhinterziehung“ in drei Fällen zu gehen. Er erhielt eine Verwarnung in Form einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro, also insgesamt 3.000 Euro. Die Strafe wurde dabei auf Bewährung ausgesetzt.

Von seinen insgesamt vier Anwälten werden sich drei an der Revision beteiligen, wie Ludwig und Ballweg im Gespräch mit der Youtube-Sendung YouNost mitteilten. Der vierte, der für die Media Access, die Firma von Michael Ballweg, zuständig war, wird sich daran nicht beteiligen, da die Media Access in allen Punkten freigesprochen wurde.

Zunächst dient die Revision dazu abzuwarten, um die Urteilsgründe lesen zu können. Ballweg und sein Team haben nur eine Woche nach der Urteilsverkündung Zeit, Revision einzulegen. Bis ihnen die schriftliche Urteilsverkündung zukommt, vergehen nach Schätzungen von Anwalt Ralf Ludwig noch vier Monate.

Ludwig geht davon aus, dass die rechtliche Begründung für die Verurteilung von Ballweg wegen Fehlern in der Umsatzsteuervoranmeldung rechtlich nicht haltbar ist. Sobald ihnen das schriftliche Urteil zugeht, wird das Anwaltsteam von Ballweg prüfen, ob es sich lohnt, juristisch dagegen vorzugehen, da ein solcher Prozess auch wieder Geld kosten wird.

Bei der Revision geht es laut Ludwig nicht allein um Ballweg und seine 19,53 Euro. Alle Unternehmer müssten, wenn sich das Urteil so aufrechterhalten lässt, davon ausgehen, dass sie bei kleinen Fehlern in der Umsatzsteuervoranmeldung kriminalisiert werden können.

Auch die Staatsanwaltschaft, die Hauptverliererin des Verfahrens ist, hat angekündigt, zu prüfen, ob sie in Revision gehen wird. Ursprünglich wurde Ballweg Betrug im Umgang mit Spendengeldern für die Querdenken-Bewegung vorgeworfen. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht Ballweg, der wegen der Vorwürfe gegen ihn neun Monate in Untersuchungshaft saß, frei. Für die Zeit in Untersuchungshaft wird Ballweg entschädigt.

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