BAMF verhinderte Ausreise eines Afghanen – nun steht er wegen Totschlags vor Gericht

vor etwa 1 Monat

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Ein 24-jähriger Afghane soll in Chemnitz wegen Totschlags und Störung der Totenruhe vor Gericht stehen. Monate vor dem Verbrechen hatte der Mann laut einem Bericht des Focus den Wunsch geäußert, freiwillig nach Afghanistan zurückzukehren – ein Vorhaben, das jedoch nie umgesetzt wurde.

Habib Rahman A. war im Jahr 2022 nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Dennoch blieb er geduldet im Land. Bereits im Sommer 2024 wandte sich der 24-Jährige an die Rückkehrberatungsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Am 16. Juli 2024 informierte das BAMF die Landesdirektion Sachsen über den Wunsch des Mannes, in seine Heimat zurückzukehren.

Doch es gab ein Problem: Rahman A. besaß keine gültigen Reisedokumente. „Der Betroffene verfügte nicht über ein gültiges Reisedokument, sodass zunächst erläutert wurde, was für die Beschaffung eines solchen Dokumentes notwendig ist“, sagte Ingolf Ulrich, Sprecher der Landesdirektion Sachsen (LDS), gegenüber Focus. Für die Ausstellung der erforderlichen Papiere war jedoch die Mitwirkung des Asylbewerbers nötig.

Nur wenige Wochen später nahm Rahman A. seine Entscheidung zurück. „Kurz nach der Mitteilung, welche Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisedokuments vorliegen müssen, wurde die Landesdirektion am 1. August 2024 unterrichtet, dass der Betroffene nicht mehr freiwillig ausreisen wolle“, so Ulrich. Grund dafür war eine Entscheidung des BAMF: Trotz seiner kriminellen Vorgeschichte – darunter Gewalttaten und sexuelle Übergriffe – bekam Rahman A. ein Abschiebungsverbot zuerkannt, das ihm eine Aufenthaltserlaubnis verschaffte.

Mehrfach war Rahman A. durch Gewalttaten und sexuelle Übergriffe deutschen Behörden aufgefallen. In einer Asylunterkunft hatte er einen Mitbewohner attackiert und versucht, diesen zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Warnungen vor ihm kursierten auch im Internet.

Am 4. September 2024 wiesen ihn die Behörden ins Helios Klinikum Aue ein. Dort diagnostizierten Ärzte Anpassungsstörungen und eine leichte Intelligenzminderung, sahen aber keine Notwendigkeit für eine stationäre Behandlung. Einen Tag später wurde er entlassen.

Nur wenige Tage nach seiner Entlassung tötete Rahman A. seinen Mitbewohner mit einem Messer und einem Schraubendreher. Laut Focus soll er so heftig zugestochen haben, dass die Klinge des Messers abbrach. Anschließend verging er sich an dem Leichnam.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag und Störung der Totenruhe vor. Eine Verurteilung wegen Mordes ist möglich, wenn das Gericht nachweist, dass er „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ handelte, heißt es.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel