
Die AfD-Landesverbände in Thüringen und Sachsen wehren sich mit einem Rechtsgutachten gegen die Beobachtung durch den sogenannten Verfassungsschutz. Dabei berufen sie sich auf eine Besonderheit in den Landesverfassungen.
Die AfD-Chefs von Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban, gehen jetzt mit einem Gutachten (62 Seiten) gegen die Einstufung und Beobachtung ihrer Partei durch die jeweiligen Landesverfassungsschutzämter vor.
Die Expertise des saarländischen Staatsrechtlers Michael Elicker kommt zu dem Schluss, dass „alle die Mandatsausübung beeinträchtigenden Maßnahmen u.a. des Verfassungsschutzes ‚untersagt’ sind“. Argumentiert wird mit der sogenannten Indemnität für Abgeordnete in den Landesverfassungen von Thüringen und Sachsen.
Dort heißt es: Abgeordnete dürften zu keiner Zeit wegen Abstimmungen oder Äußerungen in Ausübung ihres Mandates gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden. Dies gelte nicht für verleumderische Beleidigungen.
Dem AfD-Gutachten zufolge schließt die Regelung in Verbindung mit früherer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch eine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst aus.
„Gesinnungsschnüffelei“ und „Stigmatisierung“
Höcke sagte bei der Vorstellung des Papiers in Berlin: „Sämtliche Verfahren gegen mich sind einzustellen. Ich gehe davon aus, dass die Bundesebene dieses Gutachten in ihren Rechtskampf integrieren wird.“
Nach seinen und Urbans Angaben wollen der AfD-Bundesvorstand und die AfD-Landeschefs in Berlin über das weitere Vorgehen im Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz beraten. Dieser hatte die Bundes-AfD Anfang des Monats zunächst als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, diese Wertung aber nach einem Eilantrag der AfD bis auf weiteres ausgesetzt.
Die Bundespartei setzt sie sich gegen die mutmaßlich noch von Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) betriebene Höherstufung vor dem Verwaltungsgerichts Köln juristisch zur Wehr. Die AfD wird zunächst weiter nur als sogenannter „Verdachtsfall“ geführt.
Höcke sprach von „Gesinnungsschnüffelei des Verfassungsschutzes“ bei Oppositionsparteien, „die völlig friedlich unterwegs sind“. Urban kritisiert das Vorgehen des Inlandsgeheimdienstes als Beeinträchtigung der freien Meinungsbildung und sieht darin eine politisch gewollte Stigmatisierung der AfD. Die Zustimmungswerte für die AfD könnten ohne diese deutlich größer sein, sagte er.