Brandenburg: Gericht erklärt Corona-Versammlungsverbot für verfassungswidrig

vor etwa 4 Stunden

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

In einem Urteil hat das Brandenburger Verfassungsgericht am vergangenen Freitag über die Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Corona-Maßnahmen des Bundeslandes aus dem Jahr 2020 entschieden: So wurden etwa die drastischen Versammlungsverbote und -einschränkungen für nichtig erklärt, während man dagegen die Maskenpflicht auch im Nachhinein für verhältnismäßig erachtete. Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen die Maßnahmen geklagt und bekam nun also in Teilen recht, wie das Gericht am Mittwoch verkündete.

Das Urteil betrifft dabei lediglich die Maßnahmen, die kurz nach dem ersten Lockdown im ersten Corona-Jahr 2020 getroffen wurden: Seit dem 8. Mai galten damals eine verschärfte Maskenpflicht, etwa für über Sechsjährige in Läden und dem ÖPNV. Demonstrationen oder andere öffentliche Versammlungen wurden pauschal verboten – nur mit einer Genehmigung war eine Versammlung mit bis zu 50 Menschen unter freiem Himmel möglich. Ausnahmen gab es für private Treffen mit einem anderen Haushalt und Gottensdienste.

Das Gericht folgt mit seiner Entscheidung im Hauptsacheverfahren bereits der Entscheidung im Eilverfahren vom Sommer 2020. Auch damals ließen die Richter die Maskenpflicht unangetastet, während sie das Versammlungsverbot lockern ließen: So sollten Genehmigung auch öffentliche Versammlungen mit bis zu 150 Teilnehmern möglich sein.

Die AfD-Landtagsfraktion, die gegen die Maßnahmen geklagt hatte, begrüßte in einer Pressemitteilung die Entscheidung: Es sei eine „richtungsweisende Entscheidung“. Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sagte weiter: „Dieses Urteil ist ein Erfolg für den Schutz unserer Grundrechte. Es bestätigt, was wir als AfD-Fraktion von Beginn an kritisiert haben: Die Landesregierung hat unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes massive Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger vorgenommen – und das ohne rechtlich haltbare Grundlage“.

Während die AfD das Urteil begrüßte, schwiegen die anderen Landtagsfraktionen, darunter auch die des BSW zum Urteil. Das BSW, das nun Teil der Landesregierung ist, hatte sich im Landtagswahlkampf vergangenes Jahr deutlich für eine Aufarbeitung der Corona-Krise ausgesprochen. Statt eines Untersuchungsausschusses, mit deutlich größeren Auskunftsansprüchen, wurde am Ende jedoch nur eine Enquete-Kommission im Landtag eingerichtet.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel