
Fast im Quartalsabstand beweisen die Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern, dass ihre angeblich finalisierenden Kanonaden gegen die AfD nichts anderes sind als Rohrkrepierer.
Siehe das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit seinen mehr als 4.200 Mitarbeitern: In ihren letzten Amtstagen ließ die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (Linksaußen-SPD) am 2. Mai 2025 das auf über 1000 Seiten aufgeblähte, in weiten Passagen petzig-pingelig-langweilige BfV-„Gutachten“ vom Stapel. Faeser selbst kommt dort als Beobachtungsobjekt nicht vor, wiewohl sie genug Anlass gegeben hätte, von den eigenen Schlapphüten beobachtet zu werden. Faeser wollte sich auf ihre letzten Ministerstunden eben noch mit einer vermeintlichen Heldentat in die Geschichtsbücher eintragen.
Die mehr als eintausend Seiten sind aber nichts anderes als ein Blick der Regierenden in den Spiegel.
Nun eifert Brandenburgs mit 153 Mitarbeitern bestückter Verfassungsschutz dem Bundesamt verzweifelt aktivistisch nach. Vier Wochen nach seinem Amtsantritt präsentierte der Präsident des dortigen Verfassungsschutzes, Wilfried Peters, ein 143 Seiten starkes „Gutachten“ mit 622 „Belegen“ zur AfD Brandenburgs. Das Ganze im Beisein von Innenminister René Wilke (seit Mai 2025 amtierend; bis Juni 2024 PDS/Linke, seither parteilos). Nicht nur am Rande: Im Mai 2025 war Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) zurückgetreten. Das hatte damit zu tun, dass sie die örtliche AfD nicht als „gesichert extremistisch“ einstufen, sondern stattdessen politisch stellen wollte. Das war der SPD/BSW-Landesregierung mit Spitzenmann Dietmar Woidke (SPD) zu wenig.
Klar doch: Am 22. September 2024 landete die SPD bei den Landtagswahlen in Brandenburg bei 30,9 Prozent, die AfD bei 29,2 Prozent. Die SPD ging eine Koalition mit dem BSW ein. Eine knappe Mehrheit von 46 von 88 Sitzen stellt sie dort im Parlament. Noch! Bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 fiel die SPD in Brandenburg auf 14,8 Prozent, die AfD erreichte 32,5 Prozent. Von den 9 MdB-Direktmandaten gingen 8 an die AfD, 1 Mandat ging mit 21,8 Prozent an die SPD (Olf Scholz). Nach der aktuellen „Sonntagsumfrage“ kämen SPD und BSW derzeit auf 23 bzw. 9 Prozent. Das sind in der Summe exakt so viele, wie die AfD im Moment mit 32 Prozent davontrüge. Also wurde es Zeit, dass etwas passiert. In Form eines „Gutachtens“!
Nun also das umwerfend überraschende amtliche Ergebnis des „Verfassungsschutz-Materialkompendiums“ (VMK): „gesichert extremistisch“. Denn es lägen „Ansatzpunkte und Hinweise auf hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ vor.
So richtig Böses kann der Verfassungsschutz der AfD Brandenburgs kaum nachweisen. Es ist im „Gutachten“ zwar davon die Rede, dass die AfD einen „Ethnopluralismus“ ablehne, weil der AfD die Unterscheidung zwischen dem „Fremden“ und dem „Eigenen“ immanent sei. Allerdings, so die Verfassungsschützer, habe der AfD-Landesverband keine Maximalforderungen formuliert, die ihn verfassungsrechtlich eindeutig angreifbar machten. Deshalb rettet sich der Verfassungsschutz in die Formel: Die AfD betreibe „taktische Mäßigung“. Denn: „Die taktische Verschleierung und nebulöse Andeutung von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gehört zu einem Wesensmerkmal der AfD insgesamt.“
Es ist im „Gutachten“ auch die Rede von einem Geschichtsrevisionismus. Allerdings wird die Beweisführung auch hier dünn. Für eine Leugnung etwa des Holocaust liefert das „Gutachten“ keine tragfähigen Beweise; genannt werden lediglich „Hinweise“ – etwa Anspielungen auf „deutsche Kriegsschuld“ oder Aussagen Hans-Christoph Berndts über eine „globale Elite“. Laut Verfassungsschutz sei dies ein antisemitisch konnotiertes Narrativ.
Zugleich heißt es im „Gutachten“: „Unzweifelhafter Beleg dafür, dass der AfD LV BB auf die Errichtung eines autoritären Systems oder gar einer Führerdiktatur hinarbeitet, findet sich nicht …“ Allerdings seien „revisionistische Anspielungen“ registriert worden, doch „genügten diese niemals zu der Hochstufung oder Behauptung“.
Der Verfassungsschutz Brandenburgs hält es offenbar für verfassungswidrig, die „deutsche Kultur“ zu verteidigen. Dann freilich wird es höchste Zeit, den Artikel 56 des Grundgesetzes unter Beobachtung zu stellen oder gar als „extremistisch-nationalistisch“ zu deklarieren. Dort ist in der Eidesformel für Bundespräsident, Kanzler, Minister festgehalten:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Aber bleiben wir beim „Gutachten“. 622 Belege/Gründe aus Parteiprogrammen, Reden, Facebook-Einträgen der AfD oder von AfD-Funktionären soll es geben, die AfD als „gesichert extremistisch“ einzustufen.
TE-Leser mögen sich ihr eignes Bild machen, indem wir nachfolgend eine Reihe von – laut Verfassungsschutz – inkriminierten Zitaten aus der AfD auflisten:
Der Verfassungsschutz spießt zudem folgende AfD-Positionen auf:
Machen wir es kurz und ziehen abrupt ein Fazit: Mehr – von ARD/ZDF/DLF brav orchestrierte – Propaganda als mit dem „Gutachten“ des Verfassungsschutzamtes Brandenburg zur AfD kann sich die AfD nicht wünschen!