
Der AfD-Politiker Joachim Paul wehrt sich juristisch gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße liegt NIUS vor. Der Wahlausschuss hatte mit Mehrheit beschlossen, Paul wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht als Kandidaten zuzulassen.
Der Entscheidung des Ausschusses war ein von der Stadt angefragtes Schreiben aus dem Innenministerium in Mainz vorausgegangen, in dem öffentliche Aussagen Pauls zusammengetragen worden waren.
In dem Papier enthalten sind mehrere öffentliche Äußerungen von Joachim Paul, die der Verfassungsschutz als problematisch einstuft. Das Schreiben war im Wahlausschuss am Dienstag verlesen und geprüft worden. Dann wurde abgestimmt. Dem Ausschuss gehören jeweils sechs Vertreter von SPD, CDU, FDP und FWG (Freie Wählergemeinschaft) an, die AfD ist jedoch nicht Teil des Gremiums.
Das Gutachten können Sie hier als PDF abrufen.
Das gesamte Gutachten gibt es bei NIUS zum Download.
Besonders brisant: Der Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes schreibt: „Vorsorglich weise ich darauf hin, dass insbesondere die den hiesigen Internet-Recherchen zugrundeliegenden Ergebnisse keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.“ Damit gibt er zu, dass seine Behörde vor allem Internet-Recherchen für ihre Erkenntnisse nutzte.
Joachim Paul, Landtagsabgeordneter der AfD, hier bei einer Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz.
Die Wahl des Oberbürgermeisters soll am 21. September stattfinden. Jutta Steinbruck (parteilos), die bisherige Amtsinhaberin und gleichzeitige Vorsitzende des Wahlausschusses, tritt dabei nicht mehr an. Als gemeinsamer Kandidat von CDU und FWG geht Klaus Blettner ins Rennen. Für die SPD stellt sich Jens Peter Gotter zur Wahl. Als parteiloser Kandidat tritt Martin Wegner an.
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