Urteil aus Karlsruhe: Afghanen-Schleusung durch NGO-Beteiligung bleibt unter Verschluss

vor 10 Tagen

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Bildquelle: Tichys Einblick

Inzwischen ist es ein vielfach aufeinander geschichteter Skandal, den die alte Bundesregierung durch ihr Aufnahmeprogramm für angeblich verfolgte Afghanen aufgetürmt hat. Doch wie im Märchen von der Prinzessin auf der Erbse spürt man den Urskandal durch jede neue Lage hindurch.

Skandal 1: Der Ampel und vor allem den Ministerinnen Baerbock und Faeser reichte es nicht, dass tausende angebliche „Ortskräfte“ samt Familienanhang nach Deutschland eingeflogen wurden. Auch Jahre nach dem Fall Kabuls wurden weiterhin schutzbedürftige Afghanen in der deutschen Botschaft Islamabad gewissermaßen handverlesen und in Flieger gesetzt, um hier zunächst das deutsche Sozialsystem zu „bereichern“. Für diesen Menschenimport bestand aber gar kein Anlass, schon gar keine Verpflichtung der Bundesrepublik. Er dient lediglich dem „virtue signalling“ der beteiligten Politiker und der weiteren Deformation des öffentlichen Diskurses hin zur unbegrenzten Aufnahme von angeblich „Schutzbedürftigen“ an den deutschen Grenzen. Das BAP (Bundesaufnahmeprogramm) war ein Kabinettstück der politischen Agitation.

Skandal 2: Nicht etwa staatliche Stellen wurden zuvörderst mit der Auswahl der Afghanen beauftragt. Sondern es waren gewisse ausgewählte „NGOs“, die mit einer Vorauswahl und auch mit der Herbeischaffung der Afghanen nach Islamabad beauftragt wurden. Man kann sogar sagen, mit deren Schulung im Flüchtlingsein, wie ein Insider unlängst verriet (TE berichtete). Eine „Vita als verfolgter Homosexueller in Afghanistan“ macht sich natürlich immer gut bei so einem Aufnahmeprogramm, nur leider stimmt sie nicht immer. Der Afghane, dem sie ohne sein Wissen angehängt wurde, erschrak heftig und reagierte erbost.

Nun kommt aber erst Skandal Nummer 3: Die Namen jener gewissen, nicht sicher gewissenhaften „NGOs“ blieben geheim. Nur indirekt konnte man erraten, welche es waren. Bei einer wissen wir es dank durchgestochener Papiere ganz genau: Die „Luftbrücke Kabul“ des Grünen Erik Marquardt brüstet sich auch selbst mit dem Transfer tausender und zehntausender Afghanen beziehungsweise der Beihilfe dazu. Daneben forderten einige andere Gruppen der „Zivilgesellschaft“ noch Ende letzten Jahres, dass die Charterflüge aus Islamabad unvermindert weitergehen.

Und nun ist allerdings noch immer kein Schluss mit den Skandalen. Der Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter von der AfD wollte gerne die Namen jener „NGOs“ wissen – die oft genug selbst staatliche Gelder beziehen, daher die Anführungszeichen. Es sind eigentlich staatliche oder parastaatliche Gebilde, also eher GONGOs (Government Organized Non-Governmental Organizations). Aber gut – oder vielmehr ungut. Die Namen der auswählenden „NGOs“ wollte das Auswärtige Amt dem Abgeordneten Keuter jedoch nicht verraten. Das ist schon der vierte Skandal in der Reihe, der an dieser Stelle auffällt. Denn das Auskunftsrecht der Abgeordneten hat gewissermaßen sogar einen höheren Status als das Informationsrecht der Bürger, die von ihnen vertreten werden. Abgeordnete im Deutschen Bundestag haben besondere Rechte, weil sie stellvertretend für die Bürger deren Interessen wahrnehmen. Das Auswärtige Amt interessierte sich nicht für solche Feinheiten unserer Verfassung und der repräsentativen Demokratie. Es verweigerte die Auskunft. Das geschah schon im März 2023. An sich ein Skandal erster Güte. Die Rechtfertigung: Die „NGOs“ legen angeblich „aus Gründen der Sicherheit Wert darauf, nicht öffentlich benannt zu werden“.

Damit aber nicht genug, und damit kommen wir schon zum fünften Skandal im Skandal. Das Auswärtige Amt erklärte dem Abgeordneten, dass eine „Koordinierungsstelle der zivilgesellschaftlichen Organisationen“ darüber entscheide, welche Organisationen und Gruppierungen als „meldeberechtigte Stellen“ in Frage kommen. Wiederum entschied nicht ein hoheitliches Gremium der Bundesregierung über die Zulassung von „NGOs“ als meldeberechtigte Stelle, sondern eine zweit- bis drittklassige Koordinierungsstelle der Gruppen selbst, wen sie in ihren Kreis aufnahmen. Hinter der Geheimniskrämerei verbirgt sich also – wie üblich – eine Quelle der Korruption. Unter solchen Bedingungen kann die grüne Spezl- und Vetternwirtschaft so recht aufblühen.

Keuter wollte sich aber nicht geschlagen geben. Er forderte, dass ihm die so hochgradig geheimen Informationen zumindest – wie sonst üblich – in der Geheimschutzstelle des Bundestages zugänglich gemacht werden. Immerhin: Der Abgeordnete hätte so seinem Kontrollauftrag nachkommen, aber die Öffentlichkeit nicht über die erhaltenen Informationen in Kenntnis setzen dürfen. Das ist freilich eine Krücke, denn zur demokratischen Willensbildung gehört auch Transparenz. Die Begründung des AA stößt allerdings noch einmal stärker vor den Kopf: Denn dieses behauptet, dass selbst bei geheimer Hinterlegung der erfragten „NGO“-Namen Mitarbeiter der Gruppierungen bedroht sein könnten. Und so überwiege das Interesse des „Staatswohls“ hier das Recht der Abgeordneten, die Regierung effektiv zu kontrollieren.

Was ist das nun? Gilt ein AfD-Abgeordneter wie Stefan Keuter also nicht als vertrauenswürdig genug, um ihm die „geheimen“ Informationen anzuvertrauen? Wer sollte überhaupt entscheiden, welcher Abgeordnete dieses „Vertrauen“ der Bundesregierung besitzt und welcher nicht? Und, wichtigste Frage, hat irgendjemand im Auswärtigen Amt nachgedacht, ob die Regierung das Recht hat, die Abgeordneten in gute und schlechte einzuteilen, oder ob nicht genau das eine Handlungsweise ist, die letztlich das Grundgesetz missachtet und die freiheitliche demokratische Grundordnung bedroht? Oder darf gar kein Abgeordneter diese hochgeheimen Informationen erhalten und entkleidet also wiederum das grün geführte Auswärtige Amt alle deutschen Parlamentarier ihrer Frage- und Kontrollrechte?

All das sind hochspannende Fragen, die uns ins Herz des neuen Autoritarismus – von links und von grüner Seite – führen. Und nun kommt allerdings der sechste Skandal, der noch tiefer in die demokratische Grundordnung einschneidet, auch wenn man sich an dieser Stelle vielleicht nicht zu viel erwarten konnte. Keuter zog nämlich vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um sich seinen Informationsanspruch zu erfechten, ihn sich zurückzuholen. Doch das Gericht – Skandal der Skandale – macht sich offenbar keine allzu ernsthaften Gedanken oder gar Sorgen über diese neuen, erschreckenden Blüten des Autoritarismus. Stattdessen hat es die Entscheidung des Auswärtigen Amtes unhinterfragt stehen lassen und damit unausgesprochen für gut und billig befunden.

Es wird sogar noch besser, schöner: Keuter wurde als Kläger vorgeworfen, seinen Informationsanspruch nicht „ausreichend substantiiert“ zu haben. Keuter habe nicht „hinreichend dargelegt, daß er durch die eingeschränkte Antwort der Antragsgegnerin in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte“, heißt es im Urteil.

Und weiter: „Sein Vorbringen erschöpft sich in der Wiedergabe der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe zu möglichen Geheimhaltungsinteressen und zu den daraus folgenden Abwägungs- und Begründungspflichten der Bundesregierung.“ Hat Keuter seinen Antrag vielleicht zu defensiv an früheren Entscheidungen des BVG entlang formuliert? Das ist möglich, würde aber nichts daran ändern, dass das Bundesverfassungsgericht die ihm vorgelegte Sache nicht objektiv, nach bestem Wissen und Gewissen beurteilt hat, sondern vom Kläger gute Gründe für sein Anliegen erwartete. Das BVG sollte aber selbst über die deutsche Verfassung Bescheid wissen und also keine zugetragenen guten Gründe für das Frage- und Kontrollrecht der Abgeordneten brauchen. So hat sich Karlsruhe zum Büttel des neuen Autoritarismus gemacht, durch den die deutschen Abgeordneten ihrer Rechte verlustig gehen sollen.

Auch Keuter zeigte sich entsetzt über das Urteil und dessen Begründung. „Mit dieser Argumentation kann die Bundesregierung jede Auskunft verweigern“, sagte er gegenüber der Jungen Freiheit. Das Fragerecht der Abgeordneten sei wesentlich, essentiell, um die Regierung zu kontrollieren und werde durch diesen Karlsruher Entscheid ausgehebelt. Das Urteil ist für Keuter ganz klar „politisch motiviert“. Ein Verfassungsgericht, in dem ohnehin nur abgehalfterte Politiker sitzen, die dort ihr staatliches Gnadenbrot beziehen, schafft sich mit jeder solchen Entscheidung ein Stück mehr ab, hat sich jedenfalls einen Bärendienst erwiesen. Denn seine Akzeptanz hängt auf Dauer auch von der Unparteilichkeit ab, die es zeigt oder nicht.

Quintessenz: Die Bundesregierung darf sich vollkommen rechtens als Einschleuserin von Afghanen betätigen, über deren Identität und Gefährlichkeit sie nichts Genaues weiß – mangels Sicherheitsüberprüfungen und weil sie schon die Vorauswahl jener „Verfolgten“ windigen Grüppchen überlassen hat, die sich selbst als „Zivilgesellschaft“ titulieren und sich unter diesem Vorwand gegenseitig Jobs, Pöstchen und Bundeszuschüsse zuscheffeln. Und am Ende spricht Karlsruhe diese ganze Praxis heilig und schickt den klagenden Abgeordneten wie einen Schulbuben, der nicht aufgepasst hat, zurück ins hintere Glied, wo er die Bundesregierung in ihrer Weisheit bitte weder kritisieren noch hinterfragen möge. Dass Keuter diesen Gefallen tun könnte, steht wohl nicht zu erwarten. Aber es wird schon ziemlich viel getan und auch unterlassen, um die Leichen im Keller der Bundesregierung nicht ans Tageslicht kommen zu lassen.

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