Carla Hinrichs will nicht ins Gefängnis – und sieht in Anklage Angriff auf die Demokratie

vor etwa 1 Monat

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Bildquelle: Apollo News

Carla Hinrichs war eines der prägenden Gesichter der „Letzten Generation“, die sich mittlerweile in „Neue Generation“ umbenannt hat. Mittlerweile ist die ehemalige Sprecherin der „Letzten Generation“ weiter in den Hintergrund gerückt. Mediale Aufmerksamkeit bekommt sie aktuell, weil sie eine von fünf Mitgliedern der „Letzten Generation“ ist, die von der Generalstaatsanwaltschaft München wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB angeklagt wurde. Im Interview mit dem Stern äußert sich Hinrichs ausführlich zu der Anklage gegen sie.

Von der Anklage hat Hinrichs, die mittlerweile 28 Jahre alt ist, erfahren, als sie mit einem Freund, für den sie Trauzeugin wird, Hochzeitslocations angeschaut hat. Für sie war diese Nachricht ein Schock, da sie dadurch realisierte, dass es möglich sei, dass sie bald im Gefängnis sitzt. Denn der gegen sie erhobene Vorwurf wird mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Wenn das Gericht sie als Rädelsführerin einstuft, bekommt sie eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Doch von Einsicht ist bei Hinrichs keine Spur. „Diese Anklage ist ein Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement als ein Eckpfeiler der Demokratie“, so Hinrichs. Außerdem ist Hinrichs, die mehrere Jahre Jura studiert hat und wegen ihres Engagements für die „Letzte Generation“ das Studium unterbrochen hat, der Auffassung, dass mit der Anklage „offenbar Grundrechte zurückgedreht“ werden sollen.

Die Straßenblockaden, die die „Letzte Generation“ bekannt gemacht haben, waren nach Angaben Hinrichs nie das Ziel der Organisation gewesen. Deswegen kritisiert Hinrichs die Staatsanwaltschaft, dass diese nicht anerkennt, dass die Straßenblockaden ein „Hilferuf“ waren, der „wachrütteln“ sollte, um „die Klimakrise zurück ins öffentliche Bewusstsein zu holen“.

Hinrichs hat sich im Rahmen der „Letzten Generation“ nur an illegalen Straßenblockaden beteiligt. Sie wurde deswegen mehrfach verurteilt, unter anderem zu zwei Monaten Haft, die auf Bewährung für drei Jahre ausgesetzt wurde. An Sachbeschädigungen wie dem Beschmieren von Flugzeugen oder an dem Besetzen von Flugzeugrollfeldern beteiligte sie sich nicht. Für solche Straftaten wurden extra Mitglieder rekrutiert, die sowohl bereit waren, ins Gefängnis zu gehen, als auch dazu bereit waren, aufgrund der drohenden Schadensersatzforderungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze zu leben.

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