
Die CDU in Schleswig-Holstein möchte die sexuelle Identität in das Grundgesetz aufnehmen lassen. Dafür hat die Partei von Ministerpräsident Daniel Günther am Donnerstag über einen gemeinsamen Antrag mit den Grünen debattieren lassen, der die Initiative enthält. Das Anliegen wurde als Gegenentwurf zu einem Antrag der Oppositionsparteien FDP, SPD und SSW eingereicht.
Die Anträge enthalten einen zentralen Punkt: In beiden wird die Landesregierung aufgefordert, eine „erneute Bundesratsinitiative zur Ergänzung der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes einzubringen.“ Ähnliche Vorhaben gab es in den vergangenen Jahren bereits, wurden jedoch jeweils im Bundesrat abgelehnt.
In Artikel 3 Absatz 3 heißt es momentan, niemand dürfe „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Des Weiteren beklagen die beiden Regierungsparteien, CDU und Grüne, in dem Antrag, die Diskriminierung von queeren Menschen und „verbale Übergriffe bis hin zu physischer Gewalt“. Im Internet komme es zu „Hassreden und Cybermobbing“, die „Zahlen queerfeindlicher Straftaten erfahren aktuell einen besorgniserregenden Anstieg“, klären die Parteien weiter auf.
Deshalb soll neben den Grundgesetzänderungen auch der „Landesaktionsplan Echte Vielfalt“ weiterentwickelt werden und „Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände, die für die Stärkung von Toleranz und Akzeptanz sowie Gewaltprävention gegenüber der queeren Community relevant sind“, einbezogen werden. Der Landesaktionsplan, zu dem auch eine Webseite gehört, umfasst umfangreiche soziale Angebote, Beratungen und Aufklärung. Für den Zeitraum von 2017 bis 2022 stellte das Land dafür 60.000 Euro, beziehungsweise 70.000 Euro in 2021 und 2022 bereit.
Durch den Antrag, für den die Forderungen von FDP, SPD und SSW größtenteils übernommen wurden, soll der Landtag außerdem begrüßen, „dass die Landesregierung die Maßnahmen für die Gewährleistung der Sicherheit betroffener Menschen sowie Organisationen oder Veranstaltungen lageangepasst beurteilt und, wo erforderlich, verstärkt“ und dafür etwa Ansprechpersonen und Informationskampagnen in den Polizeidirektionen eingeführt werden.
Polizisten sollen durch Aus- und Weiterbildungen zudem „Wissen und Befähigung zu queer-sensiblem Handeln“ erlangen und „Straftaten gegen LSBTIQ*“ in der polizeilichen Kriminal- und der Justizstatistik aufgeführt werden. Zudem sollen mehr Gelder für das Zentrum für Betroffene rechter Angriffe ZEBRA e.V. bereitgestellt werden. Diese Punkte waren in dem Antrag der Oppositionsparteien noch als Forderung aufgestellt worden und sollten nicht nur begrüßt werden.
Der Antrag wird im März vom Sozialausschuss des Landtags erörtert. Danach könnte er zur Abstimmung vorliegen. Ministerpräsident Günther müsste bei einer Verabschiedung durch den Landtag die Initiative zur Grundgesetzänderung im Landtag anstreben.