
Der scheidende CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann warnt vor einer Rücknahme des Heizungsgesetzes ohne entsprechende Alternativen. Das Gesetz könne nicht so einfach geändert werden, sagte Heilmann, der Vorsitzender des unionsnahen Vereins Klimaunion ist, bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens zum Thema Klimaschutz in Berlin.
Heilmann htte vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich für mehr Beratungszeit beim Heizungsgesetz der Ampel-Koalition geklagt.
Detailänderungen seien natürlich möglich, etwa um Regelungen unbürokratischer zu machen, sagte Heilmann. „Aber wir können seine zentrale Wirkung nicht zurücknehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen, wenn wir nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme beschließen würden.“
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Im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU für die Bundestagswahl heißt es: „Das Heizungsgesetz der Ampel schaffen wir ab.“ Im Sondierungspapier von Union und SPD, das Ergebnisse der Vorverhandlungen für die geplante Koalition festhält, wird das Gesetz allerdings nicht erwähnt.
Um Einzelmaßnahmen wie das Heizungsgesetz geht es in dem Gutachten nicht. Es sei in Auftrag gegeben worden mit Blick auf die Koalitionsgespräche, um „der neuen Regierung rechtzeitig zu sagen, was verfassungsrechtlich geht und was verfassungsrechtlich nicht geht“, sagte Heilmann. „Es gibt aus mehreren Parteien Vorschläge, die wir für verfassungswidrig halten.“
Die beiden Jura-Professoren Christian Calliess und Gregor Kirchhof befassen sich in dem Gutachten unter anderem mit dem sogenannten Verschlechterungsverbot. Eine Absenkung des Klimaschutzniveaus wäre demnach problematisch, wobei die Reichweite dieses Grundsatzes von Fachleuten aber diskutiert werde. So sei etwa ein Ausgleich an anderer Stelle denkbar. Der letzte Satz des fast 90-seitigen Gutachtens lautet: „Für die Gegenwart bedeutet dies, dass Deutschland jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet ist und handeln muss.“
Abstimmung zur Grundgesetzänderung gestern im Bundestag
Der erzielte Kompromiss zwischen CDU, CSU, SPD und Grünen für mehr Geld beim Klimaschutz ist nicht Gegenstand des Gutachtens, das laut Heilmann vorher entstand. In dem ausgehandelten Gesetzentwurf heißt es, dass der Extra-Topf mit bis zu 500 Milliarden Euro neben zusätzlichen Investitionen in die Infrastruktur auch „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ vorgesehen ist. Gestern wurde beschlossen, dass das Grundgesetz entsprechend geändert werden soll.
Die vorgesehenen 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz halte er für bedeutsam, sagte Heilmann. Denn damit könne der Staat stärker auf Förderung setzen statt auf harte gesetzliche Vorgaben.
Die Klimaunion ist ein CDU und CSU nahestehender Verein, der sich nach eigenen Angaben dafür einsetzt, „glaubwürdige Klimapolitik mit nachhaltiger Wirtschaftspolitik“ zu verbinden.