Corona-Justiz: Bewährungsstrafe für Richter, der Maskenpflicht für zwei Schulen aufhob

vor etwa 5 Stunden

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Die Gegner der Corona-Maßnahmen feierten Amtsrichter Siegfried Dettmar wie einen Helden. Er wollte die Corona-Maskenpflicht kippen – und landete selbst vor Gericht. Jetzt scheiterte in seinem mutigen Kampf in letzter Instanz: Die Verfassungsrichter in Karlsruhe wiesen seine Beschwerde ab.

Der frühere Familienrichter hatte 2021 zwei Schulen in Thüringen verboten, Masken-, Abstands- und Testpflicht durchzusetzen. Aufgrund der Klage einer Mutter aus Weimar, deren Kinder (8, 14) wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit litten, untersagte der Amtsrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.

Doch das Oberlandesgericht Thüringen kassierte die Entscheidung. Begründung: Dettmar sei nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Rechtsbeugung vor – und bekam Recht. Das Landgericht Erfurt verurteilte Dettmar zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Richter warfen ihrem Kollegen vor, das Verfahren gezielt „organisiert“ zu haben.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im November 2024. Dettmar zog weiter vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort musste er nun die endgültige Schlappe einstecken. Die Richter erklärten die Beschwerde für unzulässig. Dettmar habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass seine Grundrechte verletzt worden seien (Az. 2 BvR 373/25).

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