Corona-Zeit: Verfassungsgericht erklärt Versammlungsverbote für rechtswidrig

vor etwa 6 Stunden

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Die Wunden, die die Corona-Politik geschlagen hat, sind längst nicht verheilt. Deutschland sei gut durch die Pandemie gekommen – das sagen alle beteiligten Politiker bis heute. Doch das ist bestenfalls die halbe und also gar keine Wahrheit.

Die staatlichen Maßnahmen gegen das Coronavirus schnitten tief in die Freiheitsrechte der Bürger ein, sorgten für Spaltung statt Zusammenhalt, für einsame Tode und unbarmherzige Behörden. Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Mittwoch zum ersten Mal über einen Antrag von CDU, CSU, SPD beraten. Es soll eine Enquete-Kommission zur „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ eingesetzt werden.

Rückblick 2020: Eine nicht genehmigte Demo vor dem Brandenburger Tor wurde mit Wasserwerfern aufgelöst

Eine Enquete-Kommission ist jedoch ein stumpfes Schwert, verglichen mit einem Untersuchungsausschuss. Gewichtiger sind Urteile, die den Verantwortlichen rechtsstaatliche Defizite nachweisen. Ein solches Urteil wurde gestern bekannt. Das brandenburgische Verfassungsgericht erklärte zwar einen Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion gegen verschiedene Corona-Verordnungen des Jahres 2020 für „überwiegend erfolglos“. In einem entscheidenden Punkt aber siegten die Parlamentarier. Die „Regelungen zur Einschränkung von Versammlungen“ wurden für nichtig erklärt. Der Verordnungsgeber – also das Land Brandenburg – habe mit seinen „Verboten und weitgehenden Einschränkungen die in Artikel 23 der Landesverfassung gewährleistete Versammlungsfreiheit verletzt.“

Rückblick 2022: Polizisten in Schweinfurt, Bayern, sind gerade auf dem Weg, eine Versammlung auf einem Platz aufzulösen

Das aber heißt: Der Staat hätte während der Pandemie das Demonstrations- und Versammlungsrecht nicht derart drakonisch einschränken dürfen. Der Staat hat seine Kompetenzen überdehnt, der Staat war kein überzeugender Hüter der Grundrechte.

Das Potsdamer Urteil sollten sich alle Landesregierungen ausdrucken und alle ehemaligen und künftigen Minister gut studieren. Der Staat darf gesundheitliche Notlagen nicht dazu verwenden, seinen Bürgern das Demonstrieren zu verbieten. Diese Lektion sollte in einem Rechtsstaat eisern beherzigt werden. Als Schönwetterdemokratie ist die Bundesrepublik nicht gedacht.

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