Correctiv erleidet vor Gericht Niederlage gegen Steinhöfel

vor 2 Monaten

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Correctiv hat vor Gericht eine Niederlage gegen den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel erlitten. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied in drei Fällen zu seinen Gunsten. Das Medienunternehmen und das Ehepaar Schraven hatten gegen Passagen aus Steinhöfels Buch „Die digitale Bevormundung“ geklagt. David Schraven hatte Correctiv 2014 gegründet. Svenja und David Schraven müssen nun die Kosten tragen. Zuvor hatte das Landgericht Hamburg in den drei Fällen gegen Steinhöfel entschieden.

Die Gerichtsbeschlüsse des Oberlandesgerichts liegen der Welt vor. Gegenüber der Zeitung sagte Steinhöfel: „Es will einfach kein Ende mit den Skandalen dieser staatsnahen Journalismussimulanten nehmen.“ Anstatt auf Steinhöfels grundsätzliche Kritik am Unternehmen einzugehen, fokussierten Svenja und David Schraven sich bei ihren Klagen stattdessen auf Nebensächlichkeiten. Im Verfahren gegen Correctiv sah das Gericht Steinhöfels Aussage als unrichtig an, dass bei Correctiv überwiegend mit freien Mitarbeitern gearbeitet werde. Es kam zu einer Kostenaufhebung. Svenja Schraven hatte bemängelt, dass Steinhöfel in seinem Buch geschrieben hatte, dass sie in Bottrop geboren worden sei, obwohl sie in Groß-Gerau geboren wurde.

Da diese Aussage „gegenüber einer breiten Öffentlichkeit“ korrigiert worden war, hätte das Landgericht keine einstweilige Verfügung erlassen dürfen. Correctiv und David Schraven griffen außerdem Steinhöfels Aussage an, dass der „Correctiv Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG“ das Gehalt, das David Schraven bekomme, „beliebig aufstocken“ könne. Gemäß dem Jahresabschluss war Correctiv 2022 verschuldet.

Steinhöfels Sachbuch ist in der fünften Auflage gedruckt worden und erreichte Platz 1 der Spiegel-Bestsellerliste. Ende September veröffentlichte Correctiv eine Pressemitteilung zu den damals noch laufenden drei Verfahren. „Auf die Details der Verfahren einzugehen, macht kaum Sinn. Es sind schlicht zu viele Fehler bei Steinhöfel – der Rechtfertigung zu folgen wäre zu komplex“, heißt es. Correctiv wolle sich explizit wehren, um „ein paar Menschen erreichen, die seinen Erzählungen ausgesetzt sind“.

Ein Verfahren von David Schraven gegen Steinhöfel läuft noch. In einer Passage seines Buches schreibt Steinhöfel: „Ab 2020 lastet also auf den Schultern des in Bottrop weltbekannten Faktencheckers (frei nach Henryk M. Broder) eine doppelte, ja dreifache Verantwortung. Fakten checken, Kaffee ausschenken und mit Immobiliendeals weitere Sympathiepunkte sammeln.“ Denn Schraven sei Geschäftsführer der Gesellschaft „Marktviertel Café UG“ in Bottrop.

In der Satzung der Gesellschaft heißt es: „Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere Bewirtschaftung, Vermietung, Neu- und Umbau, Erwerb und Verkauf von Immobilien sowie Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.“ Schraven hatte Steinhöfel wegen seiner Äußerung zu der Gesellschaft abgemahnt. Das Landgericht Hamburg muss noch entscheiden.

Angesichts des Verhaltens von Correctiv forderte Steinhöfel, dass das Finanzamt „zügig den Stecker bei der Gemeinnützigkeit“ ziehen solle. In seinem Buch wirft der Rechtsanwalt Correctiv unter anderem vor, rechtswidrige „Faktenchecks“ auf Facebook durchgeführt zu haben. Außerdem kritisiert er, dass das Medienunternehmen Spendengelder an eine gewerbliche Tochtergesellschaft verliehen hat, ohne dass es ausreichende Sicherheiten gab.

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