
Schon wieder ein Erfolg Vosgeraus gegen die Öffentlich-Rechtlichen: Das Landgericht Hamburg verbietet dem SWR drei Falschbehauptungen über das Potsdamer „Geheimtreffen“, bei dem es unter anderem um das Thema „Remigration“ ging. Die Rundfunkanstalt hatte sich dabei auf eine irreführende Berichterstattung von Correctiv bezogen, die landesweit Schlagzeilen machte.
Vor einer Woche erst musste das ZDF eine „heute journal“-Sendung löschen, die rechtswidrig behauptet hatte, bei dem Treffen wären „Deportationen“ geplant worden (NIUS berichtete). Nun verbietet das Hamburger Landgericht per einstweiliger Verfügung dem SWR drei Falschbehauptungen:
Doch nichts davon stimmte.
Der SWR war irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts auf den Leim gegangen und hatte sich dadurch zu einer Falschberichterstattung verleiten lassen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Rundfunkanstalt vor der Veröffentlichung der Falschbehauptungen keinerlei Nachrecherchen zu den irreführenden Wertungen Correctivs vorgenommen hatte. Staatsrechtler Vosgerau wurde nicht kontaktiert, obwohl er über seine Webseite leicht zu erreichen gewesen wäre.
Der Schauplatz des Geheimtreffens: die Villa Adlon in Potsdam.
Nach der Abmahnung durch seinen Rechtsbeistand – also sieben Monate nach Erscheinen des Artikels – passte der SWR seinen Bericht zwar an, machte aber nicht transparent, was der Grund dafür sei. Anstatt dem Leser mitzuteilen, was falsch berichtet worden war, war lediglich von „missverständlichen Formulierungen“ die Rede, die man „präzisiert“ habe. Inzwischen wurde der Artikel offline genommen.
Die Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertrat, kommentiert in einer Pressemitteilung: „Der SWR tut sich schwer, andere Texte zu verstehen und korrekt wiederzugeben. Damit ist er nicht allein, denn zahlreiche andere Journalisten hatten Probleme mit der Trennschärfe zwischen Fakt und Wertung im Correctiv-Bericht.“
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke: „Der SWR-Bericht ist ein Musterbeispiel für schlechten Journalismus. Er zeigt, dass die SWR-Journalisten nicht in der Lage waren, bei der Lektüre des Correctiv-Berichts zwischen wolkigen Wertungen und tatsächlich recherchierten Fakten zu unterscheiden. Hinzu kommt, dass der SWR keine ordentliche und faire Nachrecherche durch Befragung der Teilnehmer durchführte. Auch die Verschleierungsversuche nach der Anpassung des Berichts stärken nicht das Vertrauen in den SWR.“
Journalistisch unseriös erscheint das Vorgehen des SWRs auch vor dem Hintergrund, dass frühzeitig Zweifel und Kritik an der Berichterstattung von Correctiv aufkamen, sehr ausführlich auch auf NIUS. Inzwischen ist die Kritik medialer Mainstream. Dennoch musste die Justiz einschreiten, damit das öffentlich-rechtliche Medium seine Falschberichterstattung korrigiert. Das gilt für den SWR, das ZDF Heute-Journal, die Tagesschau sowie das ARD-Format Kontraste.
Das Verbot gegenüber dem SWR ist Teil einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung. Weil sie kostspielig ist, richtete Vosgerau die Möglichkeit zur Spende ein.
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