„Datenschutz darf kein Täterschutz sein“: Koalition startet neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung

vor 2 Monaten

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Die neue schwarz-rote Bundesregierung startet einen weiteren Versuch, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD die Einführung einer solchen Maßnahme. Wenige Tage nach Amtsantritt der Bundesregierung verkündete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in einer Aussprache im Bundestag erneut seine Absicht, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen.

Im Gegensatz zur Ampel-Regierung besteht zwischen Union und SPD breite Einigkeit für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Begründet wird die Notwendigkeit der Maßnahme mit dem Versagen der deutschen Nachrichtendienste. Zwischen 2011 und 2022 wurden sechs der 13 in Deutschland durch die Sicherheitsbehörden vereitelten Terroranschläge mit Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten verhindert.

Als Initialzündung dient nun jedoch die Verhaftung des deutschen Pädokriminellen, der unter dem Pseudonym „White Tiger“ auftrat, wie der Tagesspiegel berichtet: Der 20-jährige Hamburger konnte am Dienstag verhaftet werden – er soll mindestens einen Minderjährigen in den Selbstmord getrieben haben; insgesamt 123 Straftaten werden dem jungen Mann im Haftbefehl vorgeworfen. Der Erfolg der deutschen Sicherheitsbehörden konnte jedoch nur mithilfe von Hinweisen des amerikanischen FBI angestoßen werden.

„Deutschland legt seinen eigenen Sicherheitsbehörden so viele Fesseln an wie kaum ein anderes souveränes Land“, beklagt deshalb der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm, im Tagesspiegel. Der SPD-Innenpolitiker Ingo Vogel stimmt seinem Koalitionskollegen zu und fordert: „Die deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden müssen endlich technisch und rechtlich in die Lage versetzt werden, mit den Tätergruppierungen überhaupt Schritt halten zu können.“ Vogel kritisiert übermäßigen Datenschutz: „Datenschutz darf kein Täterschutz sein.“

Die Vorratsdatenspeicherung ist bereits seit Jahrzehnten ein umkämpftes Thema: Zweimal beschloss der Bundestag ein entsprechendes Gesetz – zweimal scheiterte die Maßnahme vor Gericht – erst 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht, dann 2022 vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens dürfte wohl auch hier angefochten werden: Die Maßnahme würde Internetanbieter dazu verpflichten, empfindliche Daten ihrer Nutzer für Monate zu speichern – die Daten können dann bei Bedarf durch Strafverfolgungsbehörden genutzt werden. Kritiker fürchten jedoch einen Missbrauch der Daten und einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Für die Regierung ist wohl auch die umstrittene Rechtslage kein Hindernis, bereits zum dritten Mal einen solchen Angriff auf den Datenschutz zu versuchen.

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