Der Angriff auf die staatliche Neutralität ist ein Angriff auf die Demokratie an sich

vor 24 Tagen

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Malu Dreyer hat recht bekommen: Die ehemalige Ministerpräsidentin durfte zu einer Demo gegen Rechts aufrufen und die AfD dabei verunglimpfen. Dreyer hatte im vergangenen Jahr, im Nachgang des inszenierten Correctiv-Artikels, über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration unter dem Motto „Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis“ aufgerufen. Zudem hatte sie auf ihrem Instagram-Account geschrieben: „Der Begriff ‚Remigration‘ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.“

Im Endeffekt sind das Falschaussagen – von „Deportationen“ wollte wenige Wochen nach der Veröffentlichung plötzlich auch Correctiv nichts mehr wissen und behauptete, so etwas nie behauptet zu haben. Und die AfD pauschal als „rechtsextremen Verfassungsfeind“ zu bezeichnen, überreizt in dieser generellen Haudrauf-Art sicher nicht nur den Rahmen des Faktischen, sondern verletzt auch die Neutralitätspflicht staatlicher Akteure.

Egal – Dreyer bekommt für ihre Äußerungen trotzdem einen Blankoscheck. Denn die beklagten Aussagen Dreyers hätten dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und seien rechtmäßig, befand das Gericht. Ein fatales Fehlurteil, das nicht nur politisierte Falschaussagen legitimiert, sondern das Neutralitätsgebot de facto abschafft. Das ist fatal. Denn ein Staat, der sich nicht mehr neutral verhält, sondern offen in den politischen, gar parteipolitischen Kampf einsteigt, kann keine Demokratie mehr tragen.

Wir können nicht über „Delegitimierung des Staates“ als verfolgungswürdige Untat sprechen, die den Verfassungsschutz auf den Plan ruft – und gleichzeitig solche Urteile einfach hinnehmen. Was Dreyer gemacht hat, war die Waffenfähigmachung des Staates gegen den eigenen politischen Gegner. Ein Staat, der der Neutralität eine Absage erteilt, delegitimiert sich selbst. Er stößt die Tür auf zur Methodik undemokratischer Willkür-Regime – zunächst nur in der Kommunikation.

Darüber täuscht auch nicht die vermeintliche Feststellung des Verfassungsgerichtshofes hinweg, Dreyer habe „nicht willkürlich“ gehandelt. Und auch, wenn es vonseiten der Richter heißt, dieses Urteil sei „keine Blankovollmacht zur Bekämpfung des politischen Gegners unter dem Deckmantel der Verteidigung der Verfassung“, ist es doch genau das. Denn Dreyers Beurteilung der AfD war eben genau das: willkürlich. Und reine Agitation gegen den politischen Gegner.

Nun hat auch Malu Dreyer das Recht, sich mit der AfD kritisch auseinanderzusetzen. Sie darf sie natürlich auch in Bausch und Bogen verdammen und ablehnen – aber eben nicht als Ministerpräsidentin. Wenn sie mit faktenfreier Correctiv-Rhetorik auftrumpfen will, soll sie das gerne tun – aber nicht über das Portal des Landes Rheinland-Pfalz.

Das wäre so einer dieser Punkte gewesen, an dem man klar und deutlich einen Pflock hätte einschlagen müssen, ein Stoppschild. So aber wird die Politisierung und die politische Waffenfähigmachung des Staates weiter vorangetrieben – und das ist fatal. Die Schlitterpartie weg von echter Demokratie geht weiter.

Staaten, die die staatliche Neutralität aufgegeben haben, kennen wir häufig als autoritäre und undemokratische Regime. So weit sind wir im Deutschland der Gegenwart nicht. Aber einen Weg in diese Richtung beschreitet man bekanntlich in kleinen Schritten. Schritten wie dem Urteil aus Koblenz, das direkt willige Vollstrecker und Interpreten finden wird.

Die Grünen etwa laufen sich schon warm und erklären in einem Papier mit Bezug auf die Polizei: „Es kann und darf keine Neutralität gegenüber menschenfeindlichen Ideologien geben“. Klar, dass mit „menschenfeindlich“ am Ende auch alle Ansichten und Ideologien gemeint sein können, die grüner Lehre widersprechen. Heute ist die AfD menschenfeindlich – die Union war zwischendurch auch schon ins Lager der „Menschenfeindlichkeit“ gesteckt worden – und morgen ist es jeder, der grüner Ideologie widerspricht.

Was „Menschenfeindlichkeit“ außer einem linken Ideologiebegriff genau ist, weiß keiner – aber gegen solche „Menschenfeinde“ sollen die Vollstrecker der Staatsgewalt nicht mehr neutral sein. Wer mit Gummibegriffen knallharte Politik macht, greift den Rechtsstaat an. Und wer die staatliche Neutralität in diesem Geiste abschafft, sägt dabei auch an der Demokratie an sich.

Das Weltbild dahinter ist einfach und schwarz-weiß: Hier die Menschenfeinde, und da die Grünen, die doch alle Menschen lieben. Mielke lässt grüßen. Denn dieses Welt- und Selbstbild ist im Kern noch die Grundlage für jedes staatliche Unrecht gewesen.

Die Auseinandersetzung mit der AfD soll gerne hart geführt werden – aber wer für hohle Polemik, Falscherzählungen und rein parteipolitische Schimpferei die Mittel des Staates missbraucht, versündigt sich so konkret an der Demokratie, wie man es der AfD nicht ankreiden kann. Und das ist gefährlich. Denn es ist ganz einfach: Ein liberal-demokratischer Staat, der nicht neutral ist, hört langsam aber sicher auf, ein liberal-demokratischer Staat zu sein.

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