
Der Chef des Deutschland-Kuriers, David Bendels, wurde am Montag zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Hintergrund der Verurteilung war ein satirisches Bild, das im Februar 2024 veröffentlicht wurde. Inzwischen werden immer mehr Details zum Ablauf der Ermittlungen bekannt: Eine staatliche Meldestelle gegen Hass im Netz lieferte den entscheidenden Hinweis und machte die Strafverfolgungsbehörden in Bayern auf den Beitrag aufmerksam.
Die staatliche Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ informierte das bayerische Landeskriminalamt. Dies erfuhr Apollo News auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Bamberg und dem Polizeipräsidium Oberfranken. Die Anzeige der „spezialisierten Meldestelle“ sei „zunächst beim Bayerischen Landeskriminalamt eingegangen“. Zur weiteren Bearbeitung wurde sie „an die Kriminalpolizei Bamberg weitergeleitet“, heißt es in der Antwort des Polizeipräsidiums Oberfranken auf die Anfrage von Apollo News. Wie Apollo News daraufhin von der Staatsanwaltschaft Bamberg erfuhr, handelte es sich bei der Meldestelle, die den Hinweis gab, um die staatliche Einrichtung „Hessen gegen Hetze“.
Bereits zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Bamberg gegenüber Apollo News bestätigt, dass die scheidende Bundesinnenministerin Nancy Faeser selbst Strafantrag stellte, nachdem sie durch die Kriminalpolizei auf den Beitrag hingewiesen worden war.
Die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ wurde am 16. Januar 2020 von der hessischen Landesregierung ins Leben gerufen. Konkret soll diese Meldestelle „Betroffenen sowie Zeuginnen und Zeugen von Hate Speech eine unkomplizierte Möglichkeit bieten, gegen Hass im Netz aktiv zu werden“, heißt es auf der eigenen Website. Die Stelle ist „im Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz angesiedelt“, heißt es weiter auf der Website.
Des Weiteren brüstet sich die Stelle damit, dann man mit HateAid und dem hessischen Landesamt für Verfassungsschutz zusammenarbeitet. Ziel sei es, ein „faires, respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander“ zu fördern.
Hintergrund des Falles war ein Post des Deutschland-Kuriers im Kontext von Faesers Ankündigung, gegen vermeintliche Staatsverhöhnung vorzugehen. Am 28. Februar 2024 veröffentlichte Bendels eine Fotomontage, auf der Faeser ein Schild vor ihrem Körper trug, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand. Tatsächlich war auf dem Schild, das anlässlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor erstellt wurde, der Schriftzug „We Remember“ zu sehen.
Das Amtsgericht Bamberg sah den Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) demnach als erfüllt an. Der Vorsitzende Richter habe zudem angeordnet, dass Bendels sich schriftlich bei der Bundesinnenministerin entschuldigen solle. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt, es ist noch nicht rechtskräftig.
Gegenüber Apollo News erklärte Bendels, dass der vorsitzende Richter im Prozess „sehr nah am Gesetzestext“ argumentiert habe. Bendels zufolge fühle er sich durch die Verurteilung in seinem satirischen Meme „bestätigt“. Offenbar verstünden die Behörden nicht, wie „absurd“ es sei, eine solche Strafe für einen humoristischen Beitrag zur Meinungsfreiheit zu verhängen. Laut Bendels habe das Gericht erklärt, dass „Faeser nicht gegen die Meinungsfreiheit“ sein könne, da sie einen „Eid auf die Verfassung geschworen“ habe.