NIUS exklusiv: Die Bundesregierung sagt die Unwahrheit, um ihre Zusammenarbeit mit HateAid zu verschleiern

vor 6 Tagen

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Im Februar erlangte die deutsche Organisation HateAid internationale Bekanntheit durch eine Dokumentation über den deutschen Kampf gegen sogenannte „Hassrede“. Die Vorsitzende von HateAid, Josephine Ballon, erklärte einer sichtlich irritierten CBS-Moderatorin, dass freie Rede Grenzen brauche. Um die Welt gingen auch die Aufnahmen der lachenden deutschen Staatsanwälte, die mit ihren Urteilen gegen Äußerungsdelikte mitunter Bürger in existenzielle Nöte bringen.

Josephine Ballon, Geschäftsführerin bei HateAid

HateAid ist ein zentraler Akteur im Kampf um die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland – und wird von der Regierung mit Millionen gefördert. Zugleich unterstützt die Organisation regelmäßig Politiker aus dem linken Spektrum, um gegen unliebsame Äußerungen im Netz vorzugehen.

Doch wie eng ist diese Zusammenarbeit mit HateAid? Enger, als die Bundesregierung zugeben möchte. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Abgeordneten Martin Renner hervor, die NIUS exklusiv vorliegt.

Renner wollte wissen, in welchem Umfang die Regierungsmitglieder Leistungen von HateAid in Anspruch genommen haben, etwa juristische Beratung, anwaltliche Vertretung und Ähnliches – und welchem Geldwert diese Leistungen entsprachen.

Das Justizministerium gab sich in seiner Antwort unwissend: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Mitglieder der Bundesregierung in dieser Funktion seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben. Ob und inwiefern Mitglieder der Bundesregierung als Privatperson oder in ihrer Funktion als Mandatsträger Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.“

Auszug aus der Antwort der Bundesregierung.

Dies kann aber nicht zutreffen. Denn mehrere Mitglieder der Bundesregierung haben öffentlich gemacht, dass sie sich bei Anzeigen gegen Äußerungen von HateAid unterstützen lassen. So machte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im vergangenen August öffentlich, dass er über 700 Anzeigen gestellt und dafür mit HateAid zusammengearbeitet habe. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth (Grüne), hat gemeinsam mit HateAid sogar einen Präzedenzfall gegen sogenannten „Hass im Netz“ geschaffen.

Die Grünen-Politiker Claudia Roth und Robert Habeck haben sich von HateAid unterstützen lassen.

Roth wird als Beauftragte für Kultur und Medien nach Angaben des Justizministeriums nicht von der schriftlichen Frage erfasst. Dennoch muss mindestens eine der beiden Behauptungen der Regierung falsch sein: Entweder hat Habeck die Hilfe von HateAid in seiner Rolle als Regierungsmitglied in Anspruch genommen, oder er hat dies als Privatpersonen bzw. Mandatsträger getan. Dieser Umstand ist öffentlich breit diskutiert worden, kann sich also der Kenntnis der Regierung entgegen deren Behauptung nicht entziehen.

Hinzu kommt: Die Bundesregierung hatte in einer Antwort auf eine andere Anfrage der AfD-Fraktion dargelegt, dass Habeck und seine Amtskollegen in ihrer Funktion als Bundesminister Strafanzeigen gestellt haben. Habeck stellte demnach als Minister mindestens 805 Strafanzeigen. Zugleich aber arbeitet er bei seinen Anzeigen mit HateAid zusammen. Das belegt, dass Habeck als Minister Leistungen von HateAid in Anspruch genommen hat.

Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, dies zuzugeben? Das Thema ist auch deshalb brisant, weil Abgeordnete verpflichtet sind, der Bundestagsverwaltung Leistungen anzuzeigen, die sie erhalten – schon, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Im Falle von HateAid könnte ein Interessenkonflikt dadurch gegeben sein, dass die Organisation in der Vergangenheit mit über 4,7 Millionen vom Bund gefördert wurde, auch vom zuletzt grün geführten Familienministerium aus dem Programm „Demokratie leben!“.

Sollten Grünen-Politiker nun „umsonst“ von HateAid juristische Leistungen erhalten haben, wäre dies für die Öffentlichkeit interessant – und für die Regierung mindestens unangenehm.

Das Justizministerium erklärt auf Anfrage von NIUS:

„Über Handlungen von Mitgliedern der Bundesregierung kann die Bundesregierung nur Auskunft geben, soweit diese Handlungen von den Mitgliedern der Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Bundesminister oder Bundesministerin vorgenommen wurden. Soweit Ministerinnen oder Minister als Privatpersonen handeln, kann die Bundesregierung darüber keine Auskunft geben. Die Bundesregierung kann im Übrigen nur Auskünfte über Sachverhalte geben, zu denen ihr amtliche Informationen vorliegen. Wenn in der Presse über einen mutmaßlichen Sachverhalt berichtet wird, so bedeutet das nicht, dass über den mutmaßlichen Sachverhalt amtliche Informationen innerhalb der Bundesregierung vorliegen.“

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