
Es gehört zu den vielen Verdiensten, die sich Angela Merkel in ihrer Politik gegen Deutschland erwarb, dass sie im Jahr 2015 nicht nur unter dem schimmernden Begriff Willkommenskultur den Motor für die Turbomigration in die deutschen Sozialsysteme und für die Zerstörung der inneren Sicherheit anwarf, sondern sie änderte weitergehend von der Öffentlichkeit unbemerkt das Verfahren der Wahl der Verfassungsrichter im Neunten Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG). Vorher wurden die Verfassungsrichter von einem Wahlausschuss gewählt, nun sollen diese, nachdem der Wahlausschuss Kandidaten benannt hat, vom Plenum mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.
Wörtlich heißt es seit 2015 im Gesetz § 6 Absatz 1: „Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses nach Absatz 2 ohne Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln gewählt.“ Das klingt erstmal demokratischer, ist aber nur eine Bürger-Täuschung. Denn erstens trifft der Wahlausschuss, dessen Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widerspiegelt, die Vorauswahl, die dann eigentlich schon fast gewählt ist, und zweitens – und das ist entscheidend – erfolgt die Wahl „ohne Aussprache“. In der Begründung dieses Hinterzimmerzusatzes heißt es: „Zudem wird ausdrücklich bestimmt, dass die Wahl im Plenum ohne Aussprache über die Kandidaten erfolgt.“ Ohne Anhörung und ohne Aussprache, um keine „unerwünschte Politisierung des Bundesverfassungsgerichts zu befördern“.
Im Klartext heißt das, die Vertreter des deutschen Volkes dürfen im Plenum den Kandidaten für das Amt des Verfassungsrichters keine Fragen stellen, eine Anhörung in den Fraktionen des Bundestages ist nicht vorgesehen, denn das würde den quasi legislativen, in Wahrheit aber exekutiven Akt „politisieren“, eben demokratisieren. Der Abgeordnete des Deutschen Bundestages ist in diesem Fall nicht mehr an sein Gewissen, sondern an die Order seines Fraktionsvorsitzenden gebunden. Das wird noch eindeutiger in der Begründung der Änderung: „Die Wahl ohne Aussprache ist zudem eine konsequente Fortsetzung der bewährten – und deshalb beibehaltenen – Vorgabe in Absatz 4, wonach die Beratungen des Wahlausschusses vertraulich sind. Insgesamt wird damit sichergestellt, dass die Autorität der späteren Richterinnen und Richter nicht vor ihrem Amtsantritt durch eine öffentliche Personaldiskussion Schaden nimmt oder das Gericht durch öffentliche ‚Hearings‘ zu anstehenden Streitthemen politisiert wird.“
Weder der Abgeordnete des Bundestages noch das Volk haben also das Recht zu erfahren, wer seine obersten Richter sind, wem die Aufgabe obliegt, das Grundgesetz als Abwehrrecht der Bürger gegen den latent übergriffigen Staat zu verteidigen. Berichterstatter für die Union war damals Stephan Harbarth, heute Präsident des Verfassungsgerichtes. Wen wundert’s? Wen wundern dann noch Urteile wie das Klimaschutzurteil oder die verschleppte Klage der AfD gegen Merkels Putsch gegen die demokratischen Wahlen in Thüringen?
Übrigens existierte schon damals die Brandmauer der Union gegen die Linke (SED) nicht, denn über der Drucksache des Bundestages steht klar und deutlich: „Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2737“. Die CDU/CSU hatte also 2015 schon einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit den Linken! Was würde in diesem Land geschehen, wenn über einer notwendigen Novellierung des EEG oder zur Migrationswende stünde: „Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und der AfD“?
Die Änderung des Verfahrens zur Wahl der Verfassungsrichter wurde eindeutig in Zusammenarbeit der CDU/CSU auch mit der Partei „Die Linke“ (SED) verabschiedet. Angela Merkel hat die Union in die Brandmauereinheitsfront und damit in die babylonische Gefangenschaft der informell Vereinigten Linken aus Linke, Grüne, SPD geführt – und da steht die Union auch heute noch. Und weil man das in Ostdeutschland weiß, weil man sich im Osten nicht täuschen lässt, wird die Union auch immer weniger im Osten gewählt.
Es kommt noch schändlicher. Wie zu vernehmen ist, soll Angela Merkel, die vom Votum des Volkes nicht allzu viel hielt und die Bürger nur als Störfaktor im bürokratischen Wirken der postdemokratischen Eliten empfand, mit der SPD den Vorschlagsschlüssel für die Richter des Verfassungsgerichtes im Hinterzimmer im Jahr 2017 bis zum Jahr 2031 vereinbart haben. Bis zum Jahr 2031!
Im Jahr 2018 wurde Stephan Harbarth mit Merkels Hilfe zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Im März 2020 wurde er dann Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Dass Harbarth zuvor nur als Rechtsanwalt und nicht als Richter gearbeitet hatte, durfte nicht ins Gewicht fallen, auch schützte ihn das Bundesverfassungsgericht, indem es eine Feststellungsklage vor 2019 der beiden Bundestagsabgeordneten Frauke Petry und Mario Mieruch als „ersichtlich spekulativ und ohne äußeren Anlass ins Blaue hinein vorgebracht“ einschätzte.
Laut Merkels Hinterzimmerpakt hat jetzt die SPD das Vorschlagsrecht für zwei Richter. Worum es der SPD bei ihren Vorschlägen geht, hat sie selbst in den wütenden Reaktionen auf die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf dokumentiert. Wenn man die sprachliche Qualität der Beiträge der informell Vereinigten Linken aus Linke, Grüne und SPD auf X oder Instagram zur Kenntnis nimmt, die Spirale der Enthemmung, die die Rotgrünen selbst so treffend als Hass und Hetze definierten, wird eine propagandistische, aber auch politische Aufrüstung, die vor lauter Selbstermächtigung sich keinerlei Grenzen des Denkens und Handelns mehr auferlegt, sichtbar. Der politische Gegner ist für die neue Volksfront, für die informell Vereinigten Linken aus Linke, Grüne und SPD der Feind, den es unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt.
Die Ergebnisse der Landtagswahlen, der Bundestagswahlen, jetzt der Kommunalwahlen in NRW zeigen der Funktionärs-Partei deutlich, dass ihre Wähler in Scharen fliehen, zeigen Grünen und SPD, dass der Abstieg im bisherigen System demokratischer Gepflogenheiten nicht mehr zu verhindern ist, dass Roten und Grünen in der pluralistischen Demokratie die Macht entgleitet – und sie nur durch die Verwandlung der Demokratie in „unsere Demokratie“, in der in Ulbrichts Sinne die informell Vereinigten Linken aus Linke, Grüne und SPD die vollkommene Macht haben und die Union am äußersten rechten Rand ihrer Demokratie Blockflöte spielen darf, an der Macht bleiben, derweil das Land den Bach nicht rauf, sondern runter geht. Man lasse sich von ablenkenden Begriffen wie Kulturkampf nicht täuschen, es geht um die Macht – und zwar um die absolute Macht.
Der Putsch auf judikativem Weg könnte über das Zusammenspiel eines neuen Präsidenten des Verfassungsschutzes führen, dessen Amt die entsprechenden „Gutachten“ fabriziert als Vorlage für das Verfassungsgericht, indem die neuen SPD-Richter unter Berufung auf das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes die AfD verbieten. An dem Tag herrscht in Deutschland wieder eine linke, eben ihre Demokratie.
Auffällig ist, dass die SPD nun klammheimlich Ann-Katrin Kaufhold als Richterin durchsetzen will, die einen Aufruf aktivistischer Klimaschutzjuristen unterzeichnete, indem die Damen und Herren Juristen „Forderungen nach einer Verschärfung straf- und polizeirechtlicher Reaktionen“ auf „bestimmte Protestformen, wie z.B. Straßenblockaden“ als „beunruhigend“ empfanden. Stattdessen forderten die Klimaschutzjuristen die Bundesregierung auf, „ein effektives Klimaschutzprogramm mit ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele … zu beschließen“.
Es lässt tief blicken, dass trotz zumeist juristischer Folklore in der Wortwahl, Kaufhold zuweilen nicht von linken oder radikal grünen Aktivisten zu unterscheiden ist, wenn sie fordert, darüber zu diskutieren, wie „gutes Leben aussehen“ kann, „das sich innerhalb der planetaren Grenzen bewegt“. Von den gewählten Vertretern des Volkes, von der freien, gleichen und geheimen Wahl scheint Kaufhold nicht allzu viel zu halten, denn sie plädiert für die Auflösung der Demokratie in den tiefen NGO-Staat: „Natürlich denkt man in solchen Fragen zunächst an Parlament und Regierung. Wir stellen aber leider fest, dass sie das Thema nicht schnell genug voranbringen. Deswegen muss man überlegen, wie man das Tableau der Institutionen erweitert.“ Nämlich durch die NGO genannten grünen Garden. „Ein häufig thematisiertes Defizit von Parlamenten mit Blick auf Klimaschutz ist die Tatsache, dass sie auf Wiederwahl angewiesen sind.“
„In der Folge tendieren sie wohl dazu, unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen.“ Populär kommt von populus, das heißt eine Maßnahme ist dann populär, wenn sie von der Mehrheit der Bürger, der Wähler, populus oder demos geteilt wird. Deshalb wählen die Bürger, demos oder populus, Volksvertreter, die in ihrem Auftrag Politik machen sollen, populäre Maßnahmen sind Maßnahmen, die auf die Zustimmung der Mehrheit der Bürger stoßen. Wenn Politiker bestimmte Maßnahmen für richtig halten, müssen sie ihre Wähler davon überzeugen. So funktioniert Demokratie. Doch in Kaufholds krudem Weltbild spukt anscheinend die Vorstellung einer judikativen oder finanzoligarchischen Diktatur über den allzeit dummen Bürger, wenn sie weiter räsoniert: „Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“
Gerichte sollen also den Raubzug des Klima-Komplexes gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung durchsetzen, weil die politische Vertretung der Bürger dazu nicht in der Lage ist? Wenn Kaufhold zu dem Diktum kommt „Der Finanzsektor verfügt über unglaubliches Potenzial und entscheidet, wohin wir uns bewegen. Und an dieser Entscheidung sollte die gesamte Gesellschaft teilhaben“, dann ist das nicht nur Mazzucato- oder Habeckgeschwätz, sondern verrät überdies die Neigung zu Teilverstaatlichungen und zu interventionistischen Eingriffen in den Markt, zu denen man übrigens in dem Maß gezwungen wein wird, in dem die eigene ideologisch definierte Wirtschaftspolitik scheitert. Diese Konsequenz nennt man übrigens Sozialismus – wobei wir wieder bei der Vereinigten Linken und ihrer Demokratie wären. Dass Kaufhold zur Durchsetzung sich keinerlei Grenzen auferlegt, hat sie nicht verschwiegen: „Wenn wir über eine gesamtgesellschaftliche Transformation sprechen, und die braucht es, dann müssen wir an allen Stellschrauben drehen.“
In vergleichbarer Weise hat sich der neue Vorschlag der SPD, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Sigrid Emmenegger, nicht geäußert. Sie hat sich stattdessen im Laufe ihrer juristischen Karriere lautlos im Schatten der SPD bewegt. Die SPD hat, dass muss ihr der Neid lassen, viel Zeit darauf verwandt, eine Juristin aus ihrer Nähe zu finden, die in der Öffentlichkeit politisch als Frau ohne Eigenschaften wirkt. Doch in dem Aufsatz „Landesverfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungswandel. Entwicklungslinien aus 70 Jahren Verfassungsrechtsprechung in Rheinland-Pfalz“ schrieb sie mit dem ehemaligen Parlamentarischen Geschäftsführer und Justitiar der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz Lars Brocker, der im Januar 2007 Direktor beim Landtag Rheinland-Pfalz und am 8. Juni 2012 zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ernannt wurde: „Aus juristischer Sicht versteht man unter Verfassungswandel die Änderung des Inhalts einer Verfassungsnorm oder von Teilen der Verfassung ohne Änderung des Verfassungstextes. Dabei ist es unerheblich, ob diese Änderung absichtlich oder zufällig erfolgt (Voßkuhle 2004, S. 451f.). Verfassungswandel vollzieht sich danach in erster Linie durch Rechtsanwendung. Er ist vor allem als ‚Interpretationsproblem‘ zu begreifen.“
Das mag sein, da alles ein „Interpretationsproblem“ ist und sich deshalb die Frage stellt, wo die Grenzen der Interpretation liegen. Die entscheidende Frage aber lautet, ob man dem Grundgesetz Interpretationen unterschieben kann und vor allem politisch will, die dem Grundgesetz als Schutz des Bürgers vor den latent übergriffigen Staat zuwiderlaufen, indem das Grundgesetz zum Schutzrecht des Staates gegen den Bürger uminterpretiert oder umgewandelt wird? Die Texte von Kaufhold lassen das zumindest befürchten. In diesem Komplex kommt der Haltung zu Fragen der Grundrechtseinschränkung, überhaupt zu den Grundrechten der Bürger und dem Parteienverbot eine zentrale Bedeutung zu.
Deshalb fragten wir Sigrid Emmenegger am 10. September: „Sie werden verstehen, dass der Wahlvorschlag der SPD für das Bundesverfassungsgericht Fragen aufwirft, weil Ihre Positionen zu grundlegenden Fragen in der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Deshalb bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie stehen Sie zum Verbot von Parteien im Allgemeinen und der AfD im Besonderen? 2. Wie stehen Sie zur Einschränkung von Grundrechten, zum einen mit Blick auf das passive Wahlrecht und zum anderen mit Blick auf die Praxis und Gesetzgebung (Infektionsschutzgesetz) während der Corona-Pandemie? 3. Würden Sie es für richtig halten oder unterstützen, dass das Grundgesetz wie folgt geändert wird: ‚In Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2025 (BGBI.2025 | Nr. 94) geändert worden ist, werden nach dem Wort _Geschlechtes,‘ die Wörter ‚seiner sexuellen Identität,‘ eingefügt?“
Am 11. September wurde uns von der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass die Presseanfrage an „Frau Dr. Emmenegger weitergeleitet“ wurde. Da sich Frau Emmenegger anscheinend außer Stande sah zu antworten, schrieben wir erneut: „leider haben Sie auf unsere Fragen nicht geantwortet, so dass wir davon ausgehen müssen, dass Ihre Positionen bezüglich unserer Anfrage (Punkt 1 bis 3) denen der Professorinnen Brosius-Gersdorf und Kaufhold entsprechen. Aus Gründen der Fairness räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, unsere Fragen bis Dienstag, 16.09. 2025 13 Uhr zu beantworten.“ Daraufhin teilte uns die Pressestelle mit: „Wir bitten um Verständnis, dass Frau Dr. Emmenegger derzeit für Presseanfragen nicht zur Verfügung steht.“
Halten wir fest: Die Kandidatin der SPD für das Amt des Verfassungsrichters lehnt es ab, ihre Position zu grundsätzlichen Fragen ihrer künftigen Tätigkeit zu beantworten. Sie soll weiter als weißes Blatt erscheinen, als Frau ohne politische Eigenschaften. Die Bürger dürfen nicht wissen, für welche Positionen die Richter stehen, die letztlich die oberste Instanz bilden, denn die Richter, die im Hinterzimmer von Parteipolitikern ausgekungelt worden sind, könnten durch „eine öffentliche Personaldiskussion Schaden“ nehmen und „das Gericht durch öffentliche ‚Hearings‘ zu anstehenden Streitthemen politisiert“ werden. Aber was ist ein Gericht, das massiv die Grundrechte der Bürger einschränken oder die größte Oppositionspartei, die ein Viertel der Bürger wählen, verbieten würde, anderes als ein politisches Gericht? Was, wenn die Hüter der Verfassung zu Wandlern oder Verfälschern der Verfassung werden?
In der Fraktion der Union findet keine Anhörung der Kandidaten statt. Die Unionsabgeordneten sollen kenntnislos, blind im Vertrauen auf Jens Spahn, der auf unsere Anfrage, ob es eine Anhörung geben wird, nicht geantwortet hat, Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger wählen. Das Prozedere, das sich hier offenbart, mag der mittelalterlichen Feme, nicht aber eines Verfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland würdig sein. Doch das dürfte den Fraktionsvorsitzenden der Union nicht interessieren. Ganz egal, könnte man Spahns Haltung zusammenfassen, wer von der SPD aufgestellt wird – er hat gewählt zu werden. Die Abgeordneten der Union werden sich dem brav fügen – und so steht eigentlich dem nichts mehr im Weg, dass Ann-Katrin Kaufhold in fünf Jahren Präsidentin des Verfassungsgerichtes sein wird. Und das Grundgesetz könnte bis dahin den Prozess des „Verfassungswandels“ durch „die Änderung des Inhalts einer Verfassungsnorm oder von Teilen der Verfassung ohne Änderung des Verfassungstextes“ (Emmenegger) durchlaufen haben, wie die Verfassung der DDR, um für die „gesamtgesellschaftliche Transformation“ (Kaufhold) zu taugen, wobei wir wieder bei den Linken wären.