Diese simple Frage kostet 2250 Euro Strafe: „Warum ist ‚Deutschland verrecke‘, legal und ‚Alles für Deutschland‘ verboten?”

vor 19 Tagen

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Bildquelle: NiUS

Weil er auf X und Facebook ein Sprechverbot kritisierte, musste ein Mann aus Nordrhein-Westfalen inklusive Anwaltskosten rund 4000 Euro zahlen. Das Vergehen, für das er einen Strafbefehl erhielt: „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ in zwei Fällen.

So heißt es im Dokument des Amtsgerichts Münster aus dem Februar 2025, der NIUS vorliegt:

„Ihnen wird folgendes zur Last gelegt:

1. Am 09.03.2024 antworteten Sie über die Onlineplattform X für alle sichtbar auf einen Beitrag des Nutzers „querdenkerRAUS“ wie folgt: „Wir geben alles für Thüringen, alles für Deutschland.“ Wenn das strafbewehrt ist, nur weil die letzten drei Worte von den National-Sozialisten auch verwendet wurden, was müsste dann alles auf der Liste des LINKEN Wortschatzes stehen?

2. Am 08.04.2024 veröffentlichten Sie über die Onlineplattform X für alle sichtbar Folgendes, wobei die Frage mit einem Daumen-Hoch-Avatar illustriert war: „Ich hab da mal ne Frage: Warum ist ‚Deutschland verrecke‘ legal und ‚Alles für Deutschland‘ verboten?“

Das Gericht führt weiter aus: „Bei beiden Veröffentlichungen war ihnen bekannt, dass die Parole ‚Alles für Deutschland‘ von der Sturmabteilung (SA) verwendet wurde, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP.“ Eine Strafe von jeweils 30 Tagessätzen, die man tateinheitlich auf 45 Tagessätze zu je 50 Euro zusammenfasste, wurde verhängt. Zusammen mit den Gerichtskosten und seinen Anwaltskosten haben die Postings Rupsch mehr als 4000 Euro ärmer gemacht.

Der Tweet war von der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Zentralen Meldestelle für Hasspostings (ZMI) gesichert und weitergeleitet worden. Die Meldestelle gegen Hasspostings wurde 2022 ins Leben gerufen.

„Ich habe eine ergebnisoffene Frage gestellt“, sagt Rupsch im Gespräch mit NIUS. Dass es dafür derart großen Ärger geben würde, sei ihm nicht klar gewesen. Er habe die Strafe auf Anraten seiner Anwältin hin bezahlt, um den Vorgang möglichst rasch zu beenden.

Rupsch wurde fürs alleinige Zitieren der Parole bestraft – obwohl er sich diese nicht einmal zu eigen machte.

Er berichtet gegenüber NIUS, er sei früher AfD-Mitglied gewesen und unter anderem wegen Höcke ausgetreten. „Trotzdem bin ich liberal und möchte, dass Meinungsfreiheit und Äußerungsfreiheit herrscht“.

Auch in Süddeutschland hatte die Verwendung der Parole rechtliche Konsequenzen für einen Social-Media-User. Hans Dieter Brune aus Oberbayern soll nun sogar ins Gefängnis, weil er die verhängte Strafe nicht zahlen kann. Brune postete den Strafbefehl zu seinem Fall auf X, wenig später berichtete zunächst Apollo News über den Fall.

Laut dem Dokument, dessen Authentizität das Amtsgericht Traunstein gegenüber NIUS bestätigt hat, legt ihm die Justiz folgende Äußerungen auf X zur Last:

„Alles für Deutschland, das sage ich. Alle Steuergelder für Deutschland und nicht für die Welt. Die rassistischen links-grünen Ausbeuter machen Deutschland zum Sklaven für die ganze Welt. Elende, dreckige Sklaventreiber.“ Diese Worte hatte er im März 2024 gepostet.

Auch, dass er einen Tweet, in dem die ungleiche juristische Behandlung von Cathy Hummels und Björn Höcke thematisierte, mit den Worten „Alles für Deutschland“ kommentierte, floss in die Strafe mit ein. 75 Tagessätze und insgesamt 4662 Euro sollte er hierfür bis Februar 2025 zahlen. Andernfalls, so heißt es in dem von Brune geposteten Dokument, drohe eine Haftstrafe.

Angezeigt wurde der Tweet des Rentners durch die Trusted Flagger „REspect!“.

Mehr NIUS: Direktor von Trusted Flagger „REspect”: Das ist der Islamgelehrte Ahmed Gaafar, Deutschlands oberster Zensor

Am Dienstag erhielt er eine Ladung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe durch die Staatsanwaltschaft Traunstein, berichtet Apollo News. Er sei finanziell nicht in der Lage gewesen, den Betrag zu begleichen und müsse demnach eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Die Parole, die von der SA verwendet wurde, wird immer wieder von Menschen genutzt, die den historischen Kontext nicht kennen. Die Frage, ob Unkenntnis im Spiel ist, oder die Worte bewusst gewählt wurden, sorgt dabei für Diskussionen und bemüht Gerichte. Beispielsweise musste der thüringische AfD-Chef Björn Höcke (AfD) eine Geldstrafe für die Verwendung der Parole zahlen, während beispielsweise Cathy Hummels dieselben Worte nutzte, um Werbung für ein Modeunternehmen auf Instagram zu machen – und straffrei ausging.

Mehr NIUS: „Alles für Deutschland“: Warum darf Cathy Hummels das sagen, aber Björn Höcke nicht?

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