„Dieses Pack muss raus“: CDU-Politiker steht nach Freispruch erneut vor Gericht

vor 2 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth in Sachsen-Anhalt hatte am 15. Juni 2024 nach dem tödlichen Messerangriff durch einen afghanischen Asylbewerber in Wolmirstedt auf X geschrieben: „Dieses Pack muss raus!“ Das Amtsgericht Aschersleben hatte ihn im März vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Nun muss er jedoch erneut wegen dieses Tweets vor Gericht, weil das Gerichtsurteil durch die nächsthöhere Instanz aufgehoben wurde, wie aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Naumburg hervorgeht.

Das Oberlandesgericht hat der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Am Donnerstag entschied das Gericht, dass der Fall erneut vor dem Amtsgericht Aschersleben verhandelt werden muss, allerdings von einer anderen Abteilung, wie der Evangelische Pressedienst berichtete. Mitte Juni 2024 hatte ein 27-jähriger Afghane einen 23-jährigen Landsmann mit einem Messer tödlich verwundet, sodass dieser später starb. Anschließend bedrohte der Afghane mehrere Menschen bei einer privaten EM-Feier und verletzte zwei Personen schwer und eine leicht. Die Polizisten attackierte er ebenfalls mit dem Messer, woraufhin er erschossen wurde.

Als Reaktion darauf schrieb der CDU-Politiker auf X: „Gut, daß die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen haben. Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muß raus aus Deutschland.“ Kurz nach der Veröffentlichung wurde der Tweet wieder gelöscht.

Henriette Quade, die innenpolitische Sprecherin der Linken im Landtag, erstattete Strafanzeige. Für sie stellte die Bezeichnung von Afghanen als „Pack“ eine Verletzung der Menschenwürde dar. Gürth würde die Behauptung anstellen, „dass alle im Inland lebenden Afghanen potenzielle Mörder seien“, erklärte sie in einer Pressemitteilung (Apollo News berichtete).

Die Staatsanwaltschaft Halle leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein. Gegen Gürth war ein Strafbefehl in Höhe von insgesamt 18.000 Euro verhängt worden. Er legte Widerspruch dagegen ein. Das Amtsgericht Aschersleben entschied, dass der X-Beitrag die Menschenwürde nicht verletze und daher nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Die Staatsanwaltschaft sah dies jedoch anders und legte Revision ein.

Detlef Gürth war von 2011 bis 2015 Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt. Über den Tweet sagte er im Nachhinein laut der Jungen Freiheit: „Ich hätte ihn nicht so formulieren sollen.“ Es habe ihn belastet, dass er von „rechtsextremen Idioten“ Applaus bekommen habe, das wollte er nicht.

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